Für Fuhrparkbetreiber, Ladestationsbetreiber und private Eigentümer von E-Fahrzeugen ergibt sich hieraus die attraktive Möglichkeit, durch die eigene CO2-Einsparung im Vergleich zum Betrieb eines klassischen Verbrenners Geld für die eingesparten Emissionen zu erhalten. Auf Antrag erhalten Besitzer eines vollelektrischen Fahrzeugs (Hybrid-Fahrzeuge mit einer Kombination aus Elektromotor und Verbrenner sind hier ausgenommen) vom Umweltbundesamt eine Zertifizierung über die jeweilige CO2-Einsparung. Unabhängig von tatsächlich gefahrenen Kilometern bescheinigt dieses eine Pauschale für die CO2-Einsparung, gemessen an den zugeordneten Kilowattstunden eines Durchschnittsverbrauchs. Bei einem PKW der Fahrzeugklasse M1 können 2.000 Kilowattstunden geltend gemacht werden. Diese Zertifikate können gehandelt werden. Das heißt, Unternehmen der Mineralölwirtschaft kaufen Zertifikate, um so die eigene Bilanz im Sinne der THG-Quote zu verbessern.
THG-Quote also nur eine neue Form des Greenwashings?
Auf den ersten Blick liegt die Vermutung nahe, dass sich die Mineralölwirtschaft durch den Zertifikatshandel eine „grüne Weste“ erkauft und das eigene „schmutzige Geschäft“ damit grün einfärbt. Dieser Vorwurf lässt sich bei genauer Betrachtung jedoch leicht entkräften. Während klassisches Greenwashing als Marketingstrategie darauf basiert, vermeintliches Umweltbewusstsein vorzutäuschen und umweltschädliche Aspekte des eigenen Handelns auszublenden bzw. zu verschleiern, wird bei der THG-Quote nachweislich eine Leistung zu Gunsten der Umwelt erbracht. Gleichzeitig dient sie, als staatliches Instrument, der Förderung der erforderlichen Umgestaltung der Industrie zu Gunsten der E-Mobilität.
Geld welches Mineralölunternehmen als Strafsteuer an den Staat zahlen, ist nicht zweckgebunden. Ob der Staat damit zum Beispiel sinnvolle Umweltprojekte finanziert, bleibt ihm überlassen. Kauft ein Unternehmen hingegen CO2-Zertifikate, wurde faktisch die Emission gemindert. Betrachtet man die zu erzielenden Einnahmen als zusätzliche Motivation, sich für den Kauf eines elektrischen Fahrzeugs zu entscheiden, kann das Instrument außerdem als Hebel betrachtet werden, die Verkehrswende voranzutreiben und Klimaziele zu erreichen.
Zertifikatshandel als Geschäftsmodell
Verständlicherweise ist es Vertretern der Mineralölwirtschaft nicht möglich, Zertifikate von einzelnen E-Mobilisten anzukaufen. Um den eigenen Bedarf zu decken, wäre hiermit ein nicht zu bewältigender Aufwand verbunden. Aus diesem Grund hat sich in den letzten Jahren eine wachsende Zahl an Dienstleistern etabliert, die als Zwischenhändler Zertifikate von Privatpersonen und Flottenbetreibern ankaufen und gebündelt an Abnehmer aus der Mineralölwirtschaft verkaufen. Das Geschäftsmodell dieser Quoten-Aggregatoren basiert auf einer Verkaufsprovision, die vom erzielten Erlös einbehalten wird. Im Gegenzug übernehmen die meisten Dienstleister die gesamte operative und regulatorische Abwicklung, von der Beantragung der Zertifikate bis zur Auszahlung.
Der Preis für ein Emissionszertifikat orientiert sich an der CO2-Einsparung. Entsprechend unterscheidet sich der Verkaufserlös bei unterschiedlichen Fahrzeugklassen, für die verschiedene Durchschnittswerte angesetzt werden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die CO2-Einsparung zum Beispiel bei einem E-LKW im Vergleich zum Verbrenner deutlich höher ausfällt als etwa bei einem einfachen PKW. So kann der Besitzer eines E-LKW der Klassen N2 und N3 leicht mehrere tausend Euro durch den Verkauf eines Zertifikats erzielen, während sich der Erlös beim PKW maximal im Bereich einiger hundert Euro bewegt. Der zu erzielende Preis ist von verschiedenen Faktoren abhängig, wie der zum Zeitpunkt des Verkaufs gültigen THG-Quote, dem CO2-Preis und der Art der Stromerzeugung. Letztlich wird er vor allem von Angebot und Nachfrage bestimmt. Mit dem bereits beschlossenen Anstieg der THG-Quote (bis 2030 auf 25 %) und einem eher schleppenden Umstieg auf emissionsärmere Energieträger, kann schon heute davon ausgegangen werden, dass die Nachfrage weiter steigt, auch wenn aktuell durch den gestiegenen Anteil fossiler Energieträger an der Stromerzeugung die Preise für Emissionszertifikate gesunken sind.
Augen auf bei der Anbieterwahl
Wer als Eigentümer eines E-Fahrzeugs über den Verkauf seines Emissionszertifikats nachdenkt, muss sich im ersten Schritt für einen Quoten-Anbieter entscheiden. Das Internet verspricht hier schnelle Hilfe. Sich vorschnell für einen hier vertretenen Anbieter zu entscheiden, kann sich jedoch schnell als Fehler erweisen, wenn dabei Fallstricke in den Vertragsbedingungen übersehen werden.
Dass eine Dienstleistung nicht kostenlos erbracht wird, versteht sich von selbst. E-Mobilisten sollten jedoch genau prüfen, wie und in welchem Umfang der Zwischenhändler tatsächlich mitverdient. Hier zeigen sich bei genauer Betrachtung einige Tricks, mit denen sie sich zulasten ihrer Auftraggeber höhere Gewinne sichern:
- Unverhältnismäßig hohe Gebühren
- Nicht haltbare Lockangebote durch Formulierungen wie „bis zu“ bei der Höhe des Auszahlungsbetrags
- Vertragsbindung über den einmaligen Zertifikatsankauf hinaus
Bis hin zu Fake-Anbietern, die das Interesse durch besonders hohe Prämien wecken, damit aber scheinbar nur Phishing betreiben und kriminelle Ziele verfolgen, lockt der Zertifikatshandel auch schwarze Schafe.
carbonify – von E-Mobilisten für E-Mobilisten
Bei der Wahl des geeigneten Anbieters ist deshalb erkennbare Transparenz das wichtigste Auswahlkriterium.
„Markt und Verbraucher haben Besseres verdient, als einige Dienstleister anbieten“, betont Niklas Gawehn, Geschäftsführer der carbonify GmbH aus Gräfelfing. „Letztlich fügen ernüchternde Erlebnisse beim Verkauf von Zertifikaten der gesamten Idee des Emissionshandels und damit dessen positivem Einfluss auf das angestrebte Erreichen der Klimaziele sowie nicht zuletzt der Verbreitung der E-Mobilität Schaden zu.“
Mit Elementen wie einer vom Nutzer des Dienstes selbst festzulegenden Dauer der Übertragung der Rechte zur Beantragung sowie zum Verkauf der Emissionszertifikate, einer verbindlich festgelegten Bearbeitungsgebühr und auch für den Laien verständlichen AGB setzt das junge Unternehmen gezielt auf Transparenz und Kundenorientierung. Transparenz gilt auch in Hinblick auf den Ablauf. Alle Schritte, die im Hintergrund nach der Registrierung und Übersendung der erforderlichen Daten ablaufen, werden detailliert beschrieben, zeitlich eingeordnet und sind für die Nutzer im Profil jederzeit einsehbar.
„Wir sind selbst seit Jahren überzeugte E-Mobilisten“, erklärt Gawehn. „Deshalb gilt, jenseits des unternehmerischen Gedankens, unser Interesse und Augenmerk immer auch der Begeisterung für die Mobilitätskonzepte der Zukunft, die wir mit vielen aus unserer Community teilen.“
Die carbonify GmbH ist ein innovatives Technologieunternehmen, das sich auf die Entwicklung von Softwarelösungen im Bereich der Treibhausgasminderungsquote spezialisiert hat. Die Firma bietet neben der Abwicklung von THG-Quoten für Endkonsumenten und die Ausschüttung von den dazugehörigen Prämien, auch eine modulare Whitelabel-SaaS-Lösung an, die es Unternehmen ermöglicht, Treibhausgas- und CO2-Quoten oder -Zertifikate bzw. Emissionsminderungsverpflichtungen zu handeln, zu verkaufen und zu berichten.
carbonify ist ein Marktführer in Sachen Kundenzufriedenheit und Technologieinnovation und trägt dazu bei, den Übergang zu einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Wirtschaft zu erleichtern. Weitere Informationen finden Sie unter carbonify.de.
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