Voraussetzung hierfür, so die IHK Saarland, ist, dass in diesem Jahr erst maximal drei verkaufsoffene Sonntag genutzt wurden und die geplante Öffnung der Gemeinde spätestens 14 Tage vorher schriftlich anzeigt wird.
Eine weitere Besonderheit gilt für Heiligabend (24. Dezember), der dieses Jahr auf einen Sonntag fällt: Geschäfte, die überwiegend Lebens- und Genussmittel anbieten, dürfen an diesem Tag in der Zeit von 9 bis 14 Uhr öffnen. Die IHK Saarland hält für den Handel weitere Informationen zum Thema Ladenöffnung und verkaufsoffene Sonntage bereit: http://www.saarland.ihk.de, Kennzahl 127. Eine Übersicht über die verkaufsoffenen Sonntage im Saarland finden Interessierte unter der Kennzahl 738.
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