Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, begrüßt die Initiative der Bundesregierung das Baugesetzbuch zu novellieren und nutzt die Gelegenheit, erneut auf die dringend nötigen Änderungen in den Sonderregelungen für Biogas aufmerksam zu machen: „Die Sonderregelungen für Biogas, die jüngst mit dem Wärmeplanungsgesetz erfreulicherweise eingeführt wurden, sind aufgrund einiger Details, leider nicht geeignet, die Regelungsintention umzusetzen. Aktuell können diese von der Branche größtenteils schlicht nicht in Anspruch genommen werden.“
Die im Rahmen des Wärmeplanungsgesetzes eingeführten Regelungen im Baugesetzbuch sollen den Einsatz von Reststoffen, den Zusammenschluss kleinerer Biogasanlagen zu einer gemeinsamen Gasaufbereitung sowie von der Biogaserzeugung abgesetzte Stromerzeugung mit Wärmeauskopplung (sog. Satelliten-Blockheizkraftwerk) im Außenbereich erleichtern. Biogasanlagen, die die Regelungen in Anspruch genommen haben, dürfen jedoch ihre Höhe und Grundfläche nur noch erweitern, insofern dies zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen notwendig ist. Damit wird diesen Anlagen aber jeglicher Spielraum genommen, um auf sich ändernde energiepolitische Zielsetzungen, Märkte oder technologische Innovationen zu reagieren.
Besonders dringend müsste laut Rostek die Regelung zu den Satelliten-BHKW überarbeitet werden. Denn derzeit muss ein BHKW im „räumlich-funktionalen Zusammenhang“ mit der Biogasanlage stehen, damit die Regelung überhaupt in Anspruch genommen werden kann. „Allerdings stehen Satelliten-BHKW eben gerade nicht an der Biogasanlage, sondern davon abgesetzt am Wärmeabnehmer“, fasst Rostek das Problem zusammen.
Darüber hinaus würde es sich laut Rostek empfehlen weitere Änderungen im BauGB vorzunehmen, um das volle energie- und klimapolitische Potenzial auszuschöpfen. „Zum einen sollten Wärmespeicher baurechtlich privilegiert an Satelliten-BHKW errichtet werden dürfen, damit die Stromerzeugung von den Wärmebedarfen der Verbraucher zeitlich entkoppelt werden kann. Zum anderen wäre es für eine effizientere Clusterung mehrerer Biogasanlagen zu einer zentralen Biomethanaufbereitungsanlage sinnvoll, auch Biogas aus Anlagen zuzulassen, die nicht privilegiert im Außenbereich errichtet wurden“, schließt Rostek.
Diese und weitere Änderungsempfehlungen zur BauGB-Novelle finden Sie in der heute eingereichten Stellungnahme des Hauptstadtbüros Bioenergie.
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