Kliniken, die in moderne Notfallkapazitäten, IT-Sicherheit und Digitalisierungsprojekte investieren wollen, können bis Ende 2021 Fördermittel aus einem Topf von rund 4,3 Milliarden Euro beantragen.

Mit den Regelungen und Maßnahmen im Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) soll die Digitalisierung in den Krankenhäusern einen gewaltigen Schub bekommen. Durch den Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) fördert das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) im Rahmen des KHZG Projekte mit einem Gesamtvolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro. Seit Januar 2021 stehen die Mittel des KHZF für alle Krankenhäuser bereit. Mit diesen Fördermitteln reagiert der Gesetzgeber auf die eklatanten Missstände bei der Digitalisierung und der Datensicherheit in deutschen Krankenhäusern.

Das Gesundheitswesen gemeinsam digitalisieren

Nicht nur die niedergelassenen Ärzte, auch die Krankenhäuser sind verpflichtet, an der Zukunft eines digitalisierten Gesundheitswesens mitzuwirken. Bis 2025 müssen alle Krankenhäuser die Vorgaben aus dem KHZG erfüllen, also digitalisieren. Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Situation mit der belastenden Corona-Pandemie und der Komplexität der Modernisierungs- und Digitalisierungsprojekte arbeiten viele Häuser aktuell noch nicht an Förderanträgen. „Kliniken verpassen hier eine Chance, ohnehin notwendige Investitionen durch eine Förderung finanziert zu bekommen“, sagt Alpar Fendo von der Independent Consulting & Audit Professionals GmbH – einem Unternehmen der Ecovis-Gruppe – in Berlin.

Was gefördert wird

Das KHZG regelt, welche Sektoren in Krankenhäusern zu modernisieren sind. Zu den förderfähigen Projekten gehören zum Beispiel (Auswahl):

  • Anpassen der Notaufnahme an den aktuellen Stand der Technik
  • Einrichten von Patientenportalen für ein digitales Aufnahme- und Entlassungsmanagement
  • Durchgehende elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen
  • Teil- oder vollautomatische klinische Entscheidungsunterstützungssysteme, etwa ein durchgehendes digitales Medikationsmanagement, oder ein krankenhausinterner digitaler Leistungsforderungs- oder Kommunikationsprozess oder ein onlinebasiertes Versorgungsnachweissystem für Betten
  • Konzepte zur Abstimmung des Leistungsangebots mehrerer Krankenhäuser und Cloud Computing
  • Robotik-basierte Anlagen, Systeme oder Verfahren
  • IT- und Cybersicherheit

„Diese Projekte zu fördern ist längst überfällig. Gerade bei der IT-Sicherheit müssen deutsche Kliniken massiv aufholen. Das sieht man auch an der Zahl versuchter oder gelungener Cyber-Angriffe“, weiß Fendo. Aber um an das Geld zu kommen, sind einige Vorarbeiten erforderlich. Und auch nach der Bewilligung ist regelmäßig zu dokumentieren, wofür genau das Geld ausgegeben wurde.

Wie die Antragstellung abläuft

Schon um einen Antrag zu stellen, müssen sich die im Krankenhaus betroffenen Abteilungen genau abstimmen. Denn mit der reinen Bedarfsanmeldung und Formularausfüllung ist es nicht getan. Gefordert werden:

  • eine genaue Beschreibung mit inhaltlicher Tiefe des Fördervorhabens,
  • detaillierte Angaben zum Digitalisierungs- und Modernisierungsvorhaben mit einer Begründung.

„Um die Förderungsfähigkeit eines Vorhabens zu prüfen, kann das BAS im Einzelfall weitere Nachweise verlangen, die über die im Gesetz festgelegten Nachweise hinausgehen“, sagt Fendo, „und mindestens 15 Prozent der gewährten Fördermittel sind für Maßnahmen zur Verbesserung der Informationssicherheit zu verwenden.“ Bei jedem Vorhaben ist also die IT- und Datensicherheit mit einzuplanen. Viel Zeit bleibt nicht, denn Kliniken müssen die Anträge bis 31. Dezember 2021 beim BAS stellen.

Datenschutz spielt eine große Rolle

Die Digitalisierung hat das Gesundheitswesen tiefgreifend verändert. Seine wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit wird durch bahnbrechende Technologien und Anwendungen bestimmt. Cyber-Sicherheit gewinnt dadurch an Bedeutung und muss strategisch im Fokus stehen, damit eine erfolgreiche digitale Transformation gelingen kann. „Dass es hier Lücken gibt und Sicherheitsvorfälle in Krankenhäusern eine reale Bedrohung sind, hat die jüngste Vergangenheit gezeigt. Cyber-Angriffe bedeuten nicht nur Reputationsschäden oder wirtschaftlichen Schaden, sie können auch Menschenleben kosten“, sagt Larissa von Paulgerg, Datenschutzbeauftragte bei Ecovis in München. Gerade deswegen ist Cyber-Sicherheit komplex und mit Herausforderungen in der Implementierung verbunden.

Einen Förderantrag stellen: Was Ecovis dabei für Sie tun kann

Lassen Sie sich einzelne Bausteine auf dem Weg in die digitale Krankenhauszukunft finanzieren und beantragen Sie Fördermittel. Wir unterstützen Sie dabei.

  • Fördermittelbeantragung: IT-Soll-/Ist-Analyse und Herausarbeitung besonders beachtenswerter Kriterien im Förderantrag
  • Cyber-Sicherheit: Unterstützung beim Aufbau und bei der Optimierung der Cyber-Sicherheit (BSI-Grundschutz/Zertifizierung nach ISO/IEC 27001)
  • Cyber-Insurance
  • Implementieren eines Datenschutz-Management-Systems
  • Installieren eines Datenschutzbeauftragten
  • Implementieren oder anpassen eines Compliance-Management-Systems (CMS)

Krankenhauszukunftsgesetz

Sie wollen mehr über das Krankenhauszukunftsgesetz wissen? Lesen Sie hier weiter: Krankenhauszukunftsgesetz – Ecovis Deutschland

Larissa von Paulgerg, Datenschutzbeauftragte bei Ecovis in München

Das Wichtigste für Heilberufler aus Steuern und Recht – jetzt anmelden!

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com

Ansprechpartner:
Gudrun Bergdolt
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft*
Telefon: +49 (89) 5898-266
E-Mail: gudrun.bergdolt@ecovis.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel