In der Chemiebranche haben sich die Arbeitgeber der Zeitarbeitsbranche, vertreten durch die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), zusammen mit dem Vorstand der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE)  auf eine Anpassung des Branchenzuschlagstarifvertrages für Überlassungen in die Chemische Industrie verständigt. Aufgrund der neuen gesetzlichen Anforderungen in der Arbeitnehmerüberlassung muss der bestehende Branchenzuschlagstarifvertrag für Beschäftigte in der Chemiebranche angepasst werden.

Die Sozialpartner haben sich auf folgende Inhalte geeinigt:

  • Kernpunkte der Anpassung des Branchenzuschlagstarifvertrags für die Chemische Industrie (TV BZ Chemie) sind die Einführung einer neuen 6. Branchenzuschlagsstufe nach dem 15. vollendeten Einsatzmonat für die Entgeltgruppen EG 1 bis EG 5 sowie die erstmalige Einführung von Branchenzuschlägen für die übrigen Entgeltgruppen EG 6 bis EG 9. Der Branchenzuschlag auf das tarifliche Entgelt beträgt nach dem 15. vollendeten Einsatzmonat:
    • in den Entgeltgruppen 1 und 2:               67 Prozent
    • in den Entgeltgruppen 3, 4 und 5:           45 Prozent

Für die Entgeltgruppen 1 und 2 wurde zudem vereinbart, dass sich der Branchenzuschlag in der fünften Branchenzuschlagsstufe (nach dem 9. vollendeten Einsatzmonat) ab dem 1. Juli 2018 von derzeit 50 Prozent auf 53 Prozent erhöht.

  • Für die Entgeltgruppen 6 bis 9, für die bislang keine Branchenzuschläge galten, beträgt der Branchenzuschlag auf das tarifliche Entgelt:
    • nach 6 vollendeten Einsatzwochen:       4 Prozent
    • nach 3 vollendeten Einsatzmonaten:      6 Prozent
    • nach 5 vollendeten Einsatzmonaten:      8 Prozent
    • nach 7 vollendeten Einsatzmonaten:      16 Prozent
    • nach 9 vollendeten Einsatzmonaten:      20 Prozent
    • nach 15 vollendeten Einsatzmonaten:    24 Prozent

[*]Die Tarifvertragsparteien haben festgelegt, dass mit der letzten Stufe nach 15 Monaten in allen Entgeltgruppen ein gleichwertiges tarifvertragliches Entgelt gemäß der Neufassung des seit 1. April 2017 in Kraft getretenen Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) erreicht wird. Diese letzte Stufe greift für alle Entgeltgruppen erstmalig zum 1. Juli 2018.
[*]Wie beim Branchenzuschlagstarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) bleibt es bis zum 15. vollendeten Einsatzmonat bei der bisherigen Deckelungsregelung, wonach der Branchenzuschlag auf 90 Prozent des laufenden regelmäßigen Stundenentgelts eines vergleichbaren Mitarbeiters im Kundenbetrieb gedeckelt werden kann. Nach dem 15. Monat ist der Branchenzuschlag auf das Arbeitsentgelt eines vergleichbaren Arbeitnehmers im Kundenbetrieb beschränkt.
[*]Für die Zuschlagsstufen der Entgeltgruppen 6 bis 9 gilt eine Übergangsregelung: Mitarbeiter dieser Entgeltgruppen erhalten bis zum Ablauf des Jahres 2017 nach einer Einsatzdauer von 6 Wochen einen Branchenzuschlag in Höhe von 1 Prozent.
[*]Der neue Branchenzuschlagstarifvertrag läuft vom 1. April 2017 bis zum 31. März 2020.

Lange Laufzeit bietet Planungssicherheit

VGZ-Verhandlungsführer Thomas Bäumer, Vizepräsident des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP) erklärt: „Es ist erfreulich, dass nach dem Branchenzuschlagstarifabschluss mit der IG Metall jetzt auch mit der zweiten großen Industriegewerkschaft IG BCE ein Abschluss gelungen ist. Auch wenn wir mit der Übergangsregelung für die Entgeltgruppen 6 bis 9 an unsere Grenzen gegangen sind, haben wir ein ausgewogenes Ergebnis und aufgrund der langen Laufzeit bis 2020 Planungssicherheit erzielt. Der Abschluss ist ein erneuter Ausdruck der gut funktionierenden Sozialpartnerschaft.“

Beweis funktionierender Sozialpartnerschaft

Der stellvertretende VGZ-Verhandlungsführer Sven Kramer, stellvertretender Bundesvorsitzender des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), betont dazu: Der zweite erfolgreiche Tarifabschluss in so kurzer Zeit ist ein erneuter Beweis der gut funktionierenden Sozialpartnerschaft in der Zeitarbeitsbranche. Gemeinsam mit der IG BCE haben wir einen Abschluss erzielt, der die besonderen Bedürfnisse der Chemiebranche berücksichtigt. Die starren gesetzlichen Rahmen, der der Gesetzgeber uns vorgegeben hat, konnten wir mit den Sozialpartnern wiederholt bedarfsgerecht gestalten. Auch wenn uns der Tarifabschluss teuer zu stehen kommt, begrüßen wir ausdrücklich den hohen Stellenwert der Tarifautonomie in Deutschland, die es dringend zu schützen gilt.

Die VGZ:

Die VGZ ist die Verhandlungsgemeinschaft der beiden Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit, dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) unter Leitung der Verhandlungsführer der VGZ Thomas Bäumer (BAP) und Sven Kramer (iGZ).

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.
Fridtjof-Nansen-Weg 3a
48155 Münster
Telefon: +49 (251) 32262-0
Telefax: +49 (251) 32262-100
http://www.ig-zeitarbeit.de

Ansprechpartner:
Wolfram Linke
Redakteur/ Pressesprecher
Telefon: +49 (251) 98112-17
Fax: +49 (251) 32262-452
E-Mail: linke@ig-zeitarbeit.de
Svanja Broders
Telefon: +49 (251) 32262-150
E-Mail: broders@ig-zeitarbeit.de
Maren Letterhaus
Redakteurin/ Pressereferentin
Telefon: +49 (251) 32262-153
Fax: +49 (251) 32262-453
E-Mail: letterhaus@ig-zeitarbeit.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel