Bewertung auf Kununu: Arbeitnehmeranonymität ist im Zweifelsfall aufzuheben
Zweifelt ein Unternehmen daran, ob eine negative Bewertung etwa auf Kununu von einem Beschäftigten stammt, muss das betroffene Portal die Arbeitnehmeranonymität aufheben und die Bewertung dauerhaft löschen. Ecovis-Rechtsanwalt Stefan Eglseder in Landshut erklärt den Beschluss dazu. In der digitalen Welt Weiterlesen