Erleben Sie in dieser Ausgabe unserer Apotheken-Nachrichten die neuesten Entwicklungen im deutschen Gesundheitssektor. Vom aktuellen Betrug mit Corona-Tests über die Herausforderungen digitaler Transformation in Apotheken bis hin zu neuen Gesundheitsrichtlinien und dem besorgniserregenden Rückgang selbstständiger Apothekeninhaber – bleiben Sie informiert über Schlüsselereignisse und Trends. Tauchen Sie ein und werfen Sie einen Blick auf die Zukunft des Apothekenwesens.

Betrug mit Corona-Tests: Kölner Landgericht verhandelt über Millionen-Schaden

Im anstehenden Prozess vor dem Kölner Landgericht wird einem 38-jährigen Mann besonders schwerer Betrug mit Corona-Bürgertests vorgeworfen. Die Anklage lautet auf den Betrieb eines Testzentren-Netzwerks in Köln, Euskirchen, Rhein-Erft-Kreis und Rheinkreis Neuss von März 2021 bis Mai 2023. Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) fiktive Corona-Tests in Rechnung gestellt zu haben, die nie durchgeführt wurden. Der dadurch entstandene Schaden beläuft sich auf etwa 19 Millionen Euro. Neben dem Betrug werden dem Mann auch Steuerhinterziehung und Untreue vorgeworfen.

Gleichzeitig muss sich eine 47-jährige Frau vor Gericht verantworten, der ein ähnlicher Abrechnungsbetrug mit einem Testzentrum in Kerpen bei Köln zur Last gelegt wird. In diesem Fall soll der KVNO ein Schaden von 800.000 Euro entstanden sein. Der Prozess ist auf 20 Verhandlungstage angesetzt und wird voraussichtlich bis Ende April dauern.

Dieser Fall reiht sich in eine Serie ähnlicher Vorfälle ein. Erst im Dezember wurde ein ehemaliger Betreiber von Corona-Testzentren wegen Betrugs zu einer Haftstrafe von insgesamt acht Jahren und neun Monaten verurteilt. Der Verurteilte hatte unrechtmäßig 9,7 Millionen Euro von der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin abgerechnet und erhalten. Das Gericht begründete das Urteil damit, dass der Angeklagte vorrangig darauf aus gewesen sei, "so viel Geld wie möglich zu kassieren", so der Vorsitzende Richter Carsten Schwanitz. Der aktuelle Fall unterstreicht die Dringlichkeit von effektiven Kontrollmechanismen im Umgang mit den Testinfrastrukturen und die Notwendigkeit, potenzielle Täter zur Rechenschaft zu ziehen.

Europäischer Gerichtshof urteilt: Keine Ausgleichszahlung für Fluggäste bei eigener Flugkompensation

Am 25. Januar 2024 fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein wegweisendes Urteil (C-54/23) bezüglich der Ausgleichszahlungen für Fluggäste bei Verspätungen. Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stand ein Passagier, der von Düsseldorf nach Palma de Mallorca fliegen wollte. Die Fluggesellschaft kündigte eine Verspätung von über dreieinhalb Stunden an, woraufhin der Reisende eigenständig einen Ersatzflug organisierte, um einen wichtigen Geschäftstermin zu wahren.

Trotz der tatsächlichen mehr als dreieinhalbstündigen Verspätung des ursprünglich gebuchten Fluges erreichte der Passagier durch den Ersatzflug sein Ziel vor Ablauf der Dreistundenfrist. Eine Ausgleichszahlung in Höhe von 250 Euro wurde von der Fluggesellschaft abgelehnt, mit der Begründung, dass der Fluggast sein Endziel rechtzeitig erreicht habe.

Der EuGH stimmte dieser Argumentation zu und hob hervor, dass Fluggäste, die eigenständig Maßnahmen ergreifen, um die Folgen einer Verspätung zu kompensieren, keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben. Insbesondere betonte das Gericht, dass die Europäische Fluggastrechte-Verordnung nur auf "große Unannehmlichkeiten" abziele, die Fluggäste im Zusammenhang mit einem Flug erleiden.

Die Entscheidung des Gerichts verdeutlicht, dass die Unannehmlichkeit, die entstehen kann, wenn ein Fluggast selbst einen Ersatzflug finden muss, nicht als "groß" im Sinne der Verordnung betrachtet wird, solange das Endziel mit einer Verspätung von weniger als drei Stunden erreicht wird. Für den Fall eines durch die Verspätung verpassten Geschäftstermins stellte das Gericht klar, dass es sich um einen individuellen Schaden handelt, der nur auf der Grundlage nationalen Rechts ausgeglichen werden kann. Dabei wurde betont, dass die Regelungen der Fluggastrechte-Verordnung für diesen Zweck ungeeignet sind.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, inwiefern Apotheker von solchen rechtlichen Entwicklungen Kenntnis nehmen sollten und welche Auswirkungen dies auf ihre berufliche Praxis haben könnte. Es bleibt abzuwarten, inwiefern sich solche Urteile auf die Wahrnehmung und Anwendung von Fluggastrechten durch Apotheker und andere Berufsgruppen auswirken können.

Die AfD als parlamentarischer Arm des Rechtsextremismus: Demokratische Herausforderungen

Die Alternative für Deutschland (AfD) hat in den letzten Jahren eine politische Dynamik entwickelt, die die demokratischen Grundfesten in Deutschland auf die Probe stellt. Ursprünglich als Anti-Euro-Partei gestartet, hat die AfD einen Wandel durchgemacht, der vermehrt rechtsextreme Strömungen innerhalb ihrer Reihen offenbart.

Die Partei, die sich als parlamentarischer Akteur etabliert hat, sieht sich vermehrt mit dem Vorwurf konfrontiert, als der "parlamentarische Arm des Rechtsextremismus" zu agieren. Dieser Vorwurf basiert auf nationalistischen und autoritären Tendenzen einiger Mitglieder sowie auf rassistischen und fremdenfeindlichen Äußerungen, die in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt sind.

Historische Parallelen zu den 1930er Jahren werden dabei nicht leichtfertig ignoriert, da die AfD eine politische Agenda verfolgt, die in Teilen mit extremistischen Ideologien konform geht. Die Frage, inwieweit AfD-Wähler möglicherweise Faschisten wählen, wird dabei zu einer zentralen Diskussion in der politischen Landschaft.

Die Gefahren, die mit der AfD verbunden sind, erstrecken sich über verschiedene Ebenen. Einerseits besteht die Sorge, dass die Partei den politischen Diskurs nach rechts verschiebt und somit extremistischen Kräften eine Plattform bietet. Andererseits stellt sich die konkrete Frage nach der demokratischen Integrität, wenn innerhalb einer im Bundestag vertretenen Partei rechtsextreme Tendenzen Einzug halten.

Die demokratische Gesellschaft ist gefordert, diesen Entwicklungen mit Wachsamkeit zu begegnen. Eine kritische Medienlandschaft, die unabhängig agiert, ist essenziell, um die Öffentlichkeit über die tatsächlichen Gefahren innerhalb der AfD zu informieren. Die Diskussion über die Rolle der AfD als möglicher parlamentarischer Arm des Rechtsextremismus erfordert eine differenzierte Betrachtung, die sowohl die demokratischen Prinzipien wahrt als auch extremistischen Tendenzen entschieden entgegentritt. Deutschland steht vor der Herausforderung, die Balance zwischen Pluralismus und dem Schutz demokratischer Werte zu finden, um langfristige Schäden für die Demokratie zu verhindern.

ABDA in der Kritik: Fehlende Transparenz und mangelnde Strategie

Im Zentrum der aktuellen Debatte steht die ABDA, die sich mit Vorwürfen auseinandersetzen muss, ihr eigenes Versagen im Gesundheitswesen zu überdenken. Kritiker behaupten, dass die Verantwortlichen der ABDA eine Art "Möhre" vorhalten, die selbst mit dem Fernglas kaum zu erkennen ist. Die Brisanz der Lage spitzt sich zu, da Zweifel an der Motivation zur Veränderung laut werden.

Die Forderung nach einem klaren Eingeständnis des Versagens wird lauter. Einige Beobachter sind der Überzeugung, dass eine offene Anerkennung der Defizite seitens der ABDA den Weg für eine strategische Neuausrichtung ebnen könnte. Dabei geht es nicht nur um die Anpassung von Taktiken, sondern auch um einen grundlegenden Wandel in der Herangehensweise an gesundheitspolitische Herausforderungen.

Der mangelnde Wille zur Selbstreflexion seitens der ABDA wird von einigen Stimmen in der Öffentlichkeit als zentraler Hemmschuh für wirkliche Veränderungen betrachtet. Ein transparenter Dialog und ein offenes Eingeständnis könnten den Weg zu innovativen Lösungen ebnen, die im Interesse der Patienten liegen.

Derzeit scheint es, als ob die ABDA nicht nur mit den externen Herausforderungen des Gesundheitswesens zu kämpfen hat, sondern auch mit internen Hürden, die den Weg zu einer effektiven Strategie versperren. Die Frage nach der tatsächlichen Absicht, Veränderungen herbeizuführen, steht im Raum.

Es bleibt abzuwarten, ob die ABDA bereit ist, aus den aktuellen Kontroversen zu lernen und einen Schritt in Richtung Transparenz und Verantwortungsbewusstsein zu machen. In einem Umfeld, das von ständigen Veränderungen und dynamischen Herausforderungen geprägt ist, wird die Fähigkeit zur Anpassung und Selbstkritik zu einem entscheidenden Faktor für den Erfolg im Gesundheitssektor.

Im Würgegriff der Digitalisierung: Lokale Apotheken zwischen Technikfrust und Patientenbedürfnissen

Inmitten des digitalen Wandels im Gesundheitswesen stehen lokale Apotheken vor erheblichen Herausforderungen. Die Einführung des eRezepts sollte eine erleichterte Versorgung der Patienten ermöglichen, doch stattdessen sehen sich Apotheker mit technischen Schwierigkeiten und unzureichender Vorbereitung konfrontiert.

Die Gematik, federführend durch den Deutschen Apothekerverband (DAV), scheint die Realität vor Ort nicht vollständig zu erfassen. Ausfälle der Technischen Infrastruktur (TI) gefährden die Patientenversorgung, während die politischen Entscheidungen in Sachen Digitalisierung auf Widerstand in den Apotheken stoßen.

Die Standesvertretung ABDA, üblicherweise als Interessenvertretung der Apotheker bekannt, lenkt ihren Fokus auf Nebensächlichkeiten. Währenddessen kämpfen lokale Apotheken mit den Auswirkungen einer mangelhaften Digitalisierung. Die Bedürfnisse der Patienten und der Apotheken vor Ort geraten in den Hintergrund.

Die unkoordinierte Einführung verschiedener Softwarelösungen und Plattformen verschärft die Situation. Statt einer einheitlichen und benutzerfreundlichen Anwendung gibt es teils kostspielige Optionen, die die Apotheken vor Ort überfordern.

Die Zukunft der Gesundheitsversorgung steht auf dem Spiel, während lokale Apotheken im Spannungsfeld zwischen technischen Problemen, politischen Entscheidungen und mangelnder Koordination kämpfen. Es ist höchste Zeit für einen ernsthaften Dialog, der die Bedürfnisse der Patienten und der Apotheken vor Ort in den Mittelpunkt stellt und eine nachhaltige Lösung für die Herausforderungen der Digitalisierung im Gesundheitswesen bietet.

ABDA-Kampagne: Fehltritt in der Imagepflege

Die ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) steht in der Kritik für ihre jüngste Kampagne "EASY – Deine Apotheke", die mit einem als jugendlich empfundenen Jargon wirbt. Diese Vorgehensweise erntet nicht nur Unmut, sondern wirft auch ernsthafte Fragen zur Ernsthaftigkeit und Ausrichtung des Verbandes auf.

Trotz jahrelanger Bemühungen, das Image aufzufrischen und kommunikative Wege zu finden, scheint die ABDA mit dieser Initiative das Gegenteil zu erreichen. Mitglieder werfen der Verbandsleitung vor, die eigentlichen Anliegen und die professionelle Relevanz der pharmazeutischen Arbeit zu vernachlässigen.

Besonders problematisch erscheint die Diskrepanz zwischen dem jugendlichen Ton der Kampagne und den brisanten Diskussionen innerhalb der Branche über die Freigabe von Drogen wie Cannabis, Lachgas und sogar Opioide. Dies führt zu Zweifeln, ob die ABDA tatsächlich die Bedürfnisse und Anliegen der Bevölkerung ernsthaft berücksichtigt oder lediglich oberflächliche PR betreibt.

Die aufgekommene Kritik wirft nicht nur Schlaglichter auf die externe Kommunikation, sondern auch auf die internen Entscheidungsprozesse der ABDA-Spitze. Es bleibt fraglich, ob ernsthafte Diskussionen über die Ausrichtung und den Ton der Kampagne innerhalb der Verbandsführung überhaupt stattgefunden haben.

Während Gruppierungen wie die "Freie Apothekerschaft" die Bedeutung von Seriosität und Ernsthaftigkeit betonen, scheint die ABDA durch ihre aktuelle Initiative in einigen Kreisen an Glaubwürdigkeit zu verlieren.

Die ABDA hat bislang keine öffentliche Stellungnahme zu der Kritik abgegeben. Die zukünftige Reaktion des Verbandes auf die Bedenken der Mitglieder und die öffentliche Wahrnehmung wird entscheidend sein und könnte erhebliche Auswirkungen auf die zukünftige Kommunikationsstrategie haben.

Neuer Apothekeninhaber in Gladbeck setzt auf Optimismus und Innovation

Im nordrhein-westfälischen Gladbeck hat der 33-jährige Apotheker Ben Libor zum Jahresbeginn die Einhorn-Apotheke übernommen. Trotz der angespannten Lage in der Apothekenbranche zeigt sich Libor optimistisch und engagiert, die Zukunft seiner Apotheke aktiv zu gestalten.

Nach drei Jahren als Filialleiter hat sich Libor dazu entschlossen, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. In dieser Zeit war er Teil eines Filialverbunds, der sich an Protestaktionen beteiligte, um auf die herausfordernde Situation im Apothekenwesen aufmerksam zu machen. Während des Streiks setzte er sich intensiv für die Aufklärung der Bevölkerung ein und informierte über mögliche Konsequenzen weiterer Apothekenschließungen.

Trotz seiner positiven Einstellung äußert Libor Bedenken darüber, ob sich die Übernahme wirtschaftlich rechnen wird. Die Einhorn-Apotheke befindet sich strategisch günstig parallel zu einer belebten Einkaufsstraße in der Innenstadt und in der Nähe mehrerer Arztpraxen. Um die Apotheke rentabel zu halten, plant Libor, Kunden durch verschiedene Dienstleistungen, darunter pharmazeutische Beratung, Corona- und Grippeimpfungen sowie Serviceleistungen rund um das E-Rezept, zu binden.

Der Apotheker betont die Bedeutung von Umweltaspekten in seinem Betrieb, wie die Entscheidung, Bons nicht bei jedem Vorgang auszudrucken, sondern digital anzubieten. Libor zeigt sich zudem offen gegenüber der Einführung des E-Rezepts und hat sein Team entsprechend geschult, um die Technologie effizient zu nutzen.

Libor’s junges Team unterstützt ihn in seinem Vorhaben, die Apotheke zu modernisieren. Der Fokus liegt dabei auf der schnellen Umsetzung von Neuerungen, auch in kleinen Details. Obwohl es aktuell noch Herausforderungen bei der Signatur von E-Rezepten durch Arztpraxen gibt, ist Libor zuversichtlich, dass sich dies mit der Zeit geben wird.

Insgesamt präsentiert sich Ben Libor als engagierter Apotheker, der nicht nur die Herausforderungen, sondern auch die Chancen der Selbstständigkeit in der Apothekenbranche erkennt. Sein Einsatz für Aufklärung und sein Streben nach Modernisierung lassen darauf schließen, dass er gewillt ist, die Einhorn-Apotheke als erfolgreiches Unternehmen zu führen.

Apothekenreform 2024 – Die Herausforderungen und Chancen für den Berufsstand

Im Zeichen der angekündigten Apothekenstrukturreform durch Gesundheitsminister Karl Lauterbach steht das Jahr 2024 für den Apothekenberuf vor bedeutenden Veränderungen. Nach einem Jahr, das von Schlagwörtern wie Arzneimittellieferengpässe, Personalmangel und Apothekensterben geprägt war, wird die Notwendigkeit einer effektiven Interessenvertretung immer deutlicher.

Im Rückblick auf das Jahr 2023 ergaben bundesweite Protestaktionen und mediale Aufmerksamkeit zwar kurzfristige Resonanz, jedoch blieben die erhofften Reformen im Gesundheitswesen aus. Die zentrale Frage lautet nun: Wie können politische Entscheidungen beeinflusst und die Interessen des Apothekenberufs erfolgreich vertreten werden?

Public-Affairs-Management, als strategische Schnittstelle zwischen Unternehmen, Politik und Gesellschaft, hat in den letzten Jahren massiv an Bedeutung gewonnen. Organisationen und Unternehmen im Gesundheitswesen, angefangen von Krankenkassenverbänden bis hin zu Pharmaunternehmen, setzen vermehrt auf erfahrene Public-Affairs-Experten, um politische Entscheidungsträger mit versierten Gesprächspartnern zu versorgen und relevante Informationen aus der Praxis zu vermitteln.

Die Professionalisierung in der Interessenvertretung wird als Schlüssel betrachtet, um auf die Herausforderungen des Gesundheitswesens wirksam zu reagieren. Dabei spielt die Langfristigkeit eine entscheidende Rolle, denn erfolgreiche Interessenvertretung erfordert nicht nur umfangreiche Kenntnisse über politische Abläufe, sondern auch den Aufbau eines stabilen politischen Netzwerks über Jahre hinweg.

Kurzfristige, laute Proteste allein erweisen sich oft als wenig effektiv. Stattdessen betonen Experten die Bedeutung eines regelmäßigen offenen Austauschs mit politischen Stakeholdern, einschließlich Oppositionspolitikern. Die Einbindung von Fachreferenten und wissenschaftlichen Mitarbeitern in Bundes- und Landesministerien sowie in Bundestagsfraktionen ist ebenfalls von großer Relevanz.

Die Notwendigkeit, frühzeitig in den politischen Diskurs einzutreten, wird hervorgehoben. Erfolgreiche Unternehmen versuchen bereits während laufender Wahlperioden, Parteien von ihren Reformvorschlägen zu überzeugen, um eine Platzierung in zukünftigen Wahlprogrammen und im Koalitionsvertrag zu erreichen.

Professionelle Public-Affairs-Experten setzen auf Verhandlungsgeschick und pragmatisches Agieren. Lösungsvorschläge und praxisnahe Ideen werden frühzeitig platziert, um möglichen, oft nicht praxistauglichen Vorschlägen des Gesetzgebers zuvorzukommen. Die Bedeutung von Kooperationen mit anderen Verbänden und Unternehmen wird betont, um die Chancen auf Akzeptanz und Umsetzung der eigenen Anliegen zu erhöhen.

Angesichts der aktuellen Herausforderungen, wie den vorgeschlagenen Kürzungen im Bundeshaushalt 2024, wird die Dringlichkeit einer professionellen Interessenvertretung für Apothekenbetriebe deutlich. Während kurzfristige Unterstützung von Public-Affairs-Agenturen eine Option ist, plädieren Experten langfristig für den Aufbau eigener Fachabteilungen, um den Herausforderungen und Chancen des kommenden Reformjahres adäquat zu begegnen.

Berufsordnung geändert: Neuer Schutzmechanismus gegen Beleidigungen von Apothekern in Thüringen

In einer wegweisenden Entscheidung hat die Landesapothekerkammer Thüringen eine Änderung ihrer Berufsordnung verabschiedet, um gegen zunehmende Beleidigungen und Bedrohungen von standespolitisch aktiven Apothekerinnen und Apothekern vorzugehen. Die neue Regelung, die im Herbst eingeführt wurde, ermöglicht es, Hass und Hetze nicht nur gesellschaftlich zu ahnden, sondern auch berufsrechtliche Konsequenzen zu ziehen. Hintergrund dieser Maßnahme sind die verstärkten diffamierenden Äußerungen, die vermehrt in den sozialen Medien gegenüber Mitgliedern des Apothekerberufs auftraten.

Die Apothekengewerkschaft Adexa hat die Entscheidung der Landesapothekerkammer begrüßt und lobt die Schaffung eines zusätzlichen berufsrechtlichen Schutzmechanismus neben den bereits bestehenden juristischen Möglichkeiten. Tanja Kratt, Mitglied des Bundesvorstands von Adexa, äußerte sich in einem Kommentar am vergangenen Freitag positiv zu dieser Entwicklung und betonte die Notwendigkeit eines solchen Schrittes angesichts der offensichtlichen Verrohung der Sitten in der Kommunikation.

Die Thüringer Kammer argumentiert dabei überzeugend, dass es eine Herausforderung sei, qualifizierte Apothekerinnen und Apotheker für die berufspolitische Arbeit zu gewinnen, wenn diese vermehrt mit beleidigenden Äußerungen, häufig von anonymen Internetnutzern, konfrontiert werden. Insbesondere die langjährigen Frustrationen anderer Apotheker, die sich in unschönen Pöbeleien entladen, belasten das Engagement in der berufspolitischen Arena.

Tanja Kratt hebt zudem hervor, dass derartige Diskussionen ein negatives Licht auf Apothekenteams werfen können, was sich wiederum auf die Gesprächsbereitschaft von Gesundheitspolitikern auswirken könnte. Die Entscheidung der Landesapothekerkammer wird somit als notwendiger Schutzmechanismus betrachtet, um die Würde und Integrität der Berufsangehörigen zu wahren und einen respektvollen Austausch in der berufspolitischen Diskussion zu fördern.

E-Rezept: Technische Hürden und Unklarheiten beunruhigen Patienten und Sozialverband

In den vier Wochen seit der verpflichtenden Einführung des E-Rezepts häufen sich die Berichte über Probleme und Unsicherheiten von Patienten, insbesondere aus der älteren Bevölkerung, wie der Sozialverband VdK mitteilt. Viele Mitglieder scheitern demnach an der komplexen Anmeldung in der entsprechenden App und der anschließenden Authentifizierung. Verena Bentele, die Präsidentin des VdK, betont, dass diese technischen Hürden für ältere Menschen oft schwer zu überwinden sind.

Besonders brisant ist die Kritik an Praxen, die sich weigern, das E-Rezept auszudrucken, obwohl dies verpflichtend ist. Einige Patienten beklagen außerdem, dass ihnen durch das E-Rezept die Möglichkeit genommen wird, einzusehen, welche Medikamente ihnen verschrieben wurden. Die Unklarheiten und Schwierigkeiten, die im Zuge der Einführung aufgetreten sind, beeinträchtigen somit die Patientenzufriedenheit und werfen Fragen bezüglich des reibungslosen Ablaufs des E-Rezept-Systems auf.

Trotz dieser Herausforderungen unterstreicht der VdK seine grundsätzliche Unterstützung für das E-Rezept. Die Sicherheit der Patienten in der Arzneimittelversorgung könne durch die klare elektronische Verschreibung verbessert werden, indem unklare oder fehlerhafte Verschreibungen nahezu ausgeschlossen werden. Zudem würden Apotheker einen verbesserten Überblick über die verordneten Medikamente erhalten, was die Erkennung von möglichen Wechselwirkungen begünstigt.

Verena Bentele mahnt jedoch an, dass die Nutzung des E-Rezepts nicht zur Belastung für die Patienten werden dürfe. Technische Probleme, die den Abruf der elektronischen Verschreibungen behindern, müssen zügig behoben werden, um lange Wartezeiten auf Arzneimittel zu verhindern. Der VdK appelliert außerdem an Praxen und Apotheken, alle verfügbaren Wege der Rezeptausstellung und -einlösung anzubieten, um die Akzeptanz und Nutzung des E-Rezepts zu erleichtern.

In einem übergeordneten Kontext unterstreicht der Sozialverband die Notwendigkeit, bei allen digitalen Innovationen im Gesundheitswesen, einschließlich der bevorstehenden Einführung der elektronischen Patientenakte im Jahr 2025, Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Dies sei essentiell, um sicherzustellen, dass alle Bevölkerungsgruppen gleichermaßen von den modernen Entwicklungen im Gesundheitswesen profitieren können.

Kassen und Apotheken im Clinch: Uneinigkeit bei Rezepturtaxation wirft Schatten auf klare Vorgaben

Infolge der Kündigung der Hilfstaxen Anlage 1 (Stoffe) und 2 (Gefäße) durch den Deutschen Apothekerverband (DAV) zum 31. Dezember 2023 besteht derzeit Uneinigkeit zwischen der Barmer Krankenkasse und dem DAV bezüglich der Rezepturtaxation. Diese Divergenz hat zu einem vertragslosen Zustand geführt, in dem die §§ 4 und 5 der Arzneimittelpreisverordnung Anwendung finden.

Die kontroverse Interpretation der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) betrifft insbesondere die Frage, wie die Apotheken den Apothekenverkaufspreis in Bezug auf den Apothekeneinkaufspreis und die erforderliche übliche Abpackung berechnen sollen. Während die AMPreisV die volle Höhe des realen Einkaufspreises für die Packung vorsieht, vertreten die Barmer und der GKV-Spitzenverband die Auffassung, dass nur die zur Herstellung der Rezeptur notwendige Stoffmenge anteilig abgerechnet werden sollte.

In einem Schreiben hat die Barmer betont, dass ihrer Ansicht nach nur die anteilige Packung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgerechnet werden kann. Zusätzlich werden Apotheken aufgefordert, gemäß dem Wirtschaftlichkeitsgebot des § 12 Sozialgesetzbuch (SGB) V die wirtschaftlichste Packung abzurechnen. Die Kasse empfiehlt darüber hinaus, Einkaufsnachweise aufzubewahren.

Der DAV informierte die Apotheken über die abweichende Auffassung der Kassen und wies darauf hin, dass Retaxationen möglich sind. Vor diesem Hintergrund empfahl der DAV den Apotheken, Rückstellungen zu bilden. Ein Urteil des Landessozialgerichts NRW bestätigte, dass die AMPreisV keinen Spielraum für eigene Interpretationen der Kassen lässt. In einem konkreten Streitfall zwischen einer Apotheke und der AOK Nord/West wurde entschieden, dass die Kasse für die komplette Packung aufkommen muss. Die Argumentation der Kasse, nur der anteilige Einkaufspreis sei zu berechnen, wurde als unrechtmäßig erklärt.

Zahnarztprotest in Niedersachsen: Mediziner fordern gerechte Vergütung und strukturelle Veränderungen

Am 1. Februar werden zahlreiche Zahnarztpraxen in Niedersachsen geschlossen bleiben, da die Mediziner des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte in Niedersachsen gegen die ungleiche Vergütung durch die gesetzlichen Krankenkassen protestieren. Der Hintergrund des Protests liegt darin, dass einige Krankenkassen geringere Honorare für zahnärztliche Leistungen zahlen als andere. Der Verband fordert vom Bundesgesundheitsministerium die unverzügliche Aufhebung der Budgetierung, da diese Vergütungspraxis nicht nur die Zahnmedizin, sondern auch andere selbstständige Berufsgruppen gefährde.

Markus Braun, der Landesvorsitzende des Verbandes in Niedersachsen und niedergelassener Zahnarzt in Celle, betonte, dass die Budgetierung die Existenzgrundlage für die Zahnmedizin und andere selbstständige Berufsgruppen bedrohe. Neben der Abschaffung der Budgetierung fordert der Verband auch den Abbau von Bürokratie im Praxisalltag sowie eine sichere Digitalisierung unter Beachtung des Datenschutzes.

Es wird erwartet, dass am Protesttag eine dreistellige Anzahl von Zahnarztpraxen geschlossen bleibt, wobei jedoch eine Notfallversorgung sichergestellt ist. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen äußerte sich besorgt über die Planungsunsicherheit und Mangelverwaltung, die ohne die Abschaffung des Budgets in den Praxen zunehmen würden und die bisherige Versorgungslage gefährden könnten.

Ein Schwerpunkt der Praxisschließungen wird in Ostfriesland liegen, wo viele niedergelassene Praxen teilnehmen wollen. Auch im Landkreis Celle werden zahlreiche Praxen geschlossen bleiben. Der Verband möchte durch diese Schwerpunktaktionen auf die zunehmenden Schwierigkeiten bei der zahnärztlichen Versorgung in den ländlichen Regionen Niedersachsens aufmerksam machen. Ältere Praxisinhaber schließen vermehrt vorzeitig ihre Praxen, und jüngere Kolleginnen und Kollegen finden die Niederlassung nicht mehr attraktiv genug. Die Zahl der niedergelassenen Zahnärzte und Zahnärztinnen in Niedersachsen ist seit 2014 deutlich zurückgegangen.

Weitere Protesttage sind für den 28. März, den 8. und 21. Mai in Niedersachsen geplant. Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte ist der größte zahnmedizinische Berufsverband bundesweit und hat in Niedersachsen über 1500 Mitglieder. In Niedersachsen praktizieren etwa 6100 Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte in rund 3400 Praxen, wie die Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen mitteilte.

Neue Gesundheitsrichtlinie: Flexibilität bei der Behandlung von Entlassrezepten

Am heutigen Tag veröffentlichte das Gesundheitsministerium eine neue Richtlinie in Bezug auf die Behandlung von Entlassrezepten in Apotheken. Diese Richtlinie betont die Notwendigkeit, fehlerhafte Entlassrezepte zu korrigieren, insbesondere in Fällen, in denen eine direkte Kommunikation mit dem verschreibenden Arzt nicht möglich ist.

Die Neuregelung sieht vor, dass ein Entlassrezept als Privatrezept behandelt werden kann, wenn es als fehlerhaft und nicht heilbar eingestuft wird oder wenn Änderungen nur nach Rücksprache mit dem Arzt vorgenommen werden können, dieser jedoch nicht erreichbar ist. Die Definition von "nicht erreichbar" umfasst dabei unterschiedliche Umstände, die eine Kontaktaufnahme erschweren können, wie beispielsweise Wochenenden oder eine geografische Distanz zur Klinik.

Apotheken sind nun verpflichtet, mindestens einen Kontaktversuch zu unternehmen und diesen erfolglosen Versuch zu dokumentieren. Die Entscheidung über weitere Kontaktversuche bleibt dabei individuell und kann von verschiedenen Faktoren abhängen, darunter der Gesundheitszustand des Patienten und bereits unternommene Kontaktversuche am selben Tag.

Besonderes Augenmerk wird auf fehlerhafte Papierrezepte gelegt, die von Apotheken korrigiert werden dürfen. Dazu gehören das Fehlen des Kennzeichens "4" im Statusfeld sowie Unstimmigkeiten bei der Betriebsstättennummer (BSNR) im Personalienfeld. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass für elektronische Rezepte keine direkte Korrekturmöglichkeit besteht.

Die Veröffentlichung dieser Richtlinie soll dazu beitragen, die Abwicklung von Entlassrezepten in Apotheken zu verbessern und die Qualität der Patientenversorgung zu gewährleisten. Die Umsetzung dieser neuen Regelungen wird von Gesundheitsexperten und Apothekern gleichermaßen genau beobachtet, um mögliche Auswirkungen auf die Effizienz und Sicherheit im Gesundheitswesen zu bewerten.

Apothekenkrise: Turm-Apotheke schließt – Inhaberin startet neu als Angestellte

Inmitten des belebten Berliner Stadtteils Moabit schließt die Turm-Apotheke nach knapp 17 Jahren ihre Türen. Inhaberin Dr. Heidi Schindler, 60, zieht nicht in den verdienten Ruhestand, sondern entscheidet sich für einen ungewöhnlichen Neustart als Angestellte in einer anderen Apotheke. Die Schließung erfolgt aufgrund einer Vielzahl von Faktoren, darunter herausfordernde Arbeitsbedingungen, mangelnde Kompetenz des verfügbaren Personals, hohe Mietkosten und die bevorstehende Kernsanierung des Standorts.

Die Turmstraße in Moabit, bekannt für ihre hohe Apothekendichte, verliert mit der Turm-Apotheke eine lang etablierte Institution. Die Entscheidung, die Offizin endgültig zu schließen, kommt nach mehreren Monaten mit zeitweilig verschlossenen Türen. Die starke Konkurrenz in der Umgebung spielte dabei laut Schindler keine entscheidende Rolle. Die Apothekerin bedauert das Ende ihres Geschäfts, zeigt sich jedoch überrascht über die emotionale Reaktion der Kunden, die den Verlust bedauern.

Schindler steht vor der Herausforderung, die Apotheke abzuwickeln und sucht Interessenten für sämtliches Inventar, einschließlich des dekorierten Apothekenschaufensters. Doch die Schließung bringt nicht nur logistische Herausforderungen mit sich – Schindler gehört zu den Geschädigten der AvP-Pleite, was ihre finanzielle Lage zusätzlich belastet. Die Apothekerin hofft auf eine Rückzahlung von 60 Prozent der Schulden, jedoch als Angestellte einer anderen Apotheke ist die Aussicht bitter.

Trotz der Widrigkeiten entscheidet sich Schindler für einen Neuanfang, um den täglichen Weg in die Stadt zu vermeiden. Die Inhaberschaft einer Apotheke erscheint ihr nicht mehr rentabel, insbesondere angesichts der sich verändernden Rahmenbedingungen der Branche. Schindler kritisiert nicht nur die mangelnde Wirtschaftlichkeit, sondern auch das Fehlen von Engagement und Lobby für den Berufsstand.

Ihre Enttäuschung richtet sich auch gegen den Staat, den sie für die AvP-Pleite verantwortlich macht. Schindler fühlt sich alleingelassen und hintergangen. Sie kritisiert die mangelnde Unterstützung seitens der Regierung und stellt infrage, wie ein Unternehmen wie AvP einen derartigen Dispo erhalten konnte. Die Apothekerin sieht die Zukunft der Branche skeptisch und prophezeit, dass Apotheken schließlich von großen Ketten dominiert werden könnten.

Trotz dieser Herausforderungen freut sich Schindler auf ihren neuen Job als Angestellte und hofft auf ein "normales Leben" nach der Auflösung der Turm-Apotheke. Ihr Engagement und ihre Leidenschaft für den Beruf sind ungebrochen, auch wenn die goldenen Zeiten für Apotheken längst vergangen sind und die Branche vor ungewissen Zeiten steht.

Alarmierender Rückgang: Deutschland verzeichnet weniger als 13.000 selbstständige Apothekeninhaber

Im vergangenen Jahr verzeichnete Deutschland einen historischen Tiefstand bei der Anzahl selbstständiger Apothekerinnen und Apotheker. Die offizielle Statistik der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) zeigt, dass die Gesamtzahl der Apotheken zum Jahresende auf 17.571 gesunken ist – ein Rückgang um 497 Apotheken im Vergleich zum Vorjahr. Dies stellt den größten jährlichen Verlust an Apotheken in der Geschichte der Bundesrepublik dar.

Besonders besorgniserregend ist der Rückgang der selbstständigen Apothekeninhaberinnen und -inhaber, deren Zahl erstmals unter die Marke von 13.000 gefallen ist. Innerhalb von nur drei Jahren haben mehr als 1.000 Apothekeninhaber aufgegeben. Die Zahl der Haupt- und Einzelapotheken sank um 405 auf 12.950, wobei die Anzahl der Einzelapotheken um 358 bzw. 4 Prozent zurückging. Dies bedeutet, dass es erstmals weniger als 10.000 Inhaberinnen und Inhaber von Apotheken ohne Filialen gibt.

Die Entwicklung setzt einen langjährigen Trend fort, der bereits seit 2008 anhält. Seit diesem Jahr ist die Zahl der selbstständigen Apothekeninhaberinnen und -inhaber um 31 Prozent auf 5.801 gesunken. Im Vergleich zum Jahr 2000, als die höchste Anzahl von 21.592 selbstständigen Apothekerinnen und Apothekern verzeichnet wurde, ist ein Rückgang um 40 Prozent oder 8.642 zu verzeichnen.

Ein bedeutender Faktor für den verstärkten Rückgang der Apothekenzahlen insgesamt ist die Filialisierung. Obwohl die Gesamtzahl der Apotheken abnimmt, nahm die Anzahl der als Filialen geführten Apotheken in den vergangenen Jahren zu. Im Jahr 2022 jedoch schlossen erstmals mehr Filialen als sie eröffnet oder umgewandelt wurden – mit 4.713 Standorten, was einen Rückgang um 30 bedeutete. Im letzten Jahr sank die Zahl sogar um 92 auf 4.621, was darauf hinweist, dass das Apothekensterben mittlerweile auch die Filialverbünde erreicht hat.

BKK-Dachverband kritisiert Abda-Aktion: Zweifel an Effektivität von Blutdruckmessungen und Forderung nach gezielterem Einsatz pharmazeutischer Kompetenz

In einer jüngst gestarteten Aktion der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Abda) sorgt die Anreizgebung für vermehrte pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) durch Apothekenpersonal, insbesondere Pharmazeut:innen im Praktikum (PhiP), für Kritik seitens des BKK-Dachverbands. Die Aktion zielt darauf ab, die Durchführung standardisierter Risikoerfassungen hoher Blutdruckwerte zu fördern, und belohnt besonders engagierte Teilnehmer mit Schokolade für das gesamte Team sowie Tickets für Fachveranstaltungen.

Franz Knieps, Vorstandsvorsitzender des BKK-Dachverbands, äußerte Bedenken darüber, dass die pharmazeutische Kompetenz nicht an den effektivsten Stellen eingesetzt werde. Insbesondere kritisierte er die Fokussierung auf die Dienstleistung "Blutdruckmessen" und betonte, dass eine einmalige Blutdruckmessung nicht dazu beitragen könne, die Patientenversorgung wesentlich zu verbessern. Stattdessen plädierte Knieps dafür, den Schwerpunkt auf medikationsbezogene Analysen bei Patienten zu legen, die mindestens fünf ärztlich verordnete Medikamente einnehmen.

Der BKK-Dachverband setzt sich für eine offene Diskussion über die Wirksamkeit von pharmazeutischen Dienstleistungen ein und fordert eine direkte bilaterale Abrechnung zwischen Apotheken und Krankenkassen. Knieps argumentierte, dass die geringe Inanspruchnahme von Geldern aus dem Nacht- und Notdienstfonds für pharmazeutische Dienstleistungen darauf hindeutet, dass eine direkte Abrechnung zwischen den Parteien effektiver wäre. Er betonte, dass die ungenutzten Mittel besser dazu verwendet werden könnten, die Patientenversorgung zu verbessern.

Abschließend unterstrich der BKK-Dachverband die Notwendigkeit, pharmazeutische Dienstleistungen kontinuierlich zu evaluieren und an die Bedürfnisse der Patienten anzupassen, um eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung sicherzustellen.

Kommentar:

Der aktuelle Fall um den mutmaßlichen Betrug mit Corona-Bürgertests, der heute vor dem Kölner Landgericht verhandelt wird, verdeutlicht erneut die Brisanz und potenziellen Missbrauchsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Testinfrastruktur. Die Anklagepunkte gegen den 38-jährigen Angeklagten, der ein Testzentren-Netzwerk in mehreren Städten betrieben haben soll, inklusive der fiktiven Abrechnung von Tests, die nie stattgefunden haben, zeigen die Dringlichkeit von effektiven Kontrollmechanismen und strengen Sanktionen. Dieser Fall unterstreicht die Notwendigkeit, die Integrität von Gesundheitssystemen gerade in Zeiten der Pandemie zu schützen und potenzielle Täter abzuschrecken.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs bezüglich Ausgleichszahlungen bei Flugverspätungen verdeutlicht die Notwendigkeit für Fluggäste, bewusst mit eigenen Maßnahmen auf Verspätungen zu reagieren. Die Entscheidung betont, dass eigenständige Kompensationen, wie das Buchen eines Ersatzfluges, den Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechte-Verordnung ausschließen können. Dies unterstreicht die Bedeutung, die Regelungen der Verordnung im Kontext von "großen Unannehmlichkeiten" zu interpretieren. Für Apotheker und andere Berufsgruppen bleibt wichtig, auf solche rechtlichen Entwicklungen in Bezug auf Fluggastrechte aufmerksam zu sein und deren potenzielle Auswirkungen zu berücksichtigen.

Die wachsenden rechtsextremen Strömungen innerhalb der AfD stellen eine ernsthafte Bedrohung für die deutsche Demokratie dar. Die Partei, die einst als politischer Außenseiter begann, hat sich zu einem Anziehungspunkt für nationalistische und autoritäre Ideologien entwickelt. Die Frage, ob AfD-Wähler Faschisten wählen, unterstreicht die Notwendigkeit einer kritischen Auseinandersetzung mit den extremistischen Tendenzen innerhalb der Partei. Es ist entscheidend, dass die demokratische Gesellschaft diese Entwicklungen aufmerksam verfolgt, um den schleichenden Einfluss rechtsextremer Ideen in der politischen Arena zu stoppen und die demokratischen Grundwerte zu verteidigen.

Die ABDA steht im Fokus der Kritik, ihre Handlungsstrategie im Gesundheitswesen bleibt unklar. Ein offenes Eingeständnis von Versäumnissen könnte den Weg für dringend benötigte Veränderungen ebnen. Die Frage nach der tatsächlichen Bereitschaft zu Selbstreflexion bleibt jedoch zentral. Transparenz und klare Zielsetzungen sind entscheidend, um im dynamischen Gesundheitssektor erfolgreich zu agieren.

Die Herausforderungen, mit denen lokale Apotheken konfrontiert sind, verdeutlichen die Kluft zwischen digitalen Ambitionen und realen Bedürfnissen. Technische Probleme, unzureichende Vorbereitung und politische Entscheidungen belasten die Apotheken vor Ort. Es ist an der Zeit, dass die Verantwortlichen auf die drängenden Anliegen der Patienten und Apotheker hören und eine digitale Gesundheitsversorgung schaffen, die wirklich allen zugutekommt.

Die ABDA-Kampagne "EASY – Deine Apotheke" erntet berechtigte Kritik für ihren jugendlichen Ton, der nicht im Einklang mit den ernsthaften Branchendiskussionen über Drogenfreigaben steht. Die Diskrepanz zwischen Imagepflege und wirklichen Anliegen wirft Fragen zur internen Kommunikation und Entscheidungsfindung auf. Die ABDA sollte darauf achten, Seriosität und die Bedürfnisse der Bevölkerung nicht aus den Augen zu verlieren, um Glaubwürdigkeit zu wahren.

Die anstehende Apothekenstrukturreform erfordert eine professionelle Interessenvertretung im Gesundheitswesen. Die Bedeutung von Public-Affairs-Management ist in diesem Kontext unbestreitbar, um politische Entscheidungsträger mit fundierten Informationen zu versorgen. Langfristige, offene Gespräche und frühzeitige politische Einflussnahme sind entscheidend, während kurzfristige Proteste allein oft wirkungslos bleiben. Die Kooperation mit anderen Akteuren und das rechtzeitige Platzieren von praxisnahen Lösungsvorschlägen sind Erfolgsfaktoren. Angesichts der aktuellen Herausforderungen sollte die Apothekenbranche auf den Aufbau eigener Fachabteilungen setzen, um den kommenden Reformen effektiv zu begegnen.

Die jüngste Änderung der Berufsordnung durch die Landesapothekerkammer Thüringen, um gegen Beleidigungen und Bedrohungen von Apothekerinnen und Apothekern vorzugehen, ist ein wichtiger Schritt. Die Integration eines berufsrechtlichen Schutzmechanismus neben den bereits bestehenden juristischen Mitteln signalisiert die Notwendigkeit, die Integrität der Berufsangehörigen zu wahren. Die Apothekengewerkschaft Adexa unterstützt diese Initiative, sieht jedoch auch die traurige Realität einer zunehmenden Verrohung der Umgangsformen in der öffentlichen Diskussion. Ein respektvoller Austausch ist essenziell, um die berufspolitische Arbeit zu fördern und das Ansehen von Apothekenteams nicht unnötig zu belasten.

Die vermehrten Probleme und Unsicherheiten, insbesondere bei älteren Patienten, im Zuge der Einführung des E-Rezepts sind besorgniserregend. Die Technik sollte nicht zum Hindernis für die Gesundheitsversorgung werden. Es ist entscheidend, dass die Betreiber rasch technische Schwierigkeiten beheben, Praxen ihre Verpflichtungen erfüllen und alle Wege der Rezeptausstellung anbieten. Die grundsätzliche Unterstützung des E-Rezepts seitens des Sozialverbands ist verständlich, doch die Patientenzufriedenheit darf nicht unter der Digitalisierung leiden. Eine umfassende und barrierefreie Implementierung ist nun essenziell, auch im Hinblick auf kommende digitale Gesundheitsinitiativen.

Die aktuelle Uneinigkeit zwischen der Barmer Krankenkasse und dem Deutschen Apothekerverband bezüglich der Rezepturtaxation wirft einen Schatten auf die klaren Vorgaben der Arzneimittelpreisverordnung. Die Frage, ob nur die zur Herstellung notwendige Stoffmenge oder die gesamte Packung abgerechnet werden sollte, bleibt strittig. Die Barmer plädiert für eine anteilige Abrechnung, während der DAV auf volle Höhe besteht. Dieser Disput unterstreicht die Notwendigkeit klarer Regelungen, um Rechtsunsicherheiten in der Pharmabranche zu vermeiden. Rückstellungen seitens der Apotheken könnten vorerst eine vorsichtige Strategie sein, bis eine einheitliche Lösung gefunden wird.

Die geplante Schließung zahlreicher Zahnarztpraxen in Niedersachsen am 1. Februar verdeutlicht die Unzufriedenheit der Mediziner mit der ungleichen Vergütung durch gesetzliche Krankenkassen. Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte fordert die sofortige Aufhebung der Budgetierung und betont, dass diese Praxis nicht nur die Zahnmedizin, sondern auch andere selbstständige Berufsgruppen gefährdet. Die gezielten Schwerpunktaktionen in Ostfriesland und im Landkreis Celle sollen auf die erschwerte zahnärztliche Versorgung in ländlichen Regionen aufmerksam machen, wo ältere Praxisinhaber vorzeitig schließen und jüngere Kollegen die Niederlassung als unattraktiv empfinden. Insgesamt verdeutlicht der Protest die drängenden Herausforderungen im Gesundheitswesen und die Notwendigkeit struktureller Veränderungen.

Die jüngste Gesundheitsministeriumsrichtlinie zur Behandlung von Entlassrezepten in Apotheken ist ein Schritt in die richtige Richtung, um Formfehler zu korrigieren. Die Möglichkeit, ein Entlassrezept als Privatrezept zu behandeln, wenn der verschreibende Arzt nicht erreichbar ist, schafft Flexibilität. Dennoch sollten klare Leitlinien für Kontaktversuche festgelegt werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Die Fokussierung auf die Korrektur von Papierrezepten ist positiv, doch die fehlende Möglichkeit zur Direktkorrektur elektronischer Rezepte erfordert weitere Überlegungen. Insgesamt ist diese Initiative darauf ausgerichtet, die Apothekenabwicklung zu verbessern, und wird auf ihre Effektivität im Gesundheitswesen aufmerksam beobachtet werden.

Die Schließung der Turm-Apotheke in Moabit und der ungewöhnliche Neustart von Inhaberin Dr. Heidi Schindler verdeutlichen die zunehmenden Herausforderungen in der Apothekenbranche. Faktoren wie hohe Mietkosten, Arbeitsbedingungen und die AvP-Pleite belasten nicht nur die Wirtschaftlichkeit, sondern setzen auch das Engagement für den Berufsstand auf die Probe. Schindlers Schicksal wirft Fragen nach der staatlichen Unterstützung auf und wirft einen kritischen Blick auf die Zukunft der unabhängigen Apotheken.

Der drastische Rückgang selbstständiger Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland auf unter 13.000 ist alarmierend. Der Verlust von über 1.000 Apothekeninhabern innerhalb von drei Jahren und der größte jährliche Abfall von 497 Apotheken insgesamt zeugen von einer ernsten Herausforderung für die Branche. Der langjährige Trend des Apothekensterbens, verstärkt durch Filialisierung, erfordert dringende Überlegungen und Maßnahmen, um die beruflichen Existenzgrundlagen in diesem wichtigen Gesundheitssektor zu schützen.

Die Kritik des BKK-Dachverbands an der Abda-Aktion ist berechtigt. Die Fokussierung auf Blutdruckmessungen als Anreiz für Pharmazeut:innen im Praktikum erscheint fragwürdig. Eine effektivere Nutzung der pharmazeutischen Kompetenz wäre in medikationsbezogenen Analysen bei Patienten mit mehreren verordneten Medikamenten zu sehen. Eine offene Diskussion über die Wirksamkeit solcher Dienstleistungen und eine direkte Abrechnung zwischen Apotheken und Krankenkassen sind sinnvoller, um die ungenutzten Mittel effektiv in die Verbesserung der Patientenversorgung zu investieren.

In Anbetracht der vielfältigen Herausforderungen im Gesundheitswesen und der Apothekenbranche bleibt die dringende Notwendigkeit bestehen, durch konstruktiven Dialog, transparente Maßnahmen und kooperative Lösungsansätze die Zukunft der Gesundheitsversorgung in Deutschland nachhaltig zu gestalten.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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