Leistungsstarke Scanner für den eMedikationsplan
Seit dem 01. Oktober 2016 hat jeder gesetzlich Versicherte, der gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel anwendet, nach §31a SGB V, einen Anspruch auf die Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform. Zum Auslesen des auf dem Ausdruck zusätzlich abgebildeten 2D-Datamatrix-Barcodes benötigen Ärzte, Weiterlesen