Gerichtsentscheidung gegen Apotheker: Lieferdienst Mayd scheitert erneut an Sonn- und Feiertagsauslieferung
In einem aktuellen Revisionsverfahren vor dem Oberlandesgericht Köln hat ein Apotheker aus Nordrhein-Westfalen erneut eine Niederlage erlitten. Der Apotheker beabsichtigte über den Lieferdienst Mayd auch an Sonn- und Feiertagen Arzneimittel auszuliefern, was jedoch aufgrund gesetzlicher Bestimmungen auf Widerstand stieß. Bereits im Sommer hatte das Landgericht Berlin dem Lieferdienst die Auslieferung an Sonn- und Feiertagen untersagt. Die Wettbewerbszentrale hatte gegen Mayd geklagt, da sie die Auslieferung an diesen Tagen als Verstoß gegen das Ladenöffnungs- und Feiertagsgesetz betrachtete.
Gemäß den landesrechtlichen Vorschriften in Nordrhein-Westfalen sind an Sonn- und Feiertagen öffentlich bemerkbare Arbeiten untersagt, die die äußere Ruhe des Tages stören könnten. Die Wettbewerbszentrale argumentierte, dass die Auslieferung an diesen Tagen einen "typisch werktäglichen Charakter" habe und somit gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoße. Obwohl Apotheken an solchen Tagen geöffnet sein dürfen, muss die zuständige Apothekerkammer regeln, dass ein Teil der Apotheken geschlossen bleibt, um den Konkurrenzkampf einzudämmen.
Mayd berief sich auf § 23 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), der eine ständige Dienstbereitschaft vorsieht. Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass die landesrechtlichen Vorschriften nicht durch Bundesrecht außer Kraft gesetzt werden und dass die Auslieferung durch Fahrradboten die äußere Ruhe des Tages stören könne. Das Gericht entschied, dass der Beklagte gegen das Feiertagsgesetz NRW verstoße und dass die Auslieferung der Bestellungen einen werktäglichen Charakter habe, was zu erhöhtem Verkehrsaufkommen führe.
Trotz der erneuten Niederlage ist der Fall noch nicht abschließend geklärt. Das Gericht hat die Revision zugelassen, da die Frage nach der Reichweite des § 23 ApBetrO grundsätzliche Bedeutung hat. Eine eindeutige höchst- oder obergerichtliche Rechtsprechung liegt bisher nicht vor, und es gibt unterschiedliche Auslegungen der Vorschrift. Die Frage hat zudem für den Berufsstand der Apothekerinnen und Apotheker eine erhebliche tatsächliche und wirtschaftliche Bedeutung.
HIV-Medikament in Deutschland knapp: Dringender Appell für schnelle politische Maßnahmen
In Deutschland besteht derzeit eine signifikante Knappheit des Medikaments zur Prävention von HIV-Infektionen, das von einer beträchtlichen Anzahl von Menschen genutzt wird. Die Hersteller der Präexpositionsprophylaxe (PrEP) haben dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Lieferengpässe gemeldet. Seit dem Jahreswechsel wurde eine Tendenz zu einer eingeschränkten Verfügbarkeit des in Deutschland zugelassenen Medikaments beobachtet, wie das BfArM auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.
Die PrEP, die seit September 2019 in Deutschland eine von der gesetzlichen Krankenkasse finanzierte Maßnahme für Menschen mit einem erheblichen Risiko einer HIV-Infektion ist, erfordert die tägliche Einnahme einer Tablette mit zwei Wirkstoffen, die die Vermehrung des HIV-Virus im Körper unterdrücken.
Ein Sprecher des BfArM äußerte, dass die Verfügbarkeit der Medikamente Anfang Februar voraussichtlich leicht stabilisieren werde, jedoch seien die meisten Lieferengpässe bis März oder April prognostiziert. Laut einer Umfrage der Deutschen Arbeitsgemeinschaft ambulant tätiger Ärztinnen und Ärzte für Infektionskrankheiten und HIV-Medizin (Dagnä) gibt es derzeit nicht ausreichend Medikamente, um alle Nutzerinnen und Nutzer zu versorgen.
Die überwiegende Mehrheit der befragten HIV-Schwerpunktpraxen ist von den Lieferengpässen betroffen, und viele können nur noch reduzierte Packungsgrößen abgeben. Einige Nutzer mussten sogar die Einnahme unterbrechen oder ihre Therapie umstellen. Es ist zu beachten, dass das betroffene Medikament auch von Menschen eingenommen wird, die bereits mit HIV infiziert sind.
Die Deutsche Aidshilfe warnte bereits vor einigen Wochen vor "fatalen Folgen", wenn der Schutz vor HIV weiterhin ausfällt. Durch den Mangel könnte sicherer Sex gefährdet werden. Die Organisation appellierte an die Politik, Menschen, die dringend auf dieses Medikament angewiesen sind, nicht im Stich zu lassen. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts nutzen in Deutschland etwa 40.000 Menschen die PrEP (Stand September 2023).
Das BfArM gibt an, dass einige Hersteller versuchen, ihre Warenkontingente zu erhöhen oder Medikamente früher als geplant auf den Markt zu bringen. Es wird auch geprüft, ob Medikamente aus dem Ausland verfügbar gemacht werden können, und erste Rückmeldungen deuten darauf hin, dass Warenkontingente in den USA identifiziert wurden.
Klare Richtlinien für Botendienstgebühr und sichere Arzneimittelzustellung: Ein Überblick ab 2021
Seit dem 1. Januar 2021 unterliegt der Botendienst für verschreibungspflichtige Arzneimittel einer festen Regelvergütung gemäß dem Apothekenstärkungsgesetz (VOASG). Gemäß § 129 des Sozialgesetzbuches (SGB) V haben Apotheken die Möglichkeit, für die Auslieferung im Botendienst einen Zuschlag von 2,50 Euro pro Lieferort und Tag zu erheben. Diese Regelung gilt auch für die Abrechnung von E-Rezepten und wird durch die Technische Anlage 1 zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung detailliert geregelt.
Die Abrechnung der Botendienstgebühr erfolgt unter Verwendung der Sonder-PZN 06461110. In den Abgabedaten ist das Sonderkennzeichen für die Botendienstgebühr mit dem Wert "1" im Feld "Faktor" und mit dem Betrag der Gebühr im Feld "Bruttopreis" anzugeben. Dies ermöglicht eine klare und einheitliche Abrechnung, auch bei der fortschreitenden Digitalisierung im Gesundheitswesen.
Die Zustellung der Arzneimittel im Botendienst unterliegt den Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO). Dabei sind die zu liefernden Arzneimittel für jeden Empfänger einzeln zu verpacken, zu verschließen und mit Namen sowie Anschrift zu versehen. Die persönliche Übergabe an den Kunden oder einen Bevollmächtigten ist vorgesehen, während eine Ablage im Briefkasten oder vor der Haustür aus Sicherheitsgründen vermieden werden sollte. Insbesondere bei Betäubungsmitteln (BtM), Kühlartikeln oder teuren Arzneimitteln ist eine direkte Übergabe unabdingbar.
Die Resolution für den Botendienst, von der Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands 2021 verabschiedet, betont die Vermeidung von Übergaben an Nachbarn und empfiehlt stattdessen, nicht zugestellte Arzneimittel zurück in die Apotheke zu nehmen, um die Klärung von Zustellproblemen sicherzustellen.
Gemäß § 17 ApBetrO Absatz 2 ist die Zustellung von Arzneimitteln durch Boten der Apotheke ohne Erlaubnis nach § 11a des Apothekengesetzes zulässig. Die kostenfreie Zweitzustellung ist dabei geregelt und gilt sowohl für den Versand als auch für den Botendienst. Somit wird sichergestellt, dass Kunden, die bei der ersten Zustellung nicht erreichbar waren, erneut versorgt werden, ohne dass zusätzliche Gebühren anfallen. Trotz eines erfolglos zurückgelegten Weges darf die Botendienst-Pauschale von 2,50 Euro nur einmal abgerechnet werden. Diese Regelungen tragen dazu bei, die Versorgungssicherheit im Gesundheitswesen zu gewährleisten und einen reibungslosen Ablauf des Botendienstes zu ermöglichen.
Neue Sicherheitswarnung der EMA: Verzicht auf Pseudoephedrin bei Bluthochdruck und Nierenerkrankungen empfohlen
Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) hat kürzlich neue Sicherheitshinweise und Kontraindikationen für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Pseudoephedrin empfohlen. Der Wirkstoff findet sich vor allem in kombinierten Erkältungspräparaten wie "Aspirin Complex", "BoxaGrippal", "Grippostad Complex", "Wick DayNait" und "Reactine duo" (bei allergischer Rhinitis). Die Empfehlungen wurden vergangenen Freitag vom Humanarzneimittelausschuss der EMA (CHMP) gebilligt, und die EU-Kommission kann nun einen bindenden Beschluss fassen.
Gemäß den neuen Empfehlungen der EMA wird Patient:innen mit schwerem oder unkontrolliertem Bluthochdruck sowie schwerer akuter oder chronischer Nierenerkrankung davon abgeraten, pseudoephedrinhaltige Arzneimittel einzunehmen. Diese Empfehlung birgt besondere Relevanz, da Bluthochdruck und Nierenerkrankungen äußerlich nicht sichtbar sind.
Die genannten Krankheitsbilder stellen Risikofaktoren für die Verengung von Blutgefäßen im Gehirn dar, was zu schwerwiegenden Erkrankungen wie dem posterioren reversiblen Enzephalopathie-Syndrom (PRES) und dem reversiblen zerebralen Vasokonstriktionssyndrom (RCVS) führen kann. Beide können durch die Einnahme von Pseudoephedrin ausgelöst werden.
Symptome wie plötzlich auftretende starke Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Verwirrtheit, Krampfanfälle und Sehstörungen können Anzeichen für PRES- und RCVS-Symptome unter Pseudoephedrin-Therapie sein. Betroffene Patient:innen werden aufgefordert, die Anwendung sofort zu beenden und ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Bislang sind keine Todesfälle aufgrund dieser Nebenwirkungen bekannt.
Trotz einer begrenzten Anzahl von Fällen von PRES und RCVS, auf die die EMA zugriff, stützt sich ihre Empfehlung auf eine umfassende Auswertung aller verfügbaren Daten. Zusätzlich weist die EMA auf das Risiko kardiovaskulärer oder ischämischer Nebenwirkungen durch Pseudoephedrin hin, die bereits in den Fachinformationen entsprechender Arzneimittel aufgeführt sind.
Die möglichen Nebenwirkungen von Pseudoephedrin umfassen kardiale Effekte wie Tachykardie, Arrhythmie, Palpitationen, Hypertension und Hitzewallungen. Ebenso sind Stimulationen des zentralen Nervensystems wie Schlaflosigkeit und gelegentlich Halluzinationen möglich, ebenso wie Harnverhalt, insbesondere bei Patienten mit Prostatahyperplasie. Schwere Hautreaktionen, einschließlich akuter generalisierter exanthematischer Pustulose (AGEP), ischämische Colitis und ischämische Optikusneuropathie wurden ebenfalls aufgeführt.
Die Fachinformationen für Arzneimittel mit Pseudoephedrin werden nun um die neuen Risiken von PRES und RCVS erweitert. Zusätzlich wird in Kürze ein Rote-Hand-Brief veröffentlicht, der auf diese potenziellen Nebenwirkungen hinweist.
Kontroverse um pharmazeutische Dienstleistungen: ABDA und BKK im Ringen um Nutzen und Abrechnung
Im Zentrum einer öffentlichen Kontroverse steht der Vorstandschef des BKK Dachverbands, Franz Knieps, der den Nutzen der pharmazeutischen Dienstleistung "Risikoerfassung hoher Blutdruck" öffentlich in Frage stellt. Insbesondere äußert er Bedenken gegenüber den Methoden der ABDA, angehende Apotheker zu animieren, diese Dienstleistung durchzuführen. Knieps plädiert dafür, die pharmazeutischen Dienstleistungen direkt zwischen Apotheken und Krankenkassen abzurechnen.
Diese Kritik der Betriebskrankenkassen (BKK) führte dazu, dass die ABDA, vertreten durch Präsidentin Gabriele Regina Overwiening, umgehend reagierte. Overwiening weist die Zweifel an der "Risikoerfassung hoher Blutdruck" vehement zurück und betont den klaren Nutzen für Patientinnen und Patienten. Sie erklärt, dass Bluthochdruck ein entscheidender Risikofaktor für Herz-Kreislauf-Erkrankungen ist und hebt die Bedeutung einer leitliniengerechten Blutdruckeinstellung hervor.
Die ABDA startete bereits zum zweiten Mal einen Blutdruckmess-Wettbewerb für angehende Pharmazeuten im Praktikum, um diese an die pharmazeutischen Dienstleistungen heranzuführen. Dabei werden die Risikofaktoren erfasst, und der Blutdruck wird leitliniengerecht gemessen. Die Kassen kritisieren diese Aktion und rufen zu einer "offenen Diskussion" über die pDL und deren Abrechnung auf.
Knieps schlägt vor, die Dienstleistungen einzeln mit den Kassen abzurechnen, doch Overwiening weist darauf hin, dass dies an der Versorgungsrealität vorbeigeht und zu einem erhöhten bürokratischen Aufwand führen würde. Sie fordert die Krankenkassen auf, den Mehrwert der pharmazeutischen Dienstleistungen zu erkennen und zu fördern.
Die Diskussion zwischen BKK und ABDA wird zusätzlich durch die Tatsache kompliziert, dass die Kassen die Schiedsstellenentscheidung zu den pDL nicht akzeptieren und seit eineinhalb Jahren eine sozialrechtliche Klage dagegen läuft. Insgesamt betont die ABDA die wichtige Rolle der Apotheken im Gesundheitswesen und ruft dazu auf, den Fokus auf den Beitrag zur Vermeidung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu legen, anstatt in bürokratischen Diskussionen zu verharren.
Medizinische Versorgungszentren und Apotheken in Gefahr? Kritik an Investorinteressen wächst
In den letzten Wochen sind vermehrt Bedenken hinsichtlich der medizinischen Versorgungszentren aufgekommen, da Investoren, denen primär Rendite wichtiger ist als eine hochwertige Gesundheitsversorgung, zunehmend Einfluss nehmen. Diese Entwicklung wirft die Frage auf, ob auch Apotheken in Zukunft von ähnlichen Gefahren bedroht sein könnten.
Medizinische Versorgungszentren stehen unter scharfer Kritik, da einige Investoren offenbar mehr an finanziellen Gewinnen als an der Verbesserung der Patientenversorgung interessiert sind. Diese Zentren, die eine Vielzahl von Gesundheitsdienstleistungen unter einem Dach anbieten, gelten eigentlich als eine Möglichkeit, die Effizienz der medizinischen Versorgung zu steigern. Jedoch warnen Kritiker davor, dass Investorinteressen die Qualität der Gesundheitsdienstleistungen beeinträchtigen könnten.
Die Sorge um die Einflussnahme von Investoren erstreckt sich nun auch auf Apotheken. Apotheken sind traditionell wichtige Anlaufstellen für Patienten, die Arzneimittel und Beratung benötigen. Doch könnte sich dies ändern, wenn Investoren vermehrt in die Apothekenbranche eindringen und ihre Gewinnziele über die Bedürfnisse der Patienten stellen.
Befürworter von Investorbeteiligungen argumentieren, dass finanzielle Mittel aus dem privaten Sektor die Modernisierung und Verbesserung der Gesundheitsinfrastruktur ermöglichen könnten. Gegner hingegen warnen vor einer Kommerzialisierung des Gesundheitswesens, die zu einer Vernachlässigung der Patientenbelange führen könnte.
Die Debatte über die Rolle von Investoren in der Gesundheitsbranche wird voraussichtlich in den kommenden Monaten intensiver geführt werden. Regulierungsbehörden und Gesundheitsorganisationen sind gefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Gesundheitsversorgung nicht allein den Interessen von Investoren, sondern vor allem den Bedürfnissen der Patienten dient.
Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Entwicklung auf die Zukunft der medizinischen Versorgungszentren und Apotheken auswirken wird. Klar ist jedoch, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen finanziellen Interessen und der Sicherstellung hochwertiger Gesundheitsdienstleistungen gefunden werden muss, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Gesundheitswesen zu erhalten.
Bayern verschärft Widerstand: Cannabislegalisierung vor weiteren Hürden
Im anhaltenden Ringen um die geplante Cannabislegalisierung in Deutschland verschärft Bayern seinen Widerstand und kündigt einen stringenten Vollzug an, sollte das Gesetz durch den Bundestag passieren. Trotz umfassender Kontroversen und Bedenken seitens verschiedener Akteure, darunter Brüssel, Kinder- und Jugendärzte, das Bundeskriminalamt und Mitglieder der SPD-Fraktion, bleibt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) entschlossen, das Vorhaben noch im Februar durch den Bundestag zu bringen.
Bayern positioniert sich als einer der entschiedensten Gegner des Projekts und ließ bereits im Dezember 2022 ein Rechtsgutachten erstellen, das die Vereinbarkeit der Pläne mit dem EU-Recht in Frage stellt. Insbesondere stoßen die geplanten Ampelpläne zur Cannabisabgabe in Lizenzgeschäften in Bayern auf Widerstand, und der Freistaat wehrt sich gegen die Rolle als Modellregion für solche Vorhaben. Frühere Überlegungen zur Abgabe über öffentliche Apotheken wurden mittlerweile verworfen.
Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) bekräftigte in der vergangenen Woche den fortwährenden Widerstand Bayerns gegen die Liberalisierungspläne. Gleichzeitig äußerten prominente Sozialdemokraten Bedenken und kündigten an, im Bundestag gegen das Gesetz ihres Parteikollegen Lauterbach zu stimmen. Als Reaktion darauf und auf den Widerstand des Bundeskriminalamts plant Bayern die Etablierung einer zentralen Cannabis-Kontrolleinheit, die für die Erteilung von Anbaulizenzen verantwortlich sein wird.
Für den Fall, dass das Gesetz verabschiedet wird, beabsichtigt Bayern, einen äußerst strengen Vollzug sicherzustellen. Eine Ministeriumssprecherin betonte, dass eine zentrale Kontrolleinheit in einer nachgeordneten Behörde eingerichtet werden soll, die die Erlaubnis für Anbauvereinigungen erteilt und deren Aktivitäten überwacht. Derzeit werden die Einzelheiten dieser Maßnahme abgestimmt. Gleichzeitig betont die Sprecherin, dass Bayern alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen wird, um die Legalisierungspläne zu stoppen.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die politische Debatte und die geplanten Maßnahmen in Bayern in Bezug auf die Cannabislegalisierung weiterentwickeln werden. Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat bereits Anpassungen an seinen ursprünglichen Liberalisierungsplänen vorgenommen, um den rechtlichen Bedenken seitens der EU zu begegnen. Die aktualisierte Ausrichtung sieht eine Entkriminalisierung mit strikten Auflagen vor, darunter die Streichung von Cannabis aus der Liste der verbotenen Substanzen im Betäubungsmittelgesetz, die Erlaubnis des Besitzes von 25 Gramm für Erwachsene ab 18 Jahren sowie die Möglichkeit des privaten Anbaus von bis zu drei Pflanzen. Anbauvereinigungen sollen die gemeinschaftliche Kultivierung und Abgabe der Droge an ihre Mitglieder erlaubt sein, während der Besitz für Minderjährige weiterhin verboten bleibt. Die Diskussion über diese Pläne und ihre Umsetzung wird voraussichtlich weiterhin kontrovers geführt.
Urteil des Bundesarbeitsgerichts: Private Chat-Gruppen kein rechtsfreier Raum bei menschenverachtenden Äußerungen
Im jüngsten Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) wurde festgestellt, dass rassistische, antisemitische, ausländerfeindliche und menschenverachtende Äußerungen in vermeintlich vertraulichen WhatsApp-Gruppen eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen können. Das Urteil erging am 24. August 2023 unter dem Aktenzeichen 2 AZR 17/23.
In dem konkreten Fall hatten sieben langjährig befreundete und teilweise verwandte Mitarbeiter eines Luftverkehrsunternehmens eine WhatsApp-Gruppe gebildet. Ein Mitglied dieser Gruppe äußerte darin heftige Beleidigungen gegenüber dem Vorgesetzten, die antisemitische, rassistische und zur Gewalt anstachelnde Elemente enthielten. Nachdem die Chat-Nachrichten an die Personalleitung weitergeleitet wurden, erfolgte die fristlose Kündigung des Verfassers.
Die zweite Instanz, das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (LAG), entschied, dass die Mitglieder der privaten Chat-Gruppe darauf vertrauen durften, dass die Nachrichten nicht nach außen dringen würden. Die Gruppe sei mit sieben Mitgliedern überschaubar, und die Kommunikation sei entsprechend vertraulich ausgelegt worden. Das LAG erklärte die Kündigung daher für unwirksam.
Das BAG widersprach dieser Einschätzung und betonte, dass die Vertrauenserwartung der Chat-Teilnehmer bezüglich der Verschwiegenheit nur unter besonderen Bedingungen berechtigt sei. Es sei entscheidend, welche Art von Nachrichten vorliege und welche Größe, Beteiligung und personelle Zusammensetzung die Chat-Gruppe habe. Insbesondere bei beleidigenden und menschenverachtenden Äußerungen bedürfe es einer weitergehenden Darlegung, warum ein Arbeitnehmer annehmen konnte, dass die Inhalte nicht nach außen dringen würden. Das BAG verwies die Angelegenheit zur erneuten Prüfung an das LAG zurück.
Arbeitgeber stehen nun vor der Herausforderung, bei Kenntnis von menschenverachtenden Nachrichten ihrer Arbeitnehmer eine Einzelfallabwägung vorzunehmen. Das BAG betonte, dass eine fristlose Kündigung als schärfstes Mittel der arbeitgeberseitigen Reaktion in Erwägung gezogen werden kann. Private Chat-Gruppen gelten dabei nicht als rechtsfreier Raum, und Arbeitgeber müssen Beleidigungen und Verunglimpfungen nicht hinnehmen, selbst wenn sie scheinbar im privaten Raum stattfinden. In der Praxis können jedoch Schwierigkeiten bei der prozessualen Darlegungs- und Beweislast auftreten, insbesondere wenn der Arbeitgeber den Nachweis über die tatsächlichen Äußerungen führen muss.
ArzneiKarriere: Mit provokantem Storytelling gegen den Fachkräftemangel in Apotheken
Der Bundesverband Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hat am 1. Februar eine umfassende Nachwuchskampagne mit dem kontroversen Titel "How to sell drugs offline (fast)" gestartet. Ziel der Initiative ist es, Jugendliche im Alter von 15 bis 18 Jahren für eine Karriere in der Apothekenbranche zu begeistern, da der Mangel an Fachkräften in diesem Sektor bis 2029 auf bis zu 10.000 geschätzt wird.
Die provokante Kampagne bedient sich des doppeldeutigen Titels, der auf die beliebte deutsche Netflix-Serie "How to Sell Drugs Online (Fast)" anspielt. Die Verwendung des Begriffs "Drugs" mit seiner Mehrdeutigkeit zwischen "Drogen" und "Arzneimittel" soll die Aufmerksamkeit der Jugendlichen wecken. Kontroverse Slogans wie "Deine Oma kauft ihren Stoff bei mir!" und "Drogenkunde gehört bei uns in den Lehrplan" sollen die Zielgruppe ansprechen.
Die ABDA setzt dabei vor allem auf Social-Media-Plattformen wie Instagram, TikTok, Snapchat und YouTube, um die Jugendlichen zu erreichen. Eine Mockumentary-Serie namens "Die Apotheke" bietet humorvolle Einblicke in den Arbeitsalltag einer Apotheke, während die Videoreihe "How to" die verschiedenen Aspekte der Arbeit in der Apotheke beleuchtet.
Die begleitende Website apotheken-karriere.de stellt zusätzliche Informationsmaterialien bereit und ermöglicht das Erkunden einer virtuellen Apotheke. Ein "Ausbildungsplatz-Finder" soll Jugendlichen helfen, freie Stellen in ihrer Region zu finden. Die Kampagne verfolgt das Ziel, durch provokante Claims Aufmerksamkeit zu erregen, während die bereitgestellten Videos und die Website gezielt Informationen übermitteln sollen.
Die Kreativität hinter der Kampagne stammt von einem Team mit einem Durchschnittsalter von 22 Jahren. Die Inhalte wurden vorab an PTA-Schulen in ganz Deutschland getestet, wobei etwa 75 Prozent der Schülerinnen und Schüler überzeugt waren, dass die Kampagne potenzielle Bewerberinnen und Bewerber ansprechen könnte.
Trotz der Kontroverse um den Namen betont die ABDA, dass die Provokation beabsichtigt ist, um die Aufmerksamkeit der Jugendlichen zu gewinnen. Die Kampagne "How to sell drugs offline (fast)" ist auf eine Laufzeit von drei Jahren angelegt und soll kontinuierlich evaluiert und weiterentwickelt werden. Apotheken werden dazu aufgerufen, sich aktiv an der Kampagne zu beteiligen, indem sie Materialien unter www.apothekenkampagne.de bestellen.
E-Rezept-Ausfall: Apotheker in Sachsen kämpfen mit Totalausfall und bürokratischem Chaos
Infolge eines umfassenden Totalausfalls im E-Rezept-System sieht sich Holger Motz, Inhaber der Löwen-Apotheke in Meerane, Sachsen, seit knapp einer Woche mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert. Der Apotheker berichtet von massiven Schwierigkeiten bei der Bearbeitung von E-Rezepten und sieht Noventi, seinen Softwareanbieter, als hoffnungslos überlastet an.
Seit dem 25. Januar ist Motz nicht in der Lage, in seiner Hauptapotheke E-Rezepte zu verarbeiten. Dies führt dazu, dass er Kunden entweder zu seiner 15 km entfernten Filiale schicken oder vermehrt auf Botendienste zurückgreifen muss, um die kontinuierliche Arzneimittelversorgung sicherzustellen.
Motz hat wiederholt versucht, das Problem über die Kundenhotline von Noventi zu lösen, jedoch mit wenig Erfolg. Das neu eingestellte Personal konnte keine ausreichenden Kenntnisse des Systems vorweisen, und Support-Tickets blieben unbeantwortet. Bereits im Dezember gab es technische Probleme, die zu einem Verlust von Rezepten führten.
Die Überlastung von Noventi wird von Motz als chronisch beschrieben, seit das E-Rezept verbindlich eingeführt wurde. Dies habe zu einem erheblichen Vertrauensverlust in die Funktionalität des Systems geführt, nicht nur bei ihm, sondern auch bei anderen Apotheken in der Umgebung. Als vorübergehende Lösung sammelt Motz tagsüber E-Rezept-Verordnungen, die dann einmal täglich an die funktionierende Filiale geschickt werden.
Die Situation wird durch fehlende Erreichbarkeit des Vertriebsmitarbeiters und ausbleibende Antworten auf Mails an die Geschäftsleitung von Noventi verschärft. Motz hat bereits rechtliche Schritte eingeleitet, da er den Totalausfall des E-Rezept-Systems als geschäftsschädigend betrachtet. Trotz des Verständnisses der meisten Kunden für die Situation bleibt die Frage offen, wer letztendlich den Verlust der Rezepte ersetzen wird. Die Apotheken sehen sich offenbar einem erheblichen wirtschaftlichen Risiko gegenüber, während die Unannehmlichkeiten für die Patienten weiter zunehmen.
Innovative Schmerztherapie: Effektive Linderung durch gezielte Kombination von Ibuprofen und Paracetamol
In der Schmerztherapie zeichnet sich eine vielversprechende Entwicklung ab, die auf der gezielten Kombination von Ibuprofen und Paracetamol basiert. Experten zufolge kann diese Verbindung Schmerzen ebenso effektiv lindern wie herkömmliche Mittel wie Metamizol oder COX-2-Hemmer. Die entscheidende Innovation liegt in der Anwendung vergleichsweise niedriger Dosen beider Wirkstoffe, was dennoch eine klinisch relevante additive Wirkung ermöglicht.
Dr. Thomas Herdegen, Professor für Pharmakologie und ausgewiesener Experte auf diesem Gebiet, hebt die Wirksamkeit dieser speziellen Kombination hervor. Durch die präzise Abstimmung der Dosierungen wird nicht nur eine schnelle und effektive Schmerzlinderung erzielt, sondern auch eine bemerkenswerte Verträglichkeit sichergestellt. Diese Kombination eröffnet somit vielseitige Anwendungsmöglichkeiten in der Schmerztherapie.
Die Ergebnisse dieser Forschung werfen ein neues Licht auf die Behandlung von Schmerzen und könnten potenziell zu einer verbesserten Lebensqualität für Patienten führen. Die Fokussierung auf minimale Dosierungen bei maximaler Wirkung könnte einen Paradigmenwechsel in der Schmerztherapie darstellen und den Einsatz von Ibuprofen und Paracetamol als wirksame Alternative zu herkömmlichen Schmerzmitteln fördern. Weitere klinische Studien und Forschungen sind jedoch erforderlich, um die Langzeiteffekte und die breite Anwendbarkeit dieser vielversprechenden Kombination zu validieren.
Streit um Festbetragsdifferenzen: Spannungen zwischen Apotheken und AOK Sachsen-Anhalt
Im Mittelpunkt eines aktuellen Konflikts zwischen Apotheken und der AOK Sachsen-Anhalt steht die Abrechnung von Festbetragsdifferenzen bei Arzneimitteln. Die Auseinandersetzung entzündet sich an der Forderung der Krankenkasse nach detaillierten Nachweisen für Lieferengpässe von Arzneimitteln, die den Festbetrag übersteigen.
In einem Schreiben der AOK Sachsen-Anhalt an Apotheker Henry Schwabe von der Glück-Auf Apotheke Sangerhausen wird eine Beanstandung von über 1000 Euro für das erste Quartal 2023 aufgrund von Festbetragsdifferenzen geltend gemacht. Die AOK verlangt von den Apotheken, darunter Schwabe, Nachweise für die Nichtverfügbarkeit der entsprechenden Arzneimittel in jedem einzelnen Fall. Dies führt zu Unmut, insbesondere bei Schwabe, der mehrere hundert Positionen nachweisen muss und dies als zeitaufwendig empfindet.
Die Apotheker kritisieren nicht nur die Forderung nach umfangreichen Defektnachweisen, sondern auch generell das Vorgehen der AOK Sachsen-Anhalt. Schwabe stellt die Frage nach dem Verhältnis zwischen derartigen Retaxationen und dem Solidargedanken der Krankenkasse. Zudem äußert er seinen Unmut über die allgemeine Praxis der Krankenkasse, selbst Centbeträge aus Rezepturherstellungen zurückzuholen.
Der Konflikt verdeutlicht eine tiefere Unzufriedenheit in der Apothekerschaft mit den Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen. Schwabe sieht die Macht der Krankenkassen als zu weitreichend an und fordert eine Wiedereinhegung. Er betont, dass die Verwaltungen der Krankenkassen nicht vor Ort agieren und kritisiert die ungleiche Bezahlung von qualifiziertem Personal in Apotheken im Vergleich zu den Krankenkassen.
Die AOK Sachsen-Anhalt verteidigt ihr Vorgehen und betont die Notwendigkeit der Kontrolle, um wirtschaftlich mit den Beitragsgeldern umzugehen. Sie verweist auf erwartete Mehrkosten von rund 1,5 Millionen Euro allein für das Jahr 2023 aufgrund von Abrechnungen von Festbetragsdifferenzen. Die Krankenkasse sieht sich in ihrer Kontrollaufgabe bestätigt und geht davon aus, dass die Defektnachweise bei den Apotheken vorliegen.
Die schwierige Liefersituation von Arzneimitteln ist beiden Seiten bewusst. Gemeinsam mit dem Landesapothekerverband wurden Möglichkeiten zur Handhabung unklarer Liefersituationen diskutiert, was zu einer stichprobenhaften Abfrage bei Apotheken führte. Die AOK Sachsen-Anhalt sieht in ihrem Vorgehen keine Schikane, sondern vielmehr eine Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags, wirtschaftlich mit den ihnen anvertrauten Beitragsgeldern umzugehen.
Bayerns Gesundheitsministerin fordert schnelle Reformen für das E-Rezept und verstärkte Regulierung von medizinischen Versorgungszentren
Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) drängt auf umfassende Verbesserungen am elektronischen Rezept (E-Rezept), wie während des Videomeetings der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) am Montag diskutiert wurde. Trotz ihrer grundsätzlichen Zustimmung zur flächendeckenden Einführung des E-Rezepts äußerte Gerlach Bedenken über bestehende Startschwierigkeiten, die sie auf Konstruktionsfehler zurückführt. In einer einstimmig von allen Ländern unterstützten Initiative fordert Bayerns Gesundheitsministerin Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auf, das entsprechende Gesetz zeitnah zu überarbeiten.
Gerlach betonte insbesondere Funktionsschwierigkeiten bei einigen Praxisverwaltungssystemen als eines der Kernprobleme des E-Rezepts. Sie appellierte an das Bundesgesundheitsministerium, Softwarehersteller gesetzlich zu verpflichten, ihre Produkte rechtzeitig an die Anwendungen der Telematikinfrastruktur anzupassen. Darüber hinaus kritisierte sie Verzögerungen bei der Signatur von E-Rezepten in Arztpraxen und Apotheken, was zu Problemen bei der zeitnahen Einlösung führen könne.
Die Ministerin unterstrich die Notwendigkeit einer echten flächendeckenden Einführung des E-Rezepts, bei der nicht nur gesetzliche, sondern auch private Krankenversicherungen das System nutzen sollten. Gerlach forderte die Bundesregierung auf, dies zeitnah zu ermöglichen, um eine digitale Kluft zwischen den Versicherten zu vermeiden.
Des Weiteren äußerte die Ministerin Bedenken hinsichtlich der mangelnden Aufklärung der Patient:innen über die digitale Neuerung. Sie schlug vor, dass Bundesgesundheitsminister Lauterbach eine Kommunikationskampagne starten sollte, um die Menschen über die Vorteile des E-Rezepts zu informieren und die Akzeptanz zu steigern.
Neben den Anliegen bezüglich des E-Rezepts setzt sich Bayern weiterhin für eine verstärkte Regulierung von investorengetragenen medizinischen Versorgungszentren (iMVZ) ein. Die Ministerin kritisierte die bisher ausbleibenden Maßnahmen zur Regulierung profitorientierter Arztpraxenketten durch Bundesminister Lauterbach. Sie betonte die Dringlichkeit effektiver Regulierungsmaßnahmen im Interesse der Patient:innen, besonders in ländlichen Gebieten. Bayern brachte gemeinsam mit anderen Ländern im Juni 2023 erfolgreich einen Antrag zur Schaffung eines MVZ-Regulierungsgesetzes in den Bundesrat ein, um konkrete Maßnahmen für eine stärkere Regulierung von MVZ vorzuschlagen.
Durchbruch in der Therapie: Neue Enzymersatztherapie für den Arginase-1-Mangel auf dem Markt
In einem bedeutenden Schritt in der medizinischen Forschung wurde Mitte Januar das Enzymersatzpräparat Pegzilarginase in Deutschland eingeführt, um Patienten mit Arginase-1-Mangel zu behandeln, einer äußerst seltenen genetischen Erkrankung, die zu den Harnstoffzyklusstörungen zählt.
Der Arginase-1-Mangel ist durch erhöhte Argininspiegel im Blut und Urin gekennzeichnet, da Betroffene aufgrund des Fehlens des Leberenzyms Arginase-1 nicht in der Lage sind, Arginin abzubauen. Dies führt zu einer Anhäufung der Aminosäure im Körper. Im Vergleich zu anderen Harnstoffzyklusstörungen sind erhöhte Ammoniakspiegel im Blut bei dieser Erkrankung ungewöhnlich.
Die Symptome der Erkrankung manifestieren sich oft zwischen dem zweiten und vierten Lebensjahr und umfassen Erbrechen, verzögerte körperliche Entwicklung, Muskelsteifigkeit und Krampfanfälle. Neben einer strengen Eiweißrestriktion spielen in der Behandlung auch Natriumbenzoat und Natriumphenylbutyrat eine Rolle.
Die neu eingeführte Enzymersatztherapie, Pegzilarginase (Loargys® 5 mg/ml Injektions-/Infusionslösung, Immedica Pharma), ist ein Kobalt-substituiertes, rekombinantes humanes Arginase-1-Enzym, das zusätzlich pegyliert ist. Diese Modifikation führt zu einer verlängerten Halbwertszeit des Enzyms im Körper.
Die empfohlene Anfangsdosis von Pegzilarginase beträgt 0,1 mg/kg Körpergewicht pro Woche, wobei die Dosis individuell angepasst werden kann. Klinische Studien mit 32 Teilnehmern im Alter von 2 bis 29 Jahren haben gezeigt, dass die Behandlung zu einer signifikanten Reduktion der Arginin-Plasmakonzentration führt. Bei über 90 Prozent der behandelten Patienten wurden die Argininwerte unterhalb des empfohlenen Ziels erreicht.
Trotz dieser Fortschritte ist zu beachten, dass die Zulassung von Pegzilarginase derzeit "unter außergewöhnlichen Umständen" erfolgt ist. Der Hersteller ist verpflichtet, weitere Daten zur langfristigen Sicherheit, Verträglichkeit und Wirksamkeit bei verschiedenen Altersgruppen vorzulegen.
Die Sicherheit des Präparats wurde in klinischen Studien überwacht, wobei Überempfindlichkeitsreaktionen und lokale Reaktionen an der Injektionsstelle als häufige Nebenwirkungen identifiziert wurden. Eine sorgfältige Überwachung und gegebenenfalls eine Anpassung der Infusionsrate sind notwendig, um möglichen Reaktionen entgegenzuwirken.
Insgesamt repräsentiert Pegzilarginase eine vielversprechende Entwicklung in der Behandlung des Arginase-1-Mangels. Dennoch bedarf es weiterer Forschung und Langzeitstudien, um die Langzeitwirkungen und Sicherheit dieses Enzymersatzpräparats vollständig zu bewerten und zu verstehen.
Neue Erkenntnisse: Immunsuppression und SARS-CoV-2 – Wie die Viruselimination differenziert betrachtet werden muss
In einer wegweisenden Studie von Forschern des MIT und der Harvard University in Boston wurde die Viruselimination bei immunsupprimierten Menschen nach einer SARS-CoV-2-Infektion genauer unter die Lupe genommen. Die Ergebnisse der longitudinalen Kohortenstudie "POSITIVES" (Post-Vaccination Viral Characteristics Study) lieferten ein nuanciertes Bild der Auswirkungen von Immunsuppression auf die Elimination des Coronavirus.
Die immunsupprimierten Patienten, darunter 56 individuelle Fälle, wurden in drei Gruppen unterteilt: solche mit schwerer Immunsuppression aufgrund hämatologisch-onkologischer Erkrankungen oder Transplantationen (S-HT-Gruppe), solche mit Autoimmunerkrankungen oder B-Zell-Defizienzen (S-A-Gruppe) und solche mit leichterer Immundefizienz durch immunsuppressive Medikamente (NS-Gruppe).
Bemerkenswert war, dass Patienten mit leichter oder mäßiger Immunsuppression das Virus effektiv beseitigen konnten, wie durch die schnelle Clearance der viralen RNA im Nasenabstrich nach zehn bis zwölf Tagen belegt wurde. Im Gegensatz dazu zeigten Patienten mit schwerer Immunsuppression, insbesondere in der S-HT-Gruppe, eine erheblich verlängerte Zeit bis zur Viruselimination von 40 bis 72 Tagen.
Die Studie enthüllte auch, dass immungeschwächte Patienten, die zur S-HT- und S-A-Gruppe gehörten, eine höhere Anzahl einzigartiger Intrahost-Einzel-Nukleotid-Varianten (iSNV) im S-Gen des Spike-Proteins aufwiesen. Dies deutet darauf hin, dass eine verzögerte Viruselimination mit einer erhöhten Rate von viralen Mutationen einhergeht.
Überraschenderweise zeigten die initialen Ergebnisse keine signifikanten Unterschiede in den neutralisierenden Antikörpertitern zwischen den Gruppen. Dennoch unterstreicht die Studie die Notwendigkeit von Booster-Impfungen für immunsupprimierte Patienten. Jede zusätzliche Impfdosis führte zu einem etwa 1,5-fachen Anstieg der Antikörper-Titer, wodurch die Schutzwirkung gegen das Virus verstärkt wurde.
Die Forscher betonen die differenzierte Betrachtung von Immunsuppression und deren Auswirkungen auf die Viruselimination. Diese Ergebnisse könnten künftig entscheidende Implikationen für die Behandlung und Impfung von immunsupprimierten Personen haben, um ihre Schutzwirkung gegenüber SARS-CoV-2 zu maximieren.
Metformin in der Schwangerschaft: Neue Studien betonen Vorsicht und setzen auf Insulin als erste Wahl
Die Anwendung des oralen Antidiabetikums Metformin bei schwangeren Frauen mit Schwangerschaftsdiabetes bleibt weiterhin Gegenstand intensiver wissenschaftlicher Auseinandersetzungen und Empfehlungen. Obwohl eine gewisse Lockerung der Zurückhaltung in den letzten Jahren zu verzeichnen ist, wird betont, dass Metformin während der Schwangerschaft nicht als bevorzugte Erstlinientherapie in Betracht gezogen werden sollte. Neue Erkenntnisse aus einer Mäusestudie unterstreichen die Empfehlung, Insulin als primäre Option für schwangere Frauen mit Diabetes zu betrachten.
Metformin, das die Plazentaschranke überwinden kann, wurde in der EU vor zwei Jahren für den Einsatz während aller Schwangerschaftsphasen zugelassen. Trotz dieser Zulassung wird auf Embryotox.de, der Website des Pharmakovigilanz- und Beratungszentrums für Embryonaltoxikologie der Berliner Charité, nach wie vor Insulin als bevorzugte Therapie für schwangere Frauen mit Diabetes empfohlen. Metformin könnte lediglich für übergewichtige Frauen als Alternative in Betracht gezogen werden.
In Großbritannien hingegen hat die Verwendung von Metformin bei schwangeren Frauen in den vergangenen Jahren drastisch zugenommen. Berichten zufolge erhalten mehr als 85 Prozent der Frauen mit Schwangerschaftsdiabetes in Großbritannien Metformin anstelle von Insulin als Erstlinientherapie. Eine Forschungsgruppe des Deutschen Instituts für Ernährungsforschung Potsdam-Rehbrücke führte eine Mäusestudie durch, um die Auswirkungen von Metformin auf die neuronale Entwicklung des Nachwuchses zu untersuchen.
Die Ergebnisse der Studie zeigten geschlechtsabhängige Veränderungen in der Entwicklung der Mäusebabys, wenngleich in geringerem Maße im Vergleich zum Einfluss des metabolischen Zustands der Mutter. Sowohl Insulin als auch Metformin konnten einige Effekte auf das Gewicht und die Hormonspiegel der Nachkommen mildern. Interessanterweise löste Metformin spezifische Veränderungen im AMPK-Signalweg im Hypothalamus aus, die geschlechtsabhängig waren.
Die Übertragbarkeit dieser Tierstudie auf den Menschen bleibt jedoch unklar. Obwohl Forschungsergebnisse für die Zulassungserweiterung von Metformin bei Schwangeren vorliegen, die kein erhöhtes Risiko für angeborene Fehlbildungen, fetale/neonatale Toxizität oder Spätschäden zeigen, betonen die aktuellen Studienergebnisse die Präferenz für Insulin bei schwangeren Frauen mit Diabetes. Das übergeordnete Ziel sollte dabei eine gute Stoffwechseleinstellung der werdenden Mutter sein.
Kommentar:
In diesem Revisionsverfahren hat der Apotheker erneut gegen das Verbot der Auslieferung an Sonn- und Feiertagen durch den Lieferdienst Mayd gekämpft. Das Gericht stützte sich auf landesrechtliche Vorschriften in NRW und wies darauf hin, dass die Auslieferung die äußere Ruhe stören könne. Obwohl Mayd auf § 23 ApBetrO verwies, ließ das Gericht Revision zu. Die Frage nach der Reichweite dieser Vorschrift bleibt ungeklärt und trägt erhebliche Bedeutung für den Apothekerstand.
Die aktuelle Knappheit des HIV-Präventionsmedikaments in Deutschland ist äußerst besorgniserregend. Der Mangel gefährdet nicht nur die Gesundheit der Menschen, die auf diese Medikation angewiesen sind, sondern auch den Erfolg der HIV-Präventionsbemühungen insgesamt. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Politik sofort handelt, um sicherzustellen, dass ausreichende Vorräte verfügbar sind und die Betroffenen nicht im Stich gelassen werden. Ein schnelles und koordiniertes Vorgehen ist unerlässlich, um potenziell schwerwiegende Folgen für die öffentliche Gesundheit zu verhindern.
Die Regelungen für die Botendienstgebühr ab dem 1. Januar 2021 bieten eine klare Struktur für die Abrechnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, einschließlich E-Rezepten. Die festgelegten Schritte gemäß § 129 SGB V und der Technischen Anlage 1 zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung ermöglichen eine einheitliche Abwicklung. Die Einhaltung der Apothekenbetriebsordnung gewährleistet dabei eine sichere und verantwortungsbewusste Zustellung der Medikamente. Die kostenfreie Zweitzustellung gemäß § 17 ApBetrO Absatz 2 trägt dazu bei, mögliche Zustellprobleme zu lösen und die Versorgung der Kunden sicherzustellen. Insgesamt unterstützen diese Regelungen einen effizienten und sicheren Botendienst im Gesundheitswesen.
Die jüngsten Sicherheitshinweise der Europäischen Arzneimittelbehörde zu Pseudoephedrin sind von großer Bedeutung. Patienten mit schwerem Bluthochdruck oder Nierenerkrankungen sollten nun auf die Einnahme von pseudoephedrinhaltigen Arzneimitteln verzichten, um potenziell schwerwiegende Nebenwirkungen wie das posteriore reversible Enzephalopathie-Syndrom (PRES) zu vermeiden. Die Empfehlung basiert auf einer gründlichen Analyse aller verfügbaren Daten, und die Fachinformationen werden entsprechend aktualisiert. Ein rasches Handeln und die Beachtung dieser Warnung sind entscheidend, um Risiken zu minimieren.
Die öffentliche Auseinandersetzung zwischen dem BKK Dachverband und der ABDA verdeutlicht die Differenzen bezüglich der pharmazeutischen Dienstleistungen. Während Franz Knieps den Nutzen der Blutdruckmessung anzweifelt und eine direkte Abrechnung mit den Kassen befürwortet, betont ABDA-Präsidentin Overwiening den nachgewiesenen Nutzen für Patienten. Die Diskussion um eine Einzelabrechnung verkennt jedoch die bürokratischen Herausforderungen. Wichtiger ist, den Fokus auf die Förderung der pharmazeutischen Dienstleistungen zu legen, um die Gesundheitsversorgung zu verbessern.
Die wachsende Einflussnahme von Investoren in medizinischen Versorgungszentren wirft legitime Bedenken auf, ob die Qualität der Patientenversorgung dabei auf der Strecke bleibt. Diese Sorge erstreckt sich nun auch auf Apotheken. Es ist entscheidend, dass Regulierungsbehörden sicherstellen, dass finanzielle Interessen nicht die oberste Priorität werden und die Gesundheitsversorgung weiterhin den Bedürfnissen der Patienten gerecht wird. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Investoreninteressen und qualitativer Patientenbetreuung ist unerlässlich, um das Vertrauen in das Gesundheitswesen zu wahren.
Die anhaltende Kontroverse um die Cannabislegalisierung in Deutschland spitzt sich zu, insbesondere in Bayern. Die angekündigte Schaffung einer zentralen Cannabis-Kontrolleinheit im Freistaat verdeutlicht den Widerstand gegen das Vorhaben. Die stringente Haltung Bayerns, gepaart mit den Bedenken auf nationaler und internationaler Ebene, signalisiert, dass die Debatte über die Legalisierung noch lange nicht abgeschlossen ist.
Das jüngste Urteil des Bundesarbeitsgerichts unterstreicht die Wichtigkeit, dass private Chat-Gruppen kein rechtsfreier Raum sind. Rassistische, antisemitische und menschenverachtende Äußerungen können, auch in vermeintlich vertraulichen Gruppen, zu außerordentlichen Kündigungen führen. Arbeitgeber sind daher angehalten, bei Kenntnis solcher Äußerungen eine sorgfältige Einzelfallabwägung vorzunehmen. Das Urteil verdeutlicht, dass das schärfste Mittel der arbeitgeberseitigen Reaktion, nämlich die fristlose Kündigung, durchaus gerechtfertigt sein kann. Dabei müssen die Besonderheiten der Chat-Gruppe und die Art der geäußerten Nachrichten berücksichtigt werden. Es unterstreicht zudem, dass Beleidigungen, selbst im privaten Raum, nicht hingenommen werden müssen, und die prozessuale Beweislast für Arbeitgeber eine Herausforderung darstellen kann.
Die ABDA setzt mit der Kampagne "How to sell drugs offline (fast)" auf provokantes Storytelling, um Jugendliche für eine Karriere in der Apothekenbranche zu begeistern. Die doppeldeutige Anspielung auf die Netflix-Serie zielt darauf ab, Aufmerksamkeit zu erregen. Trotz des umstrittenen Namens betont die ABDA die Notwendigkeit, die Jugendlichen auf ihre Ebene anzusprechen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Die kreative Umsetzung und gezielte Social-Media-Präsenz zeigen, dass die Kampagne auf eine moderne Zielgruppe abzielt. Eine kontinuierliche Evaluation und Beteiligung der Apotheken sind für den Erfolg der dreijährigen Initiative entscheidend.
Die anhaltenden Probleme im E-Rezept-System, wie von Holger Motz, Inhaber der Löwen-Apotheke in Meerane, geschildert, werfen erneut Fragen zur Stabilität und Effizienz dieser digitalen Lösungen auf. Ein Totalausfall über eine Woche hinweg ist nicht nur geschäftsschädigend für die Apotheken, sondern stellt auch eine erhebliche Belastung für die Patienten dar, die auf eine reibungslose Arzneimittelversorgung angewiesen sind. Diese Zwischenfälle unterstreichen die Dringlichkeit, die Technologien im Gesundheitswesen weiter zu optimieren und sicherzustellen, dass sie zuverlässig und fehlerfrei funktionieren.
Die vielversprechende Kombination von Ibuprofen und Paracetamol in der Schmerztherapie markiert einen innovativen Ansatz. Die gezielte Nutzung niedriger Dosierungen beider Wirkstoffe ermöglicht eine effektive Schmerzlinderung, während die gute Verträglichkeit vielseitige Anwendungsmöglichkeiten eröffnet. Dr. Thomas Herdegen betont die Relevanz dieser Entwicklung, die potenziell eine neue Ära in der Schmerzbehandlung einläuten könnte. Weitere Studien sind jedoch nötig, um die Langzeitwirkung zu evaluieren und diese vielversprechende Option zu validieren.
Der aktuelle Streit zwischen Apotheken und der AOK Sachsen-Anhalt über die Abrechnung von Festbetragsdifferenzen verdeutlicht die tiefgreifenden Spannungen im Gesundheitswesen. Die Forderung der Krankenkasse nach umfassenden Nachweisen für Lieferengpässe wird von Apothekern wie Henry Schwabe als zeitaufwendig und belastend empfunden. Dieser Konflikt wirft nicht nur die Frage nach der Verhältnismäßigkeit solcher Retaxationen auf, sondern offenbart auch grundsätzliche Unzufriedenheit mit der Macht und den Praktiken der Krankenkassen. Eine dringende Überprüfung der Partnerschaft zwischen Apotheken und Krankenkassen sowie eine Rückbesinnung auf den Solidargedanken im Gesundheitssystem erscheinen angesichts dieser Auseinandersetzung unabdingbar.
Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach setzt sich zurecht für dringende Verbesserungen am E-Rezept ein. Die anfänglichen Schwierigkeiten, insbesondere bei Praxisverwaltungssystemen, erfordern eine rasche Überarbeitung des Gesetzes durch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Die Ministerin betont zu Recht die Notwendigkeit einer inklusiven Einführung, die sowohl gesetzliche als auch private Krankenversicherungen umfasst. Eine effektive Kommunikationskampagne ist ebenso entscheidend, um Patient:innen besser über die Vorteile des E-Rezepts zu informieren. Gerlachs Engagement für eine verstärkte Regulierung von medizinischen Versorgungszentren ist ebenfalls begrüßenswert und sollte zeitnah umgesetzt werden.
Die Einführung von Pegzilarginase markiert einen Meilenstein in der Behandlung des seltenen Arginase-1-Mangels. Die Enzymersatztherapie zeigt vielversprechende Ergebnisse in der Reduktion von Arginin-Plasmakonzentrationen. Trotz der Fortschritte ist zu beachten, dass die Zulassung unter außergewöhnlichen Umständen erfolgte, und weitere Forschung ist erforderlich, um Langzeiteffekte und Sicherheit zu bewerten. Eine wichtige Entwicklung für Patienten, die auf neue Therapieoptionen angewiesen sind.
Die bahnbrechende Studie von MIT und Harvard zu SARS-CoV-2-Infektionen bei Immunsupprimierten zeigt, dass leichte bis moderate Immunsuppression die Viruselimination begünstigt, während schwere Immunsuppression zu einer verzögerten Clearance und erhöhten Mutationen führt. Die Ergebnisse unterstreichen die Bedeutung von Booster-Impfungen für immunsupprimierte Personen, um den Schutz zu optimieren. Eine differenzierte Betrachtung der Immunsuppression ist entscheidend für eine präzisere Behandlung und Impfstrategie.
Die aktuellen Forschungsergebnisse zu Metformin bei schwangeren Frauen mit Diabetes unterstreichen weiterhin die Komplexität dieser Thematik. Trotz der Zulassung des Medikaments in der EU für die Schwangerschaft bleibt die Präferenz für Insulin bestehen, insbesondere als Erstlinientherapie. Die geschlechtsabhängigen Veränderungen in der Mäusestudie werfen Fragen zur Übertragbarkeit auf den Menschen auf. Die Fokussierung auf eine stabile Stoffwechseleinstellung der werdenden Mutter bleibt entscheidend, während die Rolle von Metformin in diesem Kontext weiterhin sorgfältig bewertet werden muss.
In einer sich ständig wandelnden pharmazeutischen Landschaft bleiben die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen ein Spiegelbild der Notwendigkeit für kontinuierliche Anpassungen und Innovationen im Gesundheitswesen.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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