Das Nachweisgesetz regelt seit 25 Jahren, dass Arbeitsvertrag und wesentliche Arbeitsbedingungen wie die betriebliche Altersversorgung schriftlich niederzulegen sind. Auch der neue Entwurf, der zum 1. August 2022 in Kraft getreten ist, hält (überraschenderweise) daran fest und wird mit Sanktionen bei Missachtung sogar noch verschärft.
Auch wenn die Digitalisierung im Land politisch propagiert wird und sich diese für Unternehmen während der Lockdowns in der Pandemie in vielen Bereichen weiter beschleunigt hat – in Bezug auf die bAV schließt sich für Arbeitgeber mit dem neuen Gesetz die Tür für die Digitalisierung und damit auch für eine damit einhergehende Arbeitserleichterung. Die Folge sind zum Teil massive Aufwände und die Gefahr von Bußgeldern in Höhe von bis zu 2.000 Euro.
„Im Gegenzug gibt es mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein sehr positives Beispiel für den Digitalisierungsfortschritt in Deutschland“, so Jens Gustenhoven von der Entgelt und Rente AG. Bei der bAV wird es dank neuem Nachweisgesetz in nächster Zukunft weder Aufbruch noch Entlastung für Unternehmen geben. Und die Papierberge, die im Sinne der Umwelt reduziert werden sollten, werden wieder wachsen.
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