Was Sie über Wärmepumpenstrom wissen müssen

Für Wärmepumpen gibt es spezielle Stromtarife. Deren Arbeitspreis ist 10-30 % niedriger als der von Haushaltsstrom. 

► Aber: Wollen Sie einen Wärmepumpenstromtarif nutzen, müssen Sie einen zweiten Stromvertrag abschließen und sich einen zweiten Stromzähler zulegen:

  • Zwei Stromverträge bedeuten: Sie müssen zweimal den Grundpreis zahlen. Bei Wärmepumpenstrom beträgt der durchschnittlich 115 Euro im Jahr.
  • Ihre Wärmepumpe muss steuerbar sein und braucht einen separaten Zähler. Dessen Einbau kostet 100–200 Euro. Muss dafür Ihr Zählerschrank erneuert werden, kommen noch 500–1.000 Euro dazu.

Hat Ihre Wärmepumpe einen geringen Stromverbrauch (< 4.000 kWh/a), lohnt sich ein separater Stromvertrag meist nicht.

► Nutzen Sie für ihren Betrieb normalen Haushaltsstrom, zahlen Sie zwar einen etwas höheren Arbeitspreis. Aber:

  • Sie sparen die Kosten für den zweiten Stromzähler und den zweiten Grundpreis.
  • Ab 2024 installierte Wärmepumpen erhalten für ihre Steuerbarkeit jedes Jahr einen pauschalen Rabatt auf die Netzentgelte in Höhe von 110–190 Euro.

Was ist Wärmepumpenstrom?

Wärmepumpen müssen Sie nicht wie Ihre anderen Geräte mit Haushaltsstrom betreiben. Denn für sie gibt es auch eigene Stromtarife. Der Grund dafür: Wärmepumpen haben einen hohen Stromverbrauch, der in Zeiten hoher Nachfrage das Stromnetz belasten kann. Ermöglichen Sie Ihrem Netzbetreiber, zeitweise die Leistung Ihrer Wärmepumpe zu drosseln, zahlen Sie im Gegenzug weniger für den Strom. Im Durchschnitt fällt der Arbeitspreis des Wärmepumpentarifs 10–30 % niedriger aus als der des Haushaltstarifs. Denn ein Teil der für Strom fälligen Steuern und Abgaben wurde gesenkt. So sparen Sie im Idealfall mehrere hundert Euro.

In der Vergangenheit waren jedoch nur wenige Wärmepumpenbesitzer bereit, sich auf diesen Austausch einzulassen. Denn bis 2024 durften Energieversorger den Wärmepumpenstrom für bis zu 6 Stunden am Tag ganz abstellen (EVU-Sperre). Dies machte einen größer dimensionierten Pufferspeicher erforderlich.

Seit dem 1. Januar 2024 dürfen Wärmepumpen laut § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) nicht mehr abgeschaltet, sondern nur noch auf mindestens 4,2 kW gedrosselt werden. Dafür müssen seit 2024 alle neuen Wärmepumpen (ab 4,2 kW) steuerbar sein. Dadurch kann der Netzbetreiber deren Leistung jederzeit herunterfahren. Dies darf er allerdings nicht mehr zu festen Zeiten, sondern nur noch bei nachgewiesener Netzüberlastung tun. 

In diesem Zusammenhang gab es eine weitere Neuerung: Allein für die Möglichkeit eines Fernzugriffs auf Ihre Wärmepumpe erhalten Sie künftig eine finanzielle Entschädigung. Sie können dabei zwischen zwei Modulen wählen: Modul 1 bringt Ihnen einen pauschalen Rabatt auf Ihren Haushaltsstrompreis. In Modul 2 entscheiden Sie sich für einen Wärmepumpentarif.

Modul 1: Seit 2024 ist der Strom für neue Wärmepumpen automatisch günstiger

Sie sparen also künftig in jedem Fall Stromkosten. Denn, wenn Sie Ihre neue Wärmepumpe anmelden, landen Sie automatisch in Modul 1. Hier bekommen Sie jedes Jahr einen pauschalen – also verbrauchsunabhängigen – Rabatt auf das Netzentgelt Ihres normalen Stromtarifs. Dieser berechnet sich wie folgt: 

Bereitstellungsprämie (80 € brutto) + Stabilitätsprämie (Arbeitspreis * 3.750 kWh/a (Durchschnitt des Jahresverbrauchs von Wärmepumpen und Wallboxen) * 0,2 (Stabilitätsfaktor))

Daraus ergibt sich – je nach Netzgebiet – ein Nachlass von 110 bis 190 Euro im Jahr. Dieser Betrag wird Ihnen mit der jährlichen Stromabrechnung gutgeschrieben.

Modul 2: Gesonderter Wärmepumpen-Tarif senkt Kosten bei hohem Stromverbrauch

Es gibt aber auch weiterhin Spezialtarife für Wärmepumpen – sowohl für Wärmepumpen, die schon vor 2024 in Betrieb genommen wurden, als auch für seitdem installierte. Für letztere stellt der Wärmepumpenstrom das Modul 2 dar. So enthalten diese Tarife bereits eine Netzentgelt-Reduzierung von 60 %. Je höher der Stromverbrauch der Wärmepumpe, desto mehr sparen Sie mit Modul 2. Wenn Sie sich dafür entscheiden, müssen Sie dies Ihrem Netzbetreiber mitteilen, da er Sie sonst in Modul 1 einstuft.

Wärmepumpenstrom wird als Eintarif- oder Zweitarif-Variante angeboten. Für letztere braucht es eine Zähler mit zwei getrennten Zählwerken. Jeder misst den Verbrauch für einen anderen Zeitabschnitt. Nachts, wenn die Nachfrage gering ist, wird der Strom zum Niedertarif (NT) berechnet. Tagsüber zahlen Sie den etwas teureren Hochtarif (HT). Meist verteilt sich der Verbrauch im Verhältnis 60:40. Wann genau welcher Zeitabschnitt beginnt und endet, legt jeder Netzbetreiber eigenständig fest.

Modul 3 ab April 2025

Im April 2025 soll noch eine dritte Variante der Kostenreduktion an den Start gehen: ein zeitvariables Netzentgelt. Dafür wird der Stromtarif in drei Stufen unterteilt: Standardtarif (ST), Hochlasttarif (HT) und Niedriglasttarif (NT). In Zeiten niedriger Netzauslastung ist der Strom dann besonders günstig. Um Modul 3 nutzen können, brauchen Sie einen Smart Meter, der den Stromverbrauch Ihrer Wärmepumpe auf eine Viertelstunde genau misst.

Wärmepumpenstrom setzt separaten Stromzähler voraus

Da es sich bei Wärmepumpenstrom um einen Tarif nur für Wärmepumpen handelt, muss deren Stromverbrauch auch einzeln abgerechnet werden. Sie brauchen daher einen separaten Stromzähler nur für die Wärmepumpe. Bei Haushaltsstrom hingegen können Sie alle Ihre Stromverbräuche über einen Zähler laufen lassen.

Mit einem zweiten Zähler sind allerdings auch Kosten verbunden. So zahlen Sie für dessen Einbau etwa 100 bis 200 Euro. Sollte in Ihrem Zählerschrank kein Platz für einen zweiten Zähler sein, kommen noch einmal 500 bis 1.000 Euro für dessen Umbau dazu.

Wann Wärmepumpenstrom sich lohnt

Entscheidend für die Frage, ob ein Wärmepumpenstromtarif in Ihrem Fall sinnvoll wäre, sind zwei Faktoren: der Stromverbrauch Ihrer Wärmepumpe und die in Ihrer Region angebotenen Tarif-Optionen.

1. Stromverbrauch: Je mehr, desto eher

Der Vorteil von Wärmepumpenstrom ist der vergünstigte Arbeitspreis. Dadurch kostet er weniger als ein normaler Stromtarif. Allerdings verringert sich die Einsparung durch den zusätzlich zu zahlenden Grundpreis sowie die Kosten für den zweiten Stromzähler. Damit Sie am Ende wirklich sparen, darf also der Stromverbrauch Ihrer Wärmepumpe nicht zu niedrig ausfallen. Ab etwa 4.000 kWh pro Jahr ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sich ein Wärmepumpentarif für Sie rechnet.

2. Tarifangebot: Je nach Region unterschiedliche Anbieter und Preise

Inwiefern Sie mit einem Wärmepumpentarif sparen, hängt auch davon ab, wie das Stromangebot in Ihrer Region aussieht. So treten manche Anbieter nur in bestimmten Gebieten auf. Andere versorgen zwar ganz Deutschland mit Strom – allerdings je nach Region zu unterschiedlichen Preisen. Und nicht alle haben Wärmepumpenstrom in Ihrem Portfolio.

Alternative zum normalen Hausstrom: Dynamischer Stromtarif

Heizkosten sparen, ohne zweiten Zähler einzubauen? Dann wäre vielleicht ein dynamischer Stromtarif etwas für Sie. Bei diesem haben Sie keinen festen Arbeitspreis, sondern zahlen stets das, was der Strom zur jeweiligen Stunde am Vortag an der Börse gekostet hat. 

Vom Prinzip her ähnlich wie Modul 3 brauchen Sie auch hier einen Smart Meter, der den Stromverbrauch alle Viertelstunde misst, sowie eine Steuerbox, die die Wärmepumpe vorrangig dann mit Strom versorgt, wenn dieser besonders günstig ist – beispielsweise in der Nacht.

Allerdings haben Sie auch hier wieder Zusatzkosten: Ein Smart Meter für Wärmepumpen kostet 50 Euro im Jahr. Für die Steuerbox kommen noch einmal bis zu 40 Euro jährlich dazu.

Mehr zu unserem eigenen dynamischen DAA-Wärmepumpentarif* erfahren Sie in unserem Artikel zum Zusammenspiel von dynamischen Stromtarifen und Wärmepumpen.

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Gut informiert ist halb geheizt: Linktipps und Downloads zur Wärmepumpe

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