Global Uranium Corp. (CSE: GURN) (das „Unternehmen“) freut sich bekannt zu geben, dass das Unternehmen eine Optionsvereinbarung (die „Optionsvereinbarung“) mit der Firma Forum Energy Metals Corp. („Forum“) unterzeichnet hat, um sich das Recht auf den Erwerb von 75 % der Anteile an Forum („JV-Anteile“) im Rahmen eines Joint Venture („Forum/NexGen-JV“) zwischen Forum und NexGen Energy Ltd. („NexGen“) zu sichern.

Das Forum/NexGen-JV, das durch eine Joint-Venture-Vereinbarung zwischen Forum und NexGen zustande gekommen ist („Forum/NexGen-JV-Vereinbarung“), wurde zur Erfüllung der Verpflichtungen und zur Nutzung der Rechte im Rahmen eines Joint Venture („Northwest Athabasca Joint Venture“) zwischen den Firmen Forum, Cameco Corporation und Orano Canada Inc. gegründet und dient der Exploration und Erschließung bestimmter Mineralkonzessionen in der Region Northwest Athabasca in Saskatchewan („NWA-Projekt“).

Forum hält aktuell eine wirtschaftliche Beteiligung von 62,2 % am Forum/NexGen-JV, das wiederum zu 69,95 % wirtschaftlich am Northwest Athabasca Joint Venture beteiligt ist. Demnach hält Forum eine wirtschaftliche Beteiligung von 43,32 % am Northwest Athabasca Joint Venture. Diese prozentualen Anteile können von Zeit zu Zeit gemäß den Bedingungen des Forum/NexGen-JV bzw. des Northwest Athabasca Joint Venture angepasst werden.

Im Rahmen der Optionsvereinbarung hat das Unternehmen zunächst das Recht („Erstoption“) auf den Erwerb von 51 % der Forum-Anteile durch:

a.       gestaffelte Zahlungen an Forum in Höhe von insgesamt 225.000 $ bis zum 31. Dezember 2027;

b.       gestaffelte Aktienemissionen im Umfang von insgesamt 1.000.000 Unternehmensaktien an Forum bis zum 31. Dezember 2027;

c.       gestaffelte Zahlungen an Forum in Höhe der Beträge, die Forum für die Exploration im Rahmen des Northwest Athabasca Joint Venture in den Betriebsjahren 2025-2028 zu leisten berechtigt ist, die mindestens 3.900.000 $ und höchstens 9.000.000 $ ausmachen und auf die entsprechenden Barabrufe anzuwenden sind, je nach Beteiligung der Minderheitspartner an einem genehmigten Explorationsprogramm im Rahmen des Northwest Athabasca Joint Venture. The Finanzierung einer Summe von 3.000.000 $ aus dem jeweiligen Betrag bis zum 31. Dezember 2025 ist eine fixe Zusage seitens des Unternehmens.

Nach Ausübung der Erstoption wird das Unternehmen zu einer der an der Forum/NexGen-JV-Vereinbarung beteiligten Parteien.

Das Unternehmen erhält außerdem das Recht („Zweitoption“) zum Erwerb von zusätzlich 24 % der Forum-Anteile (entspricht einer Gesamtbeteiligung von 75 %) durch gestaffelte Zahlungen an Forum in Höhe der Beträge, die Forum in den Betriebsjahren 2029-2031 zu leisten berechtigt ist, die mindestens 4.750.000 $ und höchstens 11.000.000 $ ausmachen, je nach Beteiligung der Minderheitspartner an einem genehmigten Explorationsprogramm im Rahmen des Northwest Athabasca Joint Venture.

In jenen Fällen, in denen das Unternehmen die Erstoption ausgeübt hat, hat es bestimmte Meilensteinzahlungen an Forum zu leisten. In diesem Zusammenhang hat das Unternehmen an Forum 1.000.000 $ zu entrichten, wenn für das NWA-Projekt eine vorläufige wirtschaftliche Bewertung gemäß der Vorschrift National Instrument 43-101 – Standards of Disclosure for Mineral Projects („NI 43-101“) erstellt wird. Sofern eine Machbarkeitsstudie für das NWA-Projekt gemäß der Vorschrift NI 43-101 ausgearbeitet wird, zahlt das Unternehmen an Forum weitere 1.000.000 $ und übergibt der Firma 1.000.000 Stammaktien.

Die Optionsvereinbarung bedarf der Genehmigung durch die kanadische Wertpapierbörse (Canadian Securities Exchange) und alle zu emittierenden Wertpapiere unterliegen einer viermonatigen Haltedauer gemäß den geltenden Wertpapiergesetzen.

Northwest Athabasca Joint Venture Project (NWA-Projekt)

Das NWA-Projekt liegt am Nordwestufer des Athabasca-Sees, rund 70 km westlich von Uranium City und unmittelbar östlich der Grenze zur Provinz Alberta. Das NWA-Projekt erstreckt sich am Rande des Athabasca-Sandsteinbeckens, wo die Deckschicht aus Sandstein zwischen 0 und 200 m mächtig ist. Etwa die Hälfte des Projektgeländes liegt außerhalb des Beckens, was die Exploration von Zielzonen mit einer an das Grundgestein gebundenen Uranmineralisierung mit Bezug zu diskordanten Gesteinsschichten ermöglicht. Das NWA-Projekt besteht aus 11 Claims mit einer Gesamtfläche von 13.845 Hektar.

Die Explorationspläne für das Jahr 2025 im NWA-Projekt werden sich voraussichtlich auf den Entwicklungszug der Hauptleitschicht konzentrieren und dabei auf querende Verwerfungen und Bereiche mit geringen Schwerkraftwerten sowie auf das größte „Schwerkrafttief“ des Projekts bei Spring Bay abzielen. Im Zuge des Erstprogramms sollen auch Gravitationsmessungen in allen noch nicht erkundeten Zonen des NWA-Projekts (siehe Abbildung 1) absolviert werden. Eine elektromagnetische Bodenmessung über dem Bereich der Zielzone Spring Bay ist ebenfalls vorgesehen. Im weiteren Verlauf des Projekts können dann allenfalls zusätzliche geophysikalische Messungen vorgeschlagen werden. Im Anschluss folgt voraussichtlich ein Diamantbohrprogramm mit einem Bohrvolumen von 3.000 bis 4.500 Meter, das mit 3.000.000 $ budgetiert ist.

Ken Wheatley, der qualifizierte Sachverständige gemäß Vorschrift NI 43-101 und ein Berater des Unternehmens, hat den wissenschaftlichen und technischen Inhalt dieser Pressemeldung geprüft und genehmigt.

Weitere Informationen unter: https://www.globaluranium.com/

Im Namen des Board of Directors
“S. John Kim”

S. John Kim
CEO und Direktor
604-359-1248
info@globaluranium.com

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen und andere Aussagen, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen sind häufig durch Begriffe wie „werden“, „können“, „sollten“, „erwarten“, „erwarten“ und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Alle Aussagen in dieser Pressemitteilung, die keine historischen Fakten darstellen, sind zukunftsgerichtete Aussagen, die Risiken und Ungewissheiten beinhalten. Es kann nicht garantiert werden, dass sich solche Aussagen als richtig erweisen, und die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse können erheblich von den in solchen Aussagen erwarteten abweichen. Wichtige Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den Erwartungen des Unternehmens abweichen, sind unter anderem die Fähigkeit des Unternehmens, die Erstoption oder die Zweitoption auszuüben, die Marktbedingungen und die Risiken, die von Zeit zu Zeit in den von dem Unternehmen bei den Wertpapieraufsichtsbehörden eingereichten Unterlagen aufgeführt werden. Der Leser wird darauf hingewiesen, dass sich die bei der Erstellung zukunftsgerichteter Informationen verwendeten Annahmen als falsch erweisen können. Ereignisse oder Umstände können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den vorhergesagten abweichen, was auf zahlreiche bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren zurückzuführen ist, von denen viele außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen.

Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse von den zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, oder die Geschäftstätigkeit, die Leistung, die Entwicklung und die Ergebnisse des Unternehmens beeinflussen könnten, gehören unter anderem die Unfähigkeit des Unternehmens, die Erstoption oder die Zweitoption auszuüben; die Unfähigkeit des Unternehmens, einen ausreichenden Cashflow zu generieren, um seinen aktuellen und zukünftigen Verpflichtungen nachzukommen; Vertragspartner sich nicht an die Bedingungen der Vereinbarungen mit dem Unternehmen halten; dass die Mineralexploration von Natur aus unsicher ist und möglicherweise nicht die gewünschten Ergebnisse erzielt; dass sich die Pläne für die Mineralexploration aufgrund einer Reihe von Faktoren, von denen viele außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen, ändern und neu definiert werden können; die Fähigkeit des Unternehmens, auf Fremd- und Eigenkapitalquellen zuzugreifen; Wettbewerbsfaktoren, Preisdruck sowie Angebot und Nachfrage in der Branche des Unternehmens; allgemeine wirtschaftliche und geschäftliche Risiken sowie andere Risikofaktoren, die im Börsenprospekt des Unternehmens vom 29. April 2024 aufgeführt sind oder in den kontinuierlichen Offenlegungsmeldungen des Unternehmens unter SEDAR+ über www.sedarplus.ca offengelegt werden können. Obwohl diese Informationen zum Zeitpunkt der Erstellung von der Geschäftsführung als angemessen erachtet wurden, können sie sich als falsch erweisen und die tatsächlichen Ergebnisse können erheblich von den erwarteten Ergebnissen abweichen. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen werden ausdrücklich durch diese Warnhinweise eingeschränkt. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten ab dem Datum dieser Pressemitteilung und das Unternehmen wird alle darin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen aktualisieren oder revidieren, wie dies ausdrücklich durch geltendes Recht vorgeschrieben ist.

Keine Wertpapierbörse übernimmt die Verantwortung für die Angemessenheit oder Richtigkeit dieser Pressemitteilung.

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedarplus.cawww.sec.govwww.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!

Übermittelt durch das IRW-Press News-Service der IR-WORLD.com Finanzkommunikation GmbH

Für den Inhalt der Mitteilung bzw. des Research ist alleine der Ersteller der Nachricht verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

IR-WORLD.com Finanzkommunikation GmbH
Wickepointgasse 13
A4611 Buchkirchen
Telefon: +43 (7242) 211930-11
Telefax: +43 (7242) 211930-10
http://www.IRW-Press.com

Ansprechpartner:
Vanessa Lehner
E-Mail: office@ir-world.com
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel