Im Zuge der Angleichung des gesetzlichen Mindestlohns erfolgt zum 1. Januar 2021 die nächste Erhöhung auf 9,50 €. Ziel der Bundesregierung ist es, bis zum 1. Juli 2022 den Mindestlohn sukzessiv auf 10,45 € erhöht zu haben. Wie schon in der Vergangenheit hat eurodata seine Cloudlösung edtime an den neuen Mindestlohn angepasst. Damit wird auch für 2021 die MiLoG Konformität für die Anwender*innen systemseitig ermöglicht.

Die entsprechenden Änderungen sind schon jetzt in edtime hinterlegt. Die Anwender*innen erhalten einen Hinweis, Stundenlöhne der Mitarbeiter auf die Einhaltung zu überprüfen und mit einem Klick die Anpassung manuell oder automatisch durchzuführen, so dass sie ab dem 1. Januar 2021 mit dem korrekten Mindestlohn arbeiten.

Wenn Unternehmen darüber hinaus für ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung die Softwarelösung edlohn einsetzen, hat die unmittelbare Anbindung an edtime den Vorteil, dass die erfassten Daten automatisch an edlohn übertragen werden. Der Lohnabrechnung wird der neue Mindestlohn für die Weiterverarbeitung zur Verfügung gestellt. Diese Integration spart Zeit auf Seiten der Arbeitgeber und sorgt dafür, das MiLoG-konform gearbeitet wird. 

Auch für Mitarbeiter*innen, die im Rahmen eines Mini- oder Midijobs ein bestimmtes Stundenkontingent zu einem pauschalen Auszahlungsbetrag vereinbart haben, weist die Anwendung auf das geänderte Stundensoll hin. Diese Information steht dann auch für die mit edtime verbundene Personaleinsatzplanung zur Verfügung. Wer die Daten noch im Dezember 2020 bearbeiten möchte, kann das gerne tun – die automatische Änderung greift dennoch erst ab dem 1. Januar 2021.

Christof Kurz, Geschäftsbereichsleiter der eurodata AG: “Da bereits im Juli kommenden Jahres die nächste Mindestlohnerhöhung kommt, wird das Angebot, die Daten automatisiert zu bearbeiten, gerne angenommen. Es geht uns darum, die Unternehmer*innen so zu unterstützen, dass der Verwaltungsaufwand im Rahmen bleibt. Unsere Vorgehensweise heißt Standardisierung, Digitalisierung und Automatisierung. Diese Strategie zieht sich durch alle eurodata Lösungen. edtime ist ein wichtiger Baustein im Gesamtpaket und in Verbindung mit Lohnbüro oder Steuerberater lässt sich die Effizienz für Unternehmer*innen sogar noch steigern“.

Neben der fast schon zur Routine gewordenen Anpassung des Mindestlohns entwickelt eurodata eine ganze Reihe von Verbesserungen. Schon seit Beginn des vierten Quartals wurden Erweiterungen im Bereich Zeitmodelle wie auch eine verbesserte Menüführung realisiert.

Mehr Informationen zu edtime und den eurodata Lösungen unter: https://www.eurodata.de/loesungen

Über die eurodata AG

Die eurodata Unternehmensgruppe entwickelt und betreibt cloudbasierte Softwarelösungen und IT-Services. Im Mittelpunkt stehen kaufmännische Anwendungen, die für die Bereiche Personal- und Finanzwesen sowie das Management von Unternehmen von besonderer Bedeutung sind. Seit Gründung im Jahr 1965 stellen Steuerberatungen, Tankstellen- und Handelsnetze den Kern des eurodata Kundenstamms dar. Heute vertrauen insgesamt mehr als 80.000 Kunden der sicheren Cloud „Made in Germany“ aus dem in Deutschland ansässigen, zertifizierten eurodata Rechenzentrum.

Die Mission von eurodata ist, ihre Kunden durch automatisierte und digitalisierte Prozesse darin zu unterstützen, die Chancen für ein vernetztes Arbeiten konkret zu nutzen. Modernste Digitalisierungs- und Business Analytics-Lösungen für dezentrale Ecosysteme sowie professionelle Web-Dienstleistungen komplettieren heute das eurodata Produktportfolio und fördern die stetige Innovation aller Lösungen der eurodata Gruppe. Mehr als 500 Mitarbeiter in Deutschland und Europa engagieren sich für diese Mission.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

eurodata AG
Großblittersdorfer Str. 257-259
66119 Saarbrücken
Telefon: +49 (681) 8808-0
Telefax: +49 (681) 8808-300
https://www.eurodata.de/

Ansprechpartner:
Markus Metz
Leiter Corporate Marketing
Telefon: +49 (681) 8808-734
Fax: +49 (681) 8808-300
E-Mail: m.metz@eurodata.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel