Wie bei der Innovationsausschreibung zum 1. April 2021 konnten auch diesmal nur Gebote für Anlagenkombinationen, d.h. für mindestens zwei EE-Anlagen mit unterschiedlichen Erzeugungstechnologien am selben Netzverknüpfungspunkt, abgegeben werden. Ausgeschrieben war ein Volumen von 250 Megawatt.
Ausschreibung geringfügig unterzeichnet
Eingegangen sind 23 Gebote mit einem Volumen von knapp 250 MW. Die Runde war damit geringfügig unterzeichnet. Im Vergleich zur letzten Ausschreibungsrunde haben sich die Anzahl der Gebote sowie das eingereichte Gebotsvolumen etwa halbiert. Es wurden ausschließlich Gebote für Anlagenkombinationen von Solaranlagen mit Speichern abgegeben. Sechs Gebote mussten aufgrund von Formfehlern ausgeschlossen werden.
Auf Grund der Unterzeichnung kam in dieser Ausschreibungsrunde zum ersten Mal die gesetzliche Mengensteuerung in der Innovationsausschreibung zur Anwendung. Hiernach werden Gebote bezuschlagt, bis 80 % der Gebotsmenge der zugelassenen Gebote erreicht oder überschritten wird. Aufgrund der Mengensteuerung wurden nur 16 Gebote mit 156 MW Gebotsmenge bezuschlagt.
Marktprämien leicht gestiegen
Bei den bezuschlagten Anlagenkombinationen liegen die fixen Marktprämien zwischen 3,99 und 5,48 ct/kWh; der mengengewichtete Durchschnittswert liegt bei 4,55 ct/kWh und damit leicht über dem mengengewichteten Durchschnittswert der Vorrunde. Dort lag der Wert bei 4,29 ct/kWh.
Anders als bei den technologiespezifischen Regelausschreibungen wird diese Förderung auf die Markterlöse aufgeschlagen, so dass die Werte nicht mit den Werten der Regelausschreibungen vergleichbar sind.
Weiteres Verfahren
Informationen zu weiteren Verfahrensschritten sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bnetza.de/innaus21-2 zu finden.
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