Revival Gold hat für den Rückkauf der NSR-Lizenzgebühr in Höhe von 1 % für die HAI- und Gold Bug-Schürfrechte Folgendes geleistet:
- Barzahlung in Höhe von 75.000 CAD; und
- 000 Stammaktien von Revival Gold (die „Aktien“), wobei diese Aktien folgende Haltefristen ab dem Abschlussdatum aufweisen: (i) 66.666 Aktien können nach vier Monaten gehandelt werden; (ii) 66.667 Aktien können nach zwölf Monaten gehandelt werden; und die restlichen 66.667 Aktien können nach 18 Monaten gehandelt werden.
Das Unternehmen hat in Verbindung mit dem Rückkauf der NSR-Lizenzgebühr in Höhe von 1 % alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen, einschließlich der Genehmigung der TSX Venture Exchange, erhalten.
Über Revival Gold Inc.
Revival Gold ist ein wachstumsorientiertes Goldexplorations- und -erschließungsunternehmen. Das Unternehmen baut das Goldprojekt Beartrack-Arnett im US-Bundesstaat Idaho aus.
Beartrack-Arnett ist der größte ehemalige Goldproduktionsbetrieb in Idaho. Das Projekt profitiert von einer umfangreichen bestehenden Infrastruktur und war Gegenstand einer vor kurzem durchgeführten Vormachbarkeitsstudie, die sich mit der möglichen Wiederaufnahme der Goldproduktion im Tagebau mit Haufenlaugung befasste.
Seit der Neuzusammensetzung der Konzessionsflächen bei Beartrack-Arnett im Jahr 2017 konnte Revival Gold eine der größten Neuentdeckungen von Gold in den Vereinigten Staaten in den letzten zehn Jahren verbuchen. Der Mineralisierungstrend bei Beartrack hat eine Länge von mehr als fünf Kilometer und ist in Streichrichtung und in der Tiefe offen. Die Mineralisierung bei Arnett ist in allen Richtungen offen.
Zusätzliche Veröffentlichungen, einschließlich der Geschäftsberichte, technischen Berichte, Pressemitteilungen, sowie andere Informationen über das Unternehmen erhalten Sie über www.revival–gold.com oder bei SEDAR+ unter www.sedarplus.com.
Vorsorglicher Hinweis
Die TSX Venture Exchange und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der TSXV als „Regulation Services Provider“ bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Pressemeldung.
Diese Pressemitteilung enthält bestimmte „zukunftsgerichtete Informationen“ im Sinne der kanadischen Wertpapiergesetzgebung und „zukunftsgerichtete Aussagen“ im Sinne der US-amerikanischen Wertpapiergesetzgebung (zusammen „zukunftsgerichtete Aussagen“). Zukunftsgerichtete Aussagen stellen keine historischen Fakten dar. Zu den zukunftsgerichteten Aussagen gehören Schätzungen und Aussagen, die die zukünftigen Pläne, Zielsetzungen oder Ziele des Unternehmens beschreiben, einschließlich Aussagen, die besagen, dass das Unternehmen oder das Management das Eintreten eines bestimmten Zustands oder Ergebnisses erwartet. Zukunftsgerichtete Aussagen sind möglicherweise an Begriffen wie „glaubt“, „erwartet“, „rechnet mit“, „schätzt“, „kann“, „könnte“, „würde“, „wird“, oder „plant“ zu erkennen. Da zukunftsgerichtete Aussagen auf Annahmen beruhen und sich auf zukünftige Ereignisse und Bedingungen beziehen, sind sie naturgemäß inhärenten Risiken und Unsicherheiten unterworfen. Obwohl diese Aussagen auf den Informationen beruhen, die dem Unternehmen derzeit zur Verfügung stehen, kann das Unternehmen nicht gewährleisten, dass die tatsächlichen Ergebnisse den Erwartungen des Managements entsprechen werden. Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren im Zusammenhang mit zukunftsgerichteten Aussagen können dazu führen, dass die tatsächlichen Ereignisse, Ergebnisse, Leistungen, Aussichten und Chancen wesentlich von jenen abweichen, die in zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden. Zu den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung zählen unter anderem der Zeitpunkt des Abschlusses, der Erhalt aller behördlichen Genehmigungen, einschließlich der Genehmigung der TSXV, die Bedingungen der Beendigung des 1%NSR, die Zielsetzungen, Ziele und Zukunftspläne des Unternehmens sowie Absichtserklärungen, die Auswirkungen der Explorationsergebnisse, Mineralressourcen-/Reservenschätzungen und deren wirtschaftliche Analyse, Explorations- und Minenerschließungspläne, der Zeitpunkt des Beginns des operativen Betriebs, Schätzungen der Marktbedingungen und Aussagen zu den Ergebnissen der Vormachbarkeitsstudie, einschließlich der voraussichtlichen Kapital- und Betriebskosten, zu den Ergebnissen der Vormachbarkeitsstudie, einschließlich der voraussichtlichen Kapital- und Betriebskosten, der laufenden Kosten, des Kapitalwerts, des internen Zinsfußes, der Amortisationsdauer, der Prozesskapazität, der durchschnittlichen jährlichen Metallproduktion, der durchschnittlichen Prozessgewinnungsraten, der Konzessionserneuerung, der Genehmigung des Projekts, der voraussichtlichen Abbau- und Verarbeitungsmethoden, des vorgeschlagenen Produktionsplans der Vormachbarkeitsstudie und des Metallproduktionsprofils, der voraussichtlichen Bauzeit, der voraussichtlichen Lebensdauer der Mine, der voraussichtlichen Gewinnungsraten und Gehalte, der voraussichtlichen Produktionsraten, der Infrastruktur, der Sozial- und Umweltverträglichkeitsstudien, der Verfügbarkeit von Arbeitskräften, der Steuersätze und der Rohstoffpreise, die die Erschließung des Projekts unterstützen würden. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von solchen zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, zählen unter anderem die Nichtidentifizierung von Mineralressourcen, die Nichtumwandlung von geschätzten Mineralressourcen in Reserven, die Unfähigkeit, die Modellierung und die Annahmen, auf denen die Interpretation der Ergebnisse basiert, nach weiteren Tests aufrechtzuerhalten, die Unfähigkeit, eine Machbarkeitsstudie abzuschließen, die eine Produktionsentscheidung empfiehlt, der vorläufige Charakter der metallurgischen Testergebnisse, Verzögerungen bei der Erlangung oder Nichterteilung der erforderlichen behördlichen, umweltrechtlichen oder sonstigen Projektgenehmigungen, Änderungen der behördlichen Anforderungen, politische und soziale Risiken, Ungewissheiten in Bezug auf die Verfügbarkeit und die Kosten der in Zukunft benötigten Finanzmittel, Ungewissheiten oder Herausforderungen im Zusammenhang mit den Eigentumsrechten an den Mineralien in den Projekten des Unternehmens, Änderungen an den Aktienmärkten, Inflation, Änderungen der Wechselkurse, Schwankungen der Rohstoff- und insbesondere der Goldpreise, Verzögerungen bei der Entwicklung von Projekten, Verzögerungen bei der Erschließung von Projekten, Kapital-, Betriebs- und Sanierungskosten, die erheblich von den Schätzungen abweichen, die kontinuierliche Verfügbarkeit von Kapital, Unfälle und Arbeitskonflikte sowie andere Risiken, die mit der Mineralexplorations- und -erschließungsbranche verbunden sind, die Unfähigkeit, zusätzliche Finanzmittel zu beschaffen, die Art und Weise, wie das Unternehmen seine Barmittel oder die Erlöse aus einem Angebot von Wertpapieren des Unternehmens verwendet, die Unfähigkeit, die Auswirkungen von COVID-19 auf das Geschäft des Unternehmens vorherzusagen und ihnen entgegenzuwirken, einschließlich, jedoch nicht darauf beschränkt, der Auswirkungen von COVID-19 auf die Rohstoffpreise, die Kapitalmarktbedingungen, die Beschränkung der Arbeitskräfte und des internationalen Reiseverkehrs sowie der Lieferketten, künftige klimatische Bedingungen, die Entdeckung neuer, großer, kostengünstiger Mineralvorkommen, das allgemeine Niveau der weltweiten Wirtschaftsaktivität, Katastrophen oder Umwelt- oder Klimaereignisse, die die Infrastruktur beeinträchtigen, von der das Projekt abhängt, sowie jene Risiken, die in den auf SEDAR+ hinterlegten öffentlichen Dokumenten des Unternehmens beschrieben sind. Obwohl das Unternehmen der Ansicht ist, dass die Annahmen und Faktoren, die den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemeldung zugrunde liegen, angemessen sind, sollte kein ungebührliches Vertrauen in diese Informationen gesetzt werden, da sie lediglich zum Datum dieser Pressemeldung Gültigkeit haben. Es kann nicht garantiert werden, dass solche Ereignisse im zeitlich vorgegebenen Rahmen bzw. überhaupt eintreten. Das Unternehmen hat weder die Absicht noch die Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund neuer Erkenntnisse, zukünftiger Ereignisse bzw. sonstiger Umstände zu aktualisieren oder zu korrigieren, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
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