Der Deutsche Bundestag beschließt heute in 2./3. Lesung die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die Bilanz der Bioenergieverbände fällt gemischt aus: Zwar ist das EEG 2021 an vielen Stellen Ausdruck einer seit langem überfälligen Rückbesinnung auf die unverzichtbaren Vorzüge der Bioenergie, gleichzeitig enthält das neue Gesetz aber viele Regelungen, die der Erreichung der Ziele aus dem Klimaschutzprogramm im Bereich Bioenergie entgegen stehen.
„Wir begrüßen es, dass viele unserer zentralen, seit Jahren brennenden Anliegen nun endlich aufgegriffen wurden. Zur Stabilisierung des Anlagenparks und der signifikanten Strom- und Wärmeerzeugung kommt dies wirklich in allerletzter Minute. Es konnten wegweisende Verbesserungen erreicht werden, die endlich wieder eine Zukunftsperspektive für die Strom- und Wärmeerzeugung der Bioenergie aufzeigen; doch bleibt dieser Weg leider auch gepflastert mit alten und neuen Stolpersteinen“, kommentiert Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie.

Einer konsequenten Umsetzung des Klimaschutzprogramms für die Bioenergie sei man vor allem durch die Anhebung der Ausschreibungsvolumina auf 600 MW jährlich (zuzüglich 150 MW pro Jahr für Biomethan) näher gekommen. Dies bilde zwar das Ziel von 42 Terawattstunden für die Bioenergie nicht vollumfänglich ab, sei aber ein substanzielles Signal, dass die Bioenergie im Strom- und Wärmebereich auch weiterhin gewollt sei. Ebenso zu werten seien auch die Anhebungen der Gebotshöchstgrenzen für Neu- und Bestandsanlagen sowie die neuen Anreize für Biomethan und der Ausgleich für Wettbewerbsnachteile kleiner Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 500 kW. Auch die Flexibilisierung von Biogas gehe gestärkt aus dieser Novelle: „Die großen Weichenstellungen weisen in die richtige Richtung und würdigen die besondere Rolle der Bioenergie im Energiesystem“, so Rostek.

Erfreulich seien auch die Verbesserungen im Bereich der Holzenergie. Durch die Verlängerung der Realisierungsfrist in den Ausschreibungen würden auch Neuanlagen endlich wieder möglich. Die Begrenzung der Bemessungsleistung sei zwar nach wie vor ein herber Einschnitt, jedoch sei es gelungen, dies zumindest auf 75 Prozent abzumildern, wodurch dem wichtigen Beitrag der Holzenergie zur Prozess- und Fernwärme Rechnung getragen werde. Die Einigung auf eine Übergangsregelung für Altholzkraftwerke sei ebenfalls zu begrüßen.

Diese wichtigen und dringenden Anpassungen könnten allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass nach wie vor schwerwiegende Hindernisse und Fehlsteuerungen bestünden, mit denen der Gesetzgeber den eingeschlagenen Weg für die Bioenergie stark erschwere: „Wir sind bestürzt, dass insbesondere auf den letzten Metern in den Verhandlungen leider nochmals vollkommen neue und aus unserer Sicht absolut kontraproduktive Regelungen eingebracht worden sind“, so Rostek. Dies betreffe beispielsweise die so genannte „endogene Mengensteuerung“, nach der in unterdeckten Ausschreibungen jeweils die höchsten 20 Prozent der eingereichten Gebote keinen Zuschlag erhalten sollen. Gepaart mit der unsäglichen „Südquote“ sorge dies für eine massive Verunsicherung im Markt. Zudem seien neue Hürden eingezogen worden, die eine konsequente Flexibilisierung von Bestandsanlagen verhinderten.

Völlig unverständlich bleibe zudem, dass der Gesetzgeber nicht die Chance ergriffen habe, auch die Klimaschutzleistung der Bioenergie zu stärken. Die Anreize zur Ausweitung der Vergärung von Gülle in Biogasanlagen, die ebenfalls mit den Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen wurden, seien nach wie vor unzureichend. Hier müsse nun dringend zügig nachgebessert werden, vor allem für Güllekleinanlagen über 75 kW. Außerdem müsse die Bundesregierung zeitnah von der neuen Verordnungsermächtigung zur Einführung einer Anschlussvergütung für bestehende Gülleanlagen Gebrauch machen. Andernfalls riskiere man, dass sogar wieder weniger Gülle als heute in Biogasanlagen veredelt würde, statt wie im Klimaschutzprogramm beschlossen deutlich mehr.

„Unterm Strich bleibt festzuhalten, dass das EEG 2021 die Bedeutung der Bioenergie grundsätzlich erkennt und etliche Verbesserungen für den Weg in die Zukunft mit sich bringen wird. Die Summe aller Stolpersteine und Vertagungen führt aber dazu, dass sich erst noch beweisen muss, wie konsequent die Branche diesen Weg auch beschreiten kann“, so Rostek.
Die Bioenergieverbände habe ein Informationspapier erstellt, das einen Überblick über die wichtigsten Neuregelungen zur Biomasse im EEG gibt.

Über die Bioenergieverbände
Im „Hauptstadtbüro Bioenergie“ bündeln vier Verbände ihre Kompetenzen und Ressourcen im Bereich Energiepolitik: der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV), der Fachverband Biogas e.V. (FvB) und der Fachverband Holzenergie (FVH). Gemeinsam bilden sie die gesamte Bioenergiebranche ab von Land- und Forstwirten, Anlagen- und Maschinenbauern, Energieversorgern bis hin zu Betreibern und Planern. Das Hauptstadtbüro Bioenergie verleiht den vielen unterschiedlichen Akteuren und verschiedenen Technologien der Bioenergiewirtschaft eine gemeinsame starke Stimme gegenüber der Politik. Insbesondere in den Sektoren Strom und Wärme setzt es sich technologieübergreifend für die energiepolitischen Belange seiner Trägerverbände ein. Im Kontakt mit politischen Entscheidungsträgern kann das Hauptstadtbüro Bioenergie auf ein breites Unterstützernetzwerk zurückgreifen und kooperiert insbesondere mit dem Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE).
http://www.hauptstadtbuero-bioenergie.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Fachverband Biogas e.V.
Euref-Campus 16
10829 Berlin
Telefon: +49 (30) 27581790
Telefax: +49 (30) 275817929
http://www.biogas.org

Ansprechpartner:
Mareike Fischer
Fachreferentin Politische Kommunikation
Telefon: +49 (30) 2758179-22
E-Mail: mareike.fischer@biogas.org
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel