„Indem wir Kostendaten veröffentlichen, schaffen wir Transparenz in der Netzentgeltbildung,“ sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Das novellierte Energiewirtschaftsgesetz beinhaltet neue Transparenzregelungen und Veröffentlichungspflichten. Das ist ganz in unserem Sinne,“ so Homann weiter.
Ungeschwärzte Veröffentlichung relevanter Kostendaten
Veröffentlicht werden künftig Kostendaten aller Netzbetreiber, die die Bundesnetzagentur reguliert. Dies erfolgt auf Basis des novellierten Energiewirtschaftsgesetzes. Neu ist auch: Die Daten werden je Netzbetreiber unternehmensbezogen in nicht anonymisierter Form veröffentlicht – unabhängig davon, ob es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der regulierten Unternehmen handelt.
Veröffentlichungen im 1. und 4. Quartal eines Jahres
Die neuen Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes ersetzen und erweitern die bislang in der Anreizregulierungsverordnung enthaltenen Vorgaben. Die Daten sind unter www.bundesnetzagentur.de/netzentgelttransparenz veröffentlicht. In Zukunft werden sie zwei Mal jährlich – im 1. und 4. Quartal eines Jahres – aktualisiert.
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