Bundesnetzagentur veröffentlicht Rahmenbedingungen für Frequenzzuteilungen in der Ausschließlichen Wirtschaftszone
Die Bundesnetzagentur hat heute Rahmenbedingungen für Frequenzzuteilungen in den Frequenzbereichen für mobiles Breitband von 700 MHz bis 3,7 GHz im Gebiet der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) veröffentlicht. „Wir konkretisieren die Voraussetzungen, unter denen insbesondere Offshore-Windparks mit Breitbandinternet versorgt werden können. Das Weiterlesen