Die Bundesregierung hat die Tarifermäßigung bis 2028 verlängert und schafft damit Entlastung für die Landwirtschaft. Sie reagiert damit auf die Proteste der Landwirtinnen und Landwirte im vergangenen Winter gegen die geplante Streichung der Agrardiesel-Vergünstigung. Was die Maßnahmen für landwirtschaftliche Betriebe bedeutet, weiß Ecovis-Steuerberater Simon Thalhammer in Landau.

Was ist die Tarifermäßigung nach Paragraph 32c EStG?

Einkünfte in der Landwirtschaft können aufgrund schwankender Erträge – etwa durch Wetterschwankungen oder klimabedingte Katastrophen – stark variieren. Diese Schwankungen sind zwar in der Landwirtschaft nichts Ungewöhnliches, bedeuten jedoch eine besondere Belastung, da sie die Einkommensteuerlast unverhältnismäßig erhöhen können. Mit der Tarifermäßigung nach Paragraph 32c EStG will die Regierung für eine steuerliche Entlastung landwirtschaftlicher Betriebe sorgen.

Ursprünglich sollte die Regelung nur bis zum Veranlagungszeitraum 2022 gelten. Doch da sich die wirtschaftlichen Bedingungen für Land- und Forstwirte aufgrund des Klimawandels und wiederholter Naturkatastrophen nicht verbesserten, verlängerte die Regierung die Tarifermäßigung nun bis Ende 2028.

Wie funktioniert die Tarifermäßigung?

Durch die Tarifermäßigung dürfen Landwirte ihre Einkünfte, die über mehrere Jahre hinweg schwanken, steuerlich so behandeln, als wären sie gleichmäßig auf einen Zeitraum von drei Jahren verteilt. Das soll die Steuerprogression, die bei besonders guten Jahren schnell ansteigt, abfedern. Landwirte zahlen somit in besonders ertragreichen Jahren weniger und in ertragsarmen Jahren mehr Steuern.

Landwirte können die Entlastung jedoch nur alle drei Jahre im Rahmen der Einkommensteuererklärung beantragen. Für den Zeitraum von 2023 bis 2025 müssen sie den Antrag auf Tarifglättung beispielsweise zusammen mit der Steuererklärung 2025 einreichen. Im Steuerbescheid 2025 setzt das Finanzamt dann die tatsächlich zu zahlende Einkommensteuer unter Berücksichtigung der Tarifglättung für den Zeitraum 2023 bis 2025 fest. Die bereits gezahlte Einkommensteuer für 2023 und 2024 rechnet der Fiskus dabei im Ergebnis an und teilt den Erstattungsbetrag mit.

Welche Entlastung können Landwirte erwarten?

Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Tarifermäßigung in den ersten beiden Betrachtungszeiträumen, also von 2014 bis 2016 sowie von 2017 bis 2019, bei einem landwirtschaftlichen Betrieb zu einer durchschnittlichen Steuerersparnis von rund 1.000 Euro pro Dreijahreszeitraum führt. „Die Entscheidung, die Tarifermäßigung bis 2028 fortzuführen, ist ein klares Signal der Politik, dass sie die Herausforderungen der Landwirtschaft anerkennt“, sagt Ecovis-Steuerberater Simon Thalhammer in Landau. Die Verlängerung der Tarifermäßigung hilft, die Steuerlast in Betrieben gleichzuhalten und damit gewinn- und verlustreiche Jahre auszugleichen. Das soll Betrieben mehr wirtschaftliche Stabilität geben.

„Nach EU-Recht benötigt die Tarifermäßigung für die Produktion und den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen keine Genehmigung der EU-Kommission“, erklärt Thalhammer. „Für Einkünfte aus Forstwirtschaft, Binnenfischerei und Teichwirtschaft ist für die Verlängerung der Maßnahmen jedoch noch eine Genehmigung auf EU-Ebene erforderlich.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com

Ansprechpartner:
Anika Knop
Unternehmenskommunikation
Telefon: +49 (89) 5898-1323
E-Mail: anika.knop@ecovis.com
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel