Dabei traten die Vermittler auch mit Ortskenntnissen auf und sprachen davon, dass die Werbung auch in Vororten wie Wiebelskirchen, Furpach oder Hangard zu sehen sei. „Dieses Unternehmen ist nicht autorisiert, Werbung für die NVG zu verkaufen“, betont Pascal Koch, Geschäftsführer der NVG GmbH, nachdem sich nun bereits zwei Kunden bei der NVG gemeldet haben.
„Wir arbeiten bei der Busvermarktung exklusiv mit der mec GmbH aus Neunkirchen zusammen – weder dort noch bei uns gibt es Verträge oder Zusagen betreffend des Kölner Unternehmens, Busse bei der NVG zu belegen.
"Nunmehr haben auch zwei betroffenen Firmen einen Rechtsanwalt eingeschaltet, da die Verträge eine lange Laufzeit vorsehen, die Kunden bereits die Leistung bezahlen und die Werbung nicht dort läuft, wo sie den Kunden versprochen war.
Rechtsanwalt Stefan Rehm (Saarlouis, Wuppertal), Fachanwalt für Strafrecht: „Nach ihren Schilderungen wurden unseren Mandanten Leistungen vorgespiegelt, die das Kölner Unternehmen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu keiner Zeit erbringen konnte. Dies stellt dann ohne weiteres eine Täuschung dar, die unsere Mandantschaft nach unserer Einschätzung zur Anfechtung des geschlossenen Vertrages berechtigt“. Die NVG GmbH bittet, sich bei Fragen der Buswerbung an die NVG GmbH oder an die Werbeagentur mec zu wenden. Weitere betroffene Firmen können sich an die NVG wenden.
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