Nordrhein-Westfalen: Angehobene Wertgrenzen gehen in die Verlängerung
Schnellere Vergaben durch erhöhte Wertgrenzen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und Flutkatastrophe in NRW. In Nordrhein-Westfalen wurde der Runderlass des Ministeriums der Finanzen „Beschleunigung von Investitionen durch die Erhöhung vergaberechtlicher Wertgrenzen für die Beschaffung von Leistungen“ bis zum 30.06.2022 verlängert. Die angehobenen Wertgrenzen gelten Weiterlesen