Sonderregelung für MVZ
Für eine adäquate Nachbesetzung einer Arztstelle in einem MVZ erfolgt eine Bedarfsplanung zur Aufrechterhaltung der bestehenden Versorgungsstruktur. Neben der Zugehörigkeit zur selben Arztgruppe sind auch wesentliche Übereinstimmung in Umfang und Tätigkeit gefordert. Zur Vereinfachung der Nachbesetzung wurde für das MVZ eine Sonderregelung getroffen. Demnach muss keine Ausschreibung durch die Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und damit keine Bewerberauswahl durch die Zulassungsgremien erfolgen. Wichtig ist dabei, dass sich die Versorgungssituation durch eine Nachbesetzung nicht verändert. Der neue Stelleninhaber muss also in der Lage sein, die bisherigen Patienten weiter zu behandeln. Es wird nicht nur auf die Fachgebietsidentität, sondern auch auf die Differenzierung in Gebiets-, Facharzt- und Schwerpunktkompetenz geachtet. Dies bestätigte das Landessozialgericht Baden-Württemberg in seinem aktuellen Urteil vom 15.05.2024 (L 5 KA 1146/23).
„Diese Sonderregelung vereinfach die Nachbesetzung in MVZ deutlich. Denn die Nachbesetzung einer Zulassung muss innerhalb von sechs Monaten erfolgen“, weiß Ecovis-Rechtsanwalt Axel Keller in Rostock.
Differenzierung zwischen Praxisnachfolge und Nachbesetzung
Bei der Praxisnachfolge gelten strenge Anforderungen an die Kontinuität des Praxisbetriebs, die eine fast identische Fortführung des bisherigen Tätigkeitsprofils erfordern. Die Anforderungen bei der Nachbesetzung in einem MVZ sind weniger strikt. Hier muss lediglich gewährleistet sein, den bestehenden Patientenstamm mit dem gleichen Leistungsspektrum weiter zu betreuen. Außerdem erlaubt die Nachbesetzung im Gegensatz zur Nachfolge in einem MVZ eine größere Flexibilität, solange die neuen Leistungen im Wesentlichen mit denen des Vorgängers übereinstimmen.
Darauf müssen Sie achten
„Die Nachbesetzung von Arztstellen in einem MVZ ist eine große Herausforderung und sollte sowohl den gesetzlichen Vorgaben als auch den praktischen Anforderungen der Patientenversorgung gerecht werden. MVZs müssen sicherstellen, dass die Auswahl neuer Ärzte nicht nur formale Qualifikationen, sondern auch die spezifischen Bedürfnisse des bestehenden Patientenstamms berücksichtigt“, sagt Keller. Hier gilt es, die richtige Balance zwischen Flexibilität und Kontinuität zu finden, um eine hohe Versorgungsqualität aufrechtzuerhalten.
Das Wichtigste für Heilberufler aus Steuern und Recht – jetzt anmelden!
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com
Unternehmenskommunikation
Telefon: +49 (89) 5898-1323
E-Mail: anika.knop@ecovis.com