Bundeswehr: Vergabeprozesse jetzt einfacher
Auf Grundlage eines neuen, befristeten Gesetzes kann die Bundeswehr unbürokratischer Aufträge vergeben. So soll die Beschaffung für die Truppe beschleunigt werden. In der Eingangsformel des neuen Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetzes (BwBBG) ist das Ziel deutlich formuliert: Das Gesetz diene „der Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit“. Weiterlesen