Die Pläne der Regierungskoalition zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Industrie-, Wasserstoff- oder Windenergieanlagen sind aus Sicht von Achim Dercks, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), nur ein "erster Schritt".

Über die Novellierung des Bundesimmissionsschutzgesetzes soll nach der Beratung im Umweltausschuss am 5. Juni dann am 7. Juni der Deutsche Bundestag abstimmen. Ziel des vorliegenden Entwurfs ist es, die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für genehmigungsbedürftige Anlagen – insbesondere für Erneuerbare-Energien-Anlagen – deutlich zu beschleunigen. Unter anderem soll künftig eine Verlängerung der Genehmigungsfristen durch die Behörde nicht mehr unbeschränkt möglich sein; auch das "Repowering", also die Modernisierung bestehender Windkraftanlagen, soll erleichtert und die Rolle des Projektmanagers gestärkt werden.

Unternehmen gewinnen Zeit und Rechtssicherheit, …

"Unternehmen können dadurch früher mit dem Bau ihrer Anlagen beginnen und ihre Anträge digital einreichen", erläutert Achim Dercks die positiven Aspekte der geplanten Novelle. "Außerdem werden die Fristen für den Beginn der Genehmigungsverfahren künftig verbindlicher geregelt. Die Unternehmen gewinnen damit nicht nur Zeit, sondern auch mehr Rechtssicherheit."

Die Koalition bleibe jedoch "auf halbem Weg stehen", bedauert der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer, das zeige auch der DIHK-Beschleunigungsmonitor. Denn: "Zentrale Maßnahmen aus dem Beschleunigungspakt zwischen Bund und Ländern setzt das Gesetz erneut nur für Windenergie und Elektrolyseure um. Das gilt beispielsweise für einklagbare Stichtage von Behördenentscheidungen sowie die Verkürzung der Öffentlichkeitsbeteiligung durch einen fakultativen Erörterungstermin."

… aber nur für ausgewählte Technologien

Dercks warnt: "Wenn Deutschland seine Ziele im Klima- und Ressourcenschutz erreichen und gleichzeitig ein wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort bleiben will, müssen die im Beschleunigungspakt vereinbarten Maßnahmen vollständig und für alle Anlagen umgesetzt werden." Andernfalls blieben "wichtige Investitionen in die Transformation – unter anderem in Anlagen zur klimaneutralen Stahlproduktion oder in neue Recyclingverfahren – weiterhin durch langwierigere Verfahren ausgebremst".

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: +49 (30) 20308-1638
Telefax: +49 (30) 20308-1000
http://www.dihk.de

Ansprechpartner:
Hauke Dierks
Referatsleiter Umwelt- und Rohstoffpolitik
Telefon: +49 (30) 20308-2208
E-Mail: dierks.hauke@dihk.de
Petra Blum
Pressesprecherin
Telefon: +49 (30) 20308-1627
E-Mail: blum.petra@dihk.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel