In einer für den europäischen Restrukturierungsmarkt wegweisenden Entscheidung hat der Court of Appeal in London eine Entscheidung des High Court aufgehoben, mit der der Restrukturierungsplan für die Adler Group S.A. zuvor genehmigt wurde.

Gleiss Lutz hat die Ad-hoc-Gruppe von Anleihegläubigern der Adler Group S.A. zu den deutschrechtlichen Aspekten und Konsequenzen bei der erfolgreichen Berufung gegen den Restrukturierungsplan beraten.

Es ist das erste Urteil des englischen Berufungsgerichts, das sich mit einem Restrukturierungsplan und den Parametern der neuen ,cross-class Cram-Down-Power‘ nach der Einführung von Restrukturierungsplänen in die britische Gesetzgebung im Jahr 2020 befasst. Auch ist es die erste Entscheidung des englischen Berufungsgerichts, die einen in erster Instanz genehmigten Restrukturierungsplan im Vereinigten Königreich aufhebt. Aufgrund der großen Bedeutung von englischen Restrukturierungsplänen für Restrukturierungen in Europa wird das Urteil einen sehr erheblichen Einfluss auf grenzüberschreitende Restrukturierungen in der Zukunft haben.

Ein Team von Akin Gump LLP um die Partner James Terry und Richard Hornshaw sowie Mouna Moussaoui hat die Ad-hoc-Gruppe von Anleihegläubigern zu britischem Recht beraten und vor dem Court of Appeal vertreten.

Das folgende Gleiss Lutz-Team hat die Ad-hoc-Gruppe von Anleihegläubigern zu deutschem Recht beraten: Dr. Christian Halàsz

(Federführung, Partner, Restrukturierung, London), Dr. Kai Birke

(Partner), Dr. Alexander Gebhardt (Counsel, beide Banking & Finance, beide Frankfurt), Friedrich Schlott (Counsel, Restrukturierung, Düsseldorf), Dr. Stefan Rützel (Partner), Dr. Gordon Kardos (beide Litigation, beide Frankfurt).

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