Die Luftverschmutzung ist das größte umweltbedingte Gesundheitsrisiko in Europa, da Schadstoffe sowohl für den Menschen als auch für die Umwelt äußerst negative Auswirkungen haben können. Jährlich sind in Europa etwa 300 000 vorzeitige Todesfälle auf die Luftverschmutzung zurückzuführen.
Im Jahr 2021 war alleine die Belastung mit Feinstaubpartikeln mit einem Durchmesser von weniger als 2,5 Mikrometer (PM2,5) für 6% der Lungenkrebs-Krankheitslast, 5% der Krankheitslast durch Chronisch Obstruktive Lungenerkrankung (COPD ), 9% der Schlaganfall-Krankheitslast, 8% der Krankheitslast durch ischämische Herzerkrankungen und 8% der Krankheitslast durch Diabetes Typ 2 verantwortlich. Im Jahr 2020 gingen 28.900 vorzeitige Todesfälle in Deutschland auf PM2,5 zurück, so ein Papier des CPHP (Centre for Planetary Health Policy, Berlin).
Um die Herausforderung anzugehen, hat die Europäische Kommission im Oktober 2022 im Rahmen des Null-Schadstoff-Aktionsplans der EU die Überarbeitung und Konsolidierung von zwei Luftqualitätsrichtlinien vorgeschlagen. Im Februar 2024 wurde zwischen den beiden gesetzgebenden Organen eine Einigung über die endgültige Form des Textes erzielt.
Am 14. Oktober 2024 hat der Rat eine Richtlinie zur Festlegung aktualisierter Luftqualitätsnormen in der gesamten EU dann förmlich angenommen. Mit dieser neuen Richtlinie werden die EU-Vorschriften über die Luftqualität vereinfacht, indem die beiden bestehenden EU-Richtlinien zu einer einzigen zusammengefasst werden. Ziel ist es, die Luftqualitätsnormen an die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) anzugleichen.
Die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union erfolgte am 20.11.2024. Damit tritt die Richtlinie (EU) 2024/2881 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 über Luftqualität und saubere Luft für Europa (Neufassung) wie üblich am zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Eine Pandemie in Zeitlupe
Die Einigung bedeute eine “Abkehr von veralteten Standards, die teilweise 15 bis 20 Jahre alt sind”, erklärte der zuständige Verhandlungsführer im Europaparlament, der spanische Sozialdemokrat Javi López. Die Luftverschmutzung sei eine “Pandemie in Zeitlupe”, die in der EU immer noch zahlreiche Krankheiten verursache.
In der überarbeiteten Richtlinie wird die Gesundheit der EU-Bürgerinnen und Bürger in den Vordergrund gerückt; so werden im Hinblick auf Schadstoffe neue Luftqualitätsnormen festgelegt, die bis 2030 erfüllt werden müssen und enger an die Luftqualitätsleitlinien der WHO angeglichen sind. Diese Anpassung an die strengeren Richtlinien der WHO war von Umweltverbänden, Arbeitssicherheitsexperten und Ärzten schon lange gefordert worden.
Zu diesen Schadstoffen gehören u. a. Partikel PM10 und PM2,5, Stickstoffdioxid und Schwefeldioxid, die bekanntermaßen alle Atembeschwerden verursachen. Die Mitgliedstaaten können eine Verlängerung der Frist – derzeit 2030 – beantragen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Die Luftqualität wird anhand einheitlicher Methoden und Kriterien in der gesamten EU bewertet; die überarbeitete Richtlinie enthält weitere Verbesserungen bei der Überwachung und Modellierung der Luftqualität.
Mit der überarbeiteten Maßnahme wird auch frühzeitiges Handeln gewährleistet; so müssen Luftqualitätsfahrpläne vor 2030 ausgearbeitet werden, falls das Risiko besteht, dass die neuen Normen bis zu diesem Zeitpunkt nicht erreicht werden.
Die Luftqualitätsnormen werden im Einklang mit den aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnissen regelmäßig überprüft, um zu beurteilen, ob sie weiterhin angemessen sind.
Und drinnen???
Ein entscheidender Schritt hin zu mehr Luftqualität in der EU. Ein politischer Schritt, der Menschenleben rettet und Gesundheitsgefährdung durch Schadstoffe in der Luft, die wir atmen, verringert. Draußen zumindest.
Mitte November herrschte in Wien, Österreich, wieder einmal Smogalarm. Die Feinstaub-Grenzwerte an den Luftgütemesstellen waren überschritten. Neugeborene, Schwangere oder Vorbelastete sollten deshalb längere Aufenthalte im Freien meiden, und auch Gesunde auf Sport im Freien und körperlich anstrengende Betätigungen verzichten.
Wohl nicht ganz ernst gemeint, aber durchaus berechtigt, fragte da jemand in einem Kommentar: “Darf ich drinnen auf dem Laufband laufen? Weil wenn ich lüfte kommt ja die Feinstaub-Luft rein? Oder legt der sich eh wieder? Oder mit Maske?”
Wie ernst oder auch nicht dieser Kommentar gemeint war, er trifft ins Schwarze. Die Qualität der Innenraumluft oder genauer gesagt, ihre Belastung etwa durch Aerosole mit Viren und Bakterien, war in der Pandemie ein großes Thema … und ist mit dem Ende der Pandemie in der Versenkung verschwunden wie Tausende von teuren mit Steuergeldern angeschafften Luftreinigern. Nun sind zwar die Coronaviren nicht mehr so geballt in der Luft in Innenräumen zu finden, doch all die Partikel aus Abgasen und Abrieb, die draußen in der Luft schweben, verschwinden ja nicht beim Passieren von Türen und Fenstern… Kerzen und Kamine in Wohnungen, Gabelstapler, Verpackungen und Schleif- und Schneidabrieb in Industriehallen, Logistikzentren und Werkstätten fügen dieser Luft weitere Mengen an Feinstaub hinzu.
Für die Innenraumluft gibt es aber gar keine rechtlich verbindlichen Grenzwerte oder solche, die weit über denen der Außenluft liegen. Doch in der Luft drinnen halten zumindest wir Europäer uns viel länger am Tag auf als in der Außenluft. Paradoxe Regelungen, verkehrte Welt?
Um die Gesundheitsgefährdung von Menschen durch einen hohen Reststaubgehalt der Luft am Arbeitsplatz zu reduzieren, ist Eigeninitiative von Unternehmern, Arbeitsschutzbeauftragten, Produktionsleitern, Betriebsräten…
Das kostet. Zeit. Auch Geld. Genauso wie die Umsetzung der EU-Richtlinie. Doch mittel- und langfristig gesehen zahlt eine solche Sorge für die Mitarbeiter sich aus.
Mit einfach einzusetzenden Sensoren zur Messung der Luftqualität vor Ort – drinnen! – unterstützt Euromate jedwede Eigeninitiative zur Verbesserung der Luftreinheit am Arbeitsplatz. Denn erst wenn man weiß, ob die Luft Schadstoffe enthält und wo und wann sich Verschmutzungsspitzen finden, gibt es eine solide Grundlage für mutige unternehmerische Entscheidungen.
Luft wie in 2000 m Höhe oder direkt am Meer in Werkstätten, Produktionshallen, Logistikzentren, Industriehallen. Das geht nicht.
Aber besser als die Luft, die wir dort normalweiser einatmen, das geht!
Dafür gibt es Luftreiniger und Absauganlagen (Industrieluftreiniger) von Euromate.
Menschen haben ein Recht auf saubere Luft, stellte der Europäische Gerichtshof 2008 lapidar fest (EuGH, 25.07.2008 – C-237/07 ). Draußen wie drinnen. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa (Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG).
Saubere Luft und sauberes Wasser sind für die Gesundheit des Menschen und für die Ökosysteme von entscheidender Bedeutung. Dabei steht allerdings die Außenluft medial viel stärker im Fokus als die Innenraumluft, in der wir uns jedoch viel länger aufhalten.
Die Innenraumluft hat zunächst mal alle Schadstoffe der Außenluft und ist häufig zusätzlich mit weiteren Schadstoffen belastet – von Bakterien bis Holzstaub. Luftreiniger und Absaugsysteme von Euromate reduzieren Schadstoffe wie Viren, Bakterien, Feinstaub, Gerüche, Gase, Rauch und Ölnebel.
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