Zum Auftakt der von iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz geleiteten virtuellen Veranstaltung ließ Christian Baumann das in den vergangenen drei Jahren Geleistete Revue passieren. Der Bundesvorsitzende unterstrich, im iGZ existiere ein „unfassbar gute Fundament, um professionelle Verbandsarbeit zu leisten.“ Dennoch stehe die Zeitarbeit nicht da, wo sie eigentlich stehen sollte: „Teilweise haben wir die gesteckten Ziele übertroffen, teils aber auch nicht erreicht“, stellte der 38-jährige Hamburger Unternehmer fest. Gemeinsam habe der Vorstand 2017 unter der Überschrift „Wählen, nutzen, wertschätzen“ eine Vision entwickelt – und es habe sich seitdem viel getan. Die Arbeit mit den Sozialpartnern etwa habe mittlerweile ein wesentlich besseres Niveau. „Wir müssen den Mehrwert der Branche für alle darstellen, denn wir sind hochprofessionelle Player am Markt. Wir wollen die Branche aktiv gestalten und weiterentwickeln“, gab Baumann die Richtung vor. Mit der einhelligen Verabschiedung zweier Anträge und eines Appells setzten die Mitglieder dafür konkrete Zeichen: Der Antrag „Die iGZ-Mitgliedsunternehmen verpflichten sich, Mitarbeitern, die im Rahmen von Werkverträgen eingesetzt werden, mindestens die der Tätigkeit entsprechenden Grundvergütungen in Höhe der tariflichen Eingangsstufe aus dem am 18.12.2019 mit den Gewerkschaften der DGB-Tarifgemeinschaft abgeschlossenen iGZ-Entgelttarifvertrag zu gewähren“ wurde ebenso beschlossen wie die ergänzende Formulierung zur CSR-Thematik zum iGZ-Ethikkodex: „Corporate Social Responsibility (CSR) spielt für die iGZ-Mitglieder gleichermaßen eine große Rolle. Sie bekennen sich zu ihrer Verantwortung für die Auswirkungen ihrer Entscheidungen und Aktivitäten auf die Gesellschaft, Wirtschaft und die Umwelt und fördern insoweit eine nachhaltige Entwicklung. Der iGZ-Ethik-Kodex erläutert, wie sich die Unternehmen gegenüber ihren Stakeholdern verantwortlich zeigen.“ In einem einstimmig verabschiedeten Münsteraner Appell fordern die iGZ-Mitgliedsunternehmen „insbesondere von allen Verantwortlichen in der Politik und in den Regierungen auf Bundes-/Landesebene mehr Fairness im Umgang mit der Zeitarbeitsbranche. Sektorale Verbote der Arbeitnehmerüberlassung seien diskriminierende Maßnahmen gegen eine systemrelevante Branche: „Sie missachten die weiter entwickelten gesetzlichen und tariflichen Rahmenbedingungen für Personaldienstleistungen sowie die Vorgaben des Verfassungs- und Europarechtes. Gerade jetzt in Corona-Krisenzeiten kommt es darauf an, dass die Wirtschaft wieder Tritt fasst mit Arbeitsplatzaufbau und nicht -abbau. Hierzu leistet die Zeitarbeitsbranche wertvolle Beiträge.“
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