Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik verbucht das Bauhauptgewerbe in Bayern Ende Dezember 2021 einen Auftragsbestand im Gesamtwert von 13,2 Milliarden Euro. Das sind 1,65 Milliarden Euro beziehungsweise 14,3 Prozent mehr als vor Jahresfrist. Hierbei sind für alle Bausparten und für alle Regierungsbezirke höhere Auftragsbestände festzustellen. Den größten Anteil am aktuell gesamten Auftragsbestand verzeichnet unter den Bausparten der gewerbliche und industrielle Hochbau mit 3,48 Milliarden Euro beziehungsweise 26,3 Prozent und unter den Regierungsbezirken Oberbayern mit 3,66 Milliarden Euro beziehungsweise 27,7 Prozent. Gegenüber Vorjahresquartal ist das ein Plus von 9,8 Prozent beziehungsweise 9,0 Prozent.
Das Expertenteam des Bayerischen Landesamts für Statistik berichtet weiter, dass alle sieben Bausparten höhere Auftragsbestände als vor Jahresfrist verbuchen können. Alleine der Wohnungsbau weist mit 3,33 Milliarden Euro einen um mehr als ein Viertel gestiegenen Auftragsbestand nach.
Die jeweiligen Mehrungen betragen bei den Bausparten zwischen 5,8 Prozent beim öffentlichen Hochbau für Gebietskörperschaften und Sozialversicherungen sowie 26,3 Prozent beim Wohnungsbau.
Die Betrachtung des Ende Dezember 2021 festgestellten Auftragsbestands im bayerischen Bauhauptgewerbe nach Regierungsbezirken, zeigt ebenfalls ausnahmslos Steigerungen. Niederbayern, Mittelfranken und Schwaben belegen überdurchschnittliche Zuwächse von wenigstens 22,5 Prozent (Niederbayern). In der Gesamtschau beziffern sich die Zuwachsraten von 0,4 Prozent für Oberfranken bis 31,0 Prozent für Mittelfranken. Mit 3,66 Milliarden Euro beziehungsweise 27,7 Prozent tragen die insgesamt 541 in Oberbayern ansässigen bauhauptgewerblichen Betriebe den größten (Wert-)Anteil des aktuellen Auftragsbestands. Insgesamt sind 1 765 Bauhauptgewerbe- Betriebe in die aktuelle Berichterstattung zum Auftragsbestand einbezogen. Das sind 60 Betriebe beziehungsweise 3,5 Prozent mehr als vor Jahresfrist.
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.