Viele Verträge sind durch Wertsicherungsklauseln geschützt. Steigt die Inflation, müssen Landwirte die Vereinbarungen mit Blick auf die neue Situation anpassen. Was sie dabei bedenken müssen.

Wertsicherungsklauseln als Inflationsschutz

Seit Monaten steigt die Inflationsrate in Deutschland. Dies spiegelt sich unter anderem im Verbraucherpreisindex wider, den das Statistische Bundesamt veröffentlicht. Grundlage sind die Preisniveaus bestimmter Waren und Dienstleistungen. Der aktuelle Basiswert von 100 bezieht sich auf das Jahr 2015. Zum Vergleich: Im Mai 2022 lag er bei 117.

Viele Landwirte sichern in Verträgen mögliche Preissteigerungen mit Wertsicherungsklauseln ab. Demnach sind die Preise dann anzupassen, wenn sich der Verbraucherpreisindex um beispielsweise fünf oder zehn Prozentpunkte ändert.

Vorsicht bei langen Laufzeiten

Wichtig: Landwirte schließen häufig Verträge mit langen Laufzeiten ab. Dazu zählen etwa Pachtverträge, Erbbaurechte oder Hofübergaben mit vereinbarten Altenteilsleistungen.

Beispiel: Erfolgte eine Hofübergabe 2019 mit einer vereinbarten Wertsicherungsklausel des Altenteils, ist eine Anpassung zu prüfen. Angenommen, im Vertrag ist vereinbart, dass das Altenteil sich bei einer Indexanpassung von 10 Prozent erhöht, wäre die Leistung zum Beispiel von 1.500 Euro auf 1.650 Euro anzuheben.

Das ist zu beachten

„Vereinbarte Wertsicherungsklauseln sind einzuhalten. Andernfalls kann die steuerliche Anerkennung solcher Verträge gefährdet sein. Das betrifft vor allem Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen. Wir empfehlen, bestehende Verträge zu prüfen und diese gegebenenfalls anzupassen“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Katja Hahn in Glauchau.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com

Ansprechpartner:
Gudrun Bergdolt
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft*
Telefon: +49 (89) 5898-266
E-Mail: gudrun.bergdolt@ecovis.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel