Neue Anforderungen für Betreiber von Netzersatzanlagen
Betreiber von Netzersatzanlagen müssen sich auf neue Anforderungen einstellen. Darauf weist TÜV SÜD hin. Die 44. Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (44. BImSchV) enthält unter anderem detaillierte Auflagen zur Emissionsüberwachung und die Pflicht zur Registrierung bei der zuständigen Überwachungsbehörde. Die Eintragung Weiterlesen