Ein spektakuläres Urteil des Bundesverfassungsgericht hat seit dem 01.01.2019 Gültigkeit. Neben den klassischen Einteilungen "männlich" und "weiblich" ist nun "divers" als das sogenannte "dritte Geschlecht" anerkannt und kann in das Geburtenregister eintragen werden.

Die neue Gesetzgebung hat Konsequenzen für Arbeitgeber und Jobportale. Stellenanzeigen sind nur dann gesetzeskonform, wenn alle Geschlechter angesprochen werden. Das Anzeigenportal LKW-FAHRER-GESUCHT.com hat diese neue Vorgabe durch die Schreibweise männlich/weiblich/divers ("m/w/d") schon zum Stichtag konsequent umgesetzt.

Das Team von LKW-Fahrer-Gesucht.com wollte es genau wissen und hat sowohl die bekanntesten Portale wie „Stepstone“ und „indeed“ als auch die kleineren Jobportale wie „handwerk.career“ oder „hamburg.de/jobs“ unter die Lupe genommen und jeweils die ersten 100 Anzeigen überprüft. Fazit: Bis auf kleinere Ausreißer ist die Bezeichnung "m/w/d" mit einem Verwendungsanteil von ca. 80% bereits nach 100 Tagen auf dem besten Weg sich durchzusetzen und Bestandteil des Alltäglichen zu werden.

Dazu Eric Jessen, Geschäftsführer von LKW-Fahrer-Gesucht.com: "Unsere Kunden waren von Beginn an rechtlich auf der sicheren Seite. Unser System passt den Zusatz "m/w/d" automatisch an, zusätzlich werden alle Inhalte der Anzeige vor der Veröffentlichung von uns noch einmal genauestens geprüft. Außerordentlich positiv war für uns die Akzeptanz der neuen Gesetzeslage auf Kundenseite, befinden wir uns doch in einem Arbeitsumfeld, das stark von Männern dominiert wird. Doch für uns und für die meisten unserer Kunden steht fest »Geschlecht egal, Hauptsache gut im Job«.“

Wird ein Geschlecht nicht genannt, ist bereits das eine Diskriminierung und kann bei einer Klage zu Schadensersatzforderungen führen. Schätzungen zufolge betrifft die Zuordnung "divers", also Menschen, deren geschlechtliche Identität sich nicht eindeutig bestimmen lässt, allein in Deutschland circa 160.000 Personen.

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