Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung bei geringer Fahrzeit nicht absetzbar
Pendler können Werbungskosten für eine doppelte Haushaltsführung nicht gelten machen, wenn die Fahrtzeit zwischen Hauptwohnung und Tätigkeitsstätte lediglich etwa eine Stunde beträgt. Das hat das Finanzgericht Münster entschieden. Der Fall: Arbeit ist 30 Kilometer vom Hauptwohnsitz entfernt Der Kläger war Weiterlesen