Der Vorstand der FUCHS SE hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das laufende Aktienrückkaufprogramm in Bezug auf Stammaktien und Vorzugsaktien der Gesellschaft, welches am 21. Juni 2022 durch Ad-hoc-Mitteilung bekanntgemacht und am 27. Juni 2022 begonnen wurde, zu erweitern und zu verlängern. Hierfür macht die Gesellschaft von der durch die Hauptversammlung am 5. Mai 2020 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch.

Über den bestehenden Umfang des laufenden Aktienrückkaufprogramms hinaus sollen bis zu weitere 2.000.000 Aktien, davon bis zu weitere 1.000.000 Stammaktien und bis zu weitere 1.000.000 Vorzugsaktien der Gesellschaft erworben werden. Für die Erweiterung des Aktienrückkaufprogramms wird ein zusätzlicher Geldbetrag von bis zu maximal 80 Mio EUR zur Verfügung gestellt. Der Zeitraum des Aktienrückkaufprogramms wird bis zum 30. September 2024 verlängert.

Insgesamt umfasst das erweiterte und verlängerte Aktienrückkaufprogramm damit den Erwerb von bis zu 8.000.000 Aktien (bislang 6.000.000 Aktien), davon bis zu 4.000.000 Stammaktien (bislang 3.000.000 Stammaktien) und bis zu 4.000.000 Vorzugsaktien (bislang 3.000.000 Vorzugsaktien) der Gesellschaft zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu maximal 280 Mio EUR (bislang bis zu maximal 200 Mio EUR) im Zeitraum vom 27. Juni 2022 bis längstens zum 30. September 2024 (bisher bis längstens zum 29. März 2024).

Die Gesellschaft wird die erworbenen eigenen Aktien einziehen.

Der Aktienrückkauf sowie die geplante Einziehung der erworbenen Aktien haben zur Folge, dass sich die Anzahl der ausstehenden Stamm- sowie Vorzugsaktien reduziert. Darüber hinaus wird die Kapitalstruktur von der FUCHS SE verbessert.

Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden regelmäßig auf der Internetseite der Gesellschaft unter Investor Relations bereitgestellt.

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