Ein gut aufgestelltes betriebliches Gesundheitsmanagement kann Fehlzeiten reduzieren und die Produktivität erhöhen. Für eine erfolgreiche Umsetzung sollten Arbeitgeber jedoch die spezifischen Herausforderungen der einzelnen Zielgruppen berücksichtigen.

Unter Blue Collar sind Mitarbeiter in sozialen und gewerblichen Berufen, etwa angelernte Pflegehelfer oder Techniker, zu verstehen. Im Gegensatz dazu stehen White-Collar-Mitarbeiter wie Büroangestellte. Blue-Collar-Mitarbeiter – auch Deskless Workers genannt – unterscheiden sich von den White-Collar-Angestellten darin, dass sie während ihres Berufsalltags meist körperliche Arbeiten abseits des Schreibtischs verrichten. Sie sind häufig physischen und einseitigen Belastungen ausgesetzt, haben unregelmäßige Arbeitszeiten oder sind in Schichtarbeit tätig, die zu Schlafstörungen oder Erschöpfungszuständen führen. Oftmals leiden sie unter kulturellen Unterschieden und Sprachbarrieren.

Auch Mitarbeiter ohne Zugang zu Computern erreichen

Da die Blue-Collar-Mitarbeiter in der Regel nicht über einen festen Computer verfügen, besteht eine Herausforderung darin, sie über entsprechende Angebote des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) aufzuklären.

Um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung zu informieren und zu motivieren, reichen oftmals Flyer und Plakate nicht aus. „Um die Kolleginnen und Kollegen zu erreichen und um langfristigen Erfolg zu erzielen, sollten Arbeitgeber unterschiedliche Informationskanäle nutzen“, sagt Sandra Schels, Expertin für Sozialversicherungsrecht bei Ecovis in München. Dazu gehören beispielsweise:

  • Apps, denn die meisten besitzen ein Smartphone und sind im Umgang damit geübt;
  • Social-Media-Plattformen wie Xing oder Instagram für das Teilen von Updates in Echtzeit;
  • ein digitales oder analoges schwarzes Brett in Pausenräumen oder Umkleiden;
  • Team-Meetings, die sich zur persönlichen Ansprache nutzen lassen.

Geeignete Maßnahmen entwickeln

Die Angebote sollten sich an den spezifischen Arbeitsbedingungen orientieren und in Zusammenarbeit mit Betriebsärzten, Arbeitssicherheitsbeauftragten und Mitarbeitervertretungen entstehen. Für ein erfolgreiches BGM sollten Verantwortliche diese vier Schritte beachten:

  1. Bedarfsanalyse: Identifizieren von Arbeitsbedingungen und Risikofaktoren;
  2. Programmentwicklung: Zuschnitt auf die Bedürfnisse und Arbeitsumstände;
  3. Bewusstseinsstärkung: Sensibilisieren der Mitarbeiter für die Bedeutung ihrer Gesundheit;
  4. Feedback und Qualitätssicherung: die Mitarbeiter aktiv miteinbeziehen und deren Feedback einholen.

Beispiele für BGM-Maßnahmen

  • Ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes und von Arbeitsmitteln, um Verletzungen und Belastungen zu minimieren;
  • Schulungen zu Hebe- und Tragetechniken oder Körperhaltung;
  • Gesundheitsschulungen zu Ernährung, Stressbewältigung oder für Entspannungstechniken;
  • Bewegungsprogramme mit aktiven Pausen in den Arbeitsalltag integrieren;
  • Stärken des Teamgeists mit gemeinsamen sportlichen Aktivitäten oder gesundheitsbezogenen Wettbewerben.

Veranstaltung: Umwandlungsoptionen im Krankenhaus

Welche Umwandlungsoptionen bieten sich vor dem Hintergrund des aktuellen Referentenentwurfs zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz bei sektorübergreifenden Versorgungseinrichtungen? Diese Frage diskutierten Professor Dr. Andreas Beivers, Studiendekan für Gesundheitsökonomie an der Hochschule Fresenius in München, und Arbeitskreisleiter „Regionale Gesundheitsversorgung“, Health Care Bayern e. V., Claus Rauschmeier, Geschäftsführer der Krankenhaus GmbH Weilheim Schongau, und Tim Müller, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht bei Ecovis in München.

Bei der Präsenzveranstaltung von Health Care Bayern e. V. bei Ecovis wurde intensiv über Umsetzungsperspektiven und juristische sowie ökonomische Aspekte diskutiert. Anschaulich stellte Claus Rauschmeier dar, wie aus einem Krankenhaus ein medizinisches Versorgungszentrum wird und wie die Umsetzung der Vision von einer sektorübergreifenden Ausrichtung eines Gesundheitszentrums – ambulant und stationär – gelingen kann.

„Wir freuen uns, wenn wir bei solchen wichtigen Gesprächen teilnehmen können und mit unserem Wissen einen Beitrag in unseren Arbeitskreisen ,Regionale Gesundheitsversorgung‘ und ,Internationales‘ bei Health Care Bayern e. V. leisten können“, sagt Theresa Günther, Steuerberaterin und Fachberaterin für das Gesundheitswesen bei Ecovis in München.

Das Wichtigste für Heilberufler aus Steuern und Recht – jetzt anmelden!

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com

Ansprechpartner:
Jana Klimesch
Unternehmenskommunikation
Telefon: +49 (89) 5898-2673
E-Mail: jana.klimesch@ecovis.com
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel