Grundsteuer B – Fristende am 31.01.2023
Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung endet am 31. Januar 2023. Die IHK Bonn/Rhein-Sieg weist ihre Mitglieder darauf hin, noch fehlende Erklärungen zeitnah einzureichen. „Wer seine Grundsteuererklärung nicht rechtzeitig übermittelt, muss mit Verspätungszuschlägen und Geldstrafen rechnen“, warnt Gero Hagemeister, der Weiterlesen