Wegfall der Wirtschaftswertgrenze: Was ab 1. Januar 2025 gilt
Land- und Forstwirte sind steuerrechtlich zur Buchführung verpflichtet, wenn sie bestimmte Buchführungsgrenzen überschreiten. Im Zuge des Wachstumschancengesetzes hat der Gesetzgeber die bisherige Umsatzgrenze von 600.000 Euro auf 800.000 Euro und die bisherige Gewinngrenze von 60.000 Euro auf 80.000 Euro erhöht. Weiterlesen