Tarifpartner gestalten Regelungen
Unter Tarifautonomie versteht man das Recht der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände, Löhne, Gehälter und andere Arbeitsbedingungen selbstständig und unabhängig zu regeln – ohne staatliche Einflussnahme. Das gilt auch für die Überlassungsdauer: „Die Sozialpartner sind besser in der Lage, sachgerechte Branchenlösungen Weiterlesen