Eine erfolgversprechende Idee: die steuerliche Forschungsförderung
Viele Unternehmen reagieren auf wirtschaftliche Herausforderungen mit einem Sparkurs. Der kann kurzfristig Erleichterung bringen, schmälert auf Dauer jedoch die Wettbewerbsposition und damit den Erfolg. Innovative Unternehmen, die sich mit zeitgemäßen Entwicklungen einen Wettbewerbsvorteil erarbeiten, sichern sich auch eine langfristig erfolgreiche Zukunft. Doch Entwicklungen benötigen finanziellen Spielraum, der in diesen Zeiten kleiner denn je ist. Lässt sich dieses Dilemma auflösen? Ja, und das sogar leichter, als es auf den ersten Blick scheinen mag. Mit steuerlich geförderter Forschung.
Die Forschungszulage: bis zu 1 Million Euro pro Jahr
Ein recht neues Instrument im kaum überblickbaren Dickicht der deutschen und EU-weiten Förderlandschaft ist die Forschungszulage. Das zum 1. Januar 2020 aufgelegte Programm fördert Projekte in den Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung. Ein bewusst breit angelegtes Spektrum, in dem nicht nur klassische F&E-Vorhaben, sondern alle unternehmerischen Entwicklungsprojekte gefördert werden können. Im Rahmen industrieller Forschung werden beispielsweise Ansätze gefördert, die sich der Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten widmen. Ziel ist die Entwicklung neuer oder die wesentliche Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Aber auch experimentelle Entwicklungen werden gefördert. Geht es um den Erwerb, die Kombination, Gestaltung oder Nutzung vorhandener wissenschaftlicher, technischer oder wirtschaftlicher Kenntnisse und Fertigkeiten, um neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln, ist eine Förderung möglich. Bis zu einer Million Euro an Zuschuss bei einer Bemessungsgrundlage von maximal vier Millionen Euro können pro Jahr in die unternehmenseigene Forschung fließen.
Langfristige Planungs- und Investitionssicherheit
Nicht nur eine hohe oder unerwartete Inflation erschwert die Planungssicherheit für Unternehmen. Auch die Unwägbarkeiten der pandemischen und politischen Entwicklungen machen verlässliche Investitions- und Entwicklungsplanungen zunichte. Hier schafft die Forschungszulage Entlastung und Sicherheit. Vor allem durch die rückwirkende Förderung entsteht ein hohes Maß an wirtschaftlicher Absicherung, denn anders als die meisten Fördermittel muss die Forschungszulage nicht vor Beginn eines Projektes beantragt werden. Der Antrag kann auch rückwirkend für Projekte gestellt werden, mit denen nach dem 1. Januar 2020 begonnen wurde. Dies erhöht die Flexibilität für forschende Unternehmen, da der Beginn eines Projekts nicht mehr von der Gewährung des Forschungsantrags abhängig ist. Dazu kommt, dass ein Rechtsanspruch auf die Forschungszulage besteht, sofern die Bescheinigung bei der BSFZ erfolgreich beantragt wurde. So lassen sich Projektbudgets sicherer kalkulieren
Sicher durch das Antragsverfahren
Die Forschungszulage bietet Unternehmen Investitionssicherheit in schwierigen Zeiten, da sie Forschungsprojekte absichert und damit die innovative Entwicklung fördert. Sie entlastet die Budgets für Forschung und Entwicklung deutlich. Mit dem freiwerdenden Geld können viele Unternehmen die steigenden Energie- Lieferkosten besser abfedern, ohne die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit einzubüßen. Die Forschungszulage sollte daher in der strategischen Planung für jedes Geschäftsjahr berücksichtigt werden.
Das Instrument ist nach unserer Erfahrung für Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitenden in der F&E-Abteilung interessant. Wir stellen diese Erfahrung gern zur Verfügung und sichern eine erfolgreiche Antragstellung zu. Bei Interesse oder Fragen nehmen Sie gern Kontakt auf.
Busuttil & Company GmbH ist eine Fördermittelberatung, spezialisiert auf die steuerliche Forschungszulage. Ihr Gründer Dr. Markus Busuttil ist ein führender Experte auf dem Gebiet der steuerlichen Forschungsförderung und blickt auf über acht Jahre Erfahrung in diesem Bereich zurück. Der promovierte Ingenieur leitet ein kleines Team von Spezialisten und berät überwiegend mittelständische Unternehmen in Deutschland zur steuerlichen Forschungszulage.
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