Zum Schulanfang wünscht Regionspräsident Steffen Krach allen Erstklässler*innen einen guten Start in den neuen Lebensabschnitt: „Für die Kinder wie für die Eltern beginnt jetzt eine aufregende Zeit. Der Alltag ändert sich, vieles ist neu – besonders für die Kinder kann es herausfordernd sein, die neuen Eindrücke in der Schule gut zu verarbeiten. Dafür ist es wichtig, für Ausgleich mit Sport, Bewegung oder anderen Hobbys in der Freizeit zu sorgen“, so der dreifache Vater Krach. Ob Fußballverein, Kinder-Yoga, Tanzkurse, Musikschule oder Kulturevents – hier unterstützt das Paket der Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT) finanziell benachteiligte Kinder und Jugendliche in der Schule, Ausbildung und in der Freizeit. Zum Schulstart hat die Region, die für BuT-Leistungen zuständig ist, über 14.000 gelbe Postmappen mit Informationen zu BuT und Tipps rund um den Schulanfang für die Erstklässler*innen ausgegeben.

„Das Schulmaterial, das gemeinsame Mittagessen und Klassenausflüge – der Beginn der Schule ist teuer für Eltern. Für viele sogar zu teuer. Dann kommen noch die Kosten für Turnverein, Trainingsklamotten und Co. dazu. Diese Kosten müssen die Familien nicht allein stemmen, auch hier greift das Bildungs- und Teilhabepaket und entlastet die Familien“, betont Krach. „Wir setzen uns dafür ein, diese Hilfe so einfach und unkompliziert wie möglich zu handhaben. Das BuT-Team berät gern telefonisch oder persönlich zu allen Fragen – Hauptsache ist, dass möglichst viele Familien ihren Anspruch kennen und von Anfang an mitdenken.“

So hat die Region die BuT-Postmappe schon 2013 auf den Weg gebracht, die seitdem jährlich zur Einschulung an alle Grund- und Förderschulen im Gebiet der Region Hannover verteilt werden. Diese Leistungen können – abhängig von den persönlichen Voraussetzungen der Anspruchsberechtigten – über BuT bezuschusst oder ganz finanziert werden:

  • Ausflüge oder mehrtägige Fahrten von Schulen und Kindertageseinrichtungen
  • Schülerbeförderung
  • Lernförderung
  • Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben(bis zu 180-Euro-Pauschale jährlich)
  • Persönlicher Schulbedarf (aktuell 195-Euro-Pauschalejährlich)

Anspruchsberechtigt sind alle Kindergartenkinder, Schüler*innen und junge Erwachsene bis 25 Jahre, die Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld), nach dem SGB XII (Sozialhilfe) und dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder Wohngeld und/oder Kinderzuschlag beziehen. Auch Familien mit einem geringen Einkommen können BuT-Leistungen erhalten, ohne eine der vorgenannten Sozialleistungen zu beziehen.

Auskünfte und Beratungen gibt die Region Hannover im Servicebüro Bildung und Teilhabe in Hannover in der Hildesheimer Straße 20, Raum 420, montags, mittwochs und freitags von 8 bis 12 Uhr und zusätzlich mittwochs von 13 bis 16 Uhr. Telefon: 0511/ 61 62 63 64, E-Mail: BuT@region-hannover.de. BuT-Anträge und weitere Informationen sind im Internet unter www.hannover.de/but abrufbar.

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