Kein LV-Widerrufsrecht bei geringfügigen Fehlern von Versicherern
Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) legt fest, dass Kunden von Lebensversicherungen keinen Anspruch auf Widerruf haben, wenn es sich lediglich um geringfügige Fehler in der Belehrung des Versicherers handelt. Obwohl deutsche Gerichte in den letzten Jahren die Kundenrechte in Bezug Weiterlesen