MAX Automation SE: OLG Düsseldorf bestätigt gerichtliche Anordnung einer Sonderprüfung sowie Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Abs. 2 AktG
Das OLG Düsseldorf hat durch Beschluss vom heutigen Tag die Beschwerde der MAX Automation SE gegen den Beschluss des LG Düsseldorf vom 26. Juli 2022 zurückgewiesen und damit die gerichtliche Bestellung des Wirtschaftsprüfers Dr. Lars Franken, Essen, zum Sonderprüfer bestätigt. Weiterlesen