Kommunalwahljahr 2024 – zeitgleich mit der Europawahl, stehen am 26. Mai und 9. Juni 2024 in acht Bundesländern Kommunalwahlen an. Damit einhergehend stellt sich für viele Kommunen die Frage, wie die Ergebnisse bekannt gegeben werden sollen. Die eigene Internetseite gewinnt als Medium immer mehr an Popularität, stellt Verwaltungen aber auch vor einige Herausforderungen.

Wie lässt sich die Veröffentlichung sicher realisieren?

Wie kann man Manipulationen der Dokumente und folglich mögliche Falschmeldungen vermeiden?

Für eine sichere Umsetzung sind unter anderem die folgenden Punkte zu beachten:

  • Gewährleistung der Authentizität des Dokuments (Nachweis des Urhebers bzw. Unterzeichners).
  • Sicherstellung der Integrität des Dokuments (Manipulationsschutz).
  • Hohe Zugänglichkeit ermöglichen. Jede Bürgerin und jeder Bürger sollte die Dokumente mit entsprechender Standard-Software kostenlos lesen und prüfen können.

Zusätzlich sind Internetbekanntmachungen in manchen Bundesländern, wie beispielsweise Baden-Württemberg, durch technische und organisatorische Maßnahmen, insbesondere eine qualifizierte elektronische Signatur, gegen Verfälschung zu sichern (gemäß Artikel 5, §1 des Gesetzes zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften).

Internetbekanntmachungen mit digiSeal®office schnell und komfortabel qualifiziert elektronisch signieren oder siegeln

Die Signatursoftware digiSeal®office in Kombination mit qualifizierten elektronischen Signaturkarten (für natürliche Personen) oder Siegelkarten (für juristische Personen) ermöglicht es Kommunen, diese Fragestellungen sicher zu meistern.

Nach der Beantragung Ihrer Signatur- oder Siegelkarte und der Installation von digiSeal®office, können Sie Ihre Bekanntmachungs-Dokumente, in der Regel als PDF, bequem signieren oder siegeln und in Ihren Internetauftritt einpflegen.

Bürgerinnen und Bürger können die PDFs anschließend mit entsprechender Standardsoftware, wie beispielsweise dem Acrobat Reader oder dem digiSeal®reader, kostenlos lesen und die Signaturdetails prüfen – völlig unabhängig von der eingesetzten Signatursoftware.

Ausstattung zum qualifiziert elektronischen Signieren oder Siegeln von öffentlichen Bekanntmachungen

  1. Signatur- und Siegelsoftware digiSeal®office oder digiSeal®office pro
  2. Eine qualifizierte Signaturkarte oder Siegelkarte von einem Vertrauensdiensteanbieter, wie beispielsweise D-Trust (ein Unternehmen der Bundesdruckereigruppe)
  3. Kartenlesegerät

Alle Komponenten sind über die obigen Links im secrypt Shop erhältlich.

Sie möchten mehrere Arbeitsplätze ausstatten, Signatur oder Siegel im Browser nutzen (digiSeal®web) oder sind an einer automatisierten Serverlösung interessiert (digiSeal®server), dann nehmen Sie über sales@secrypt.de gern Kontakt mit uns auf.

Weitere Informationen zum Einsatz der elektronischen Signatur und des E-Siegels in Verwaltungsprozessen erhalten Sie auf unserer Branchenseite.

Über die secrypt GmbH

Die im Jahr 2002 gegründete secrypt GmbH ist spezialisiert auf gesetzeskonforme elektronische Signaturen, E-Siegel und Zeitstempel, mit denen sich digitale Geschäftsprozesse optimieren, beschleunigen und sichern lassen. Zusammen mit seinen Partnern bietet secrypt praxisorientierte, flexible und einfach zu integrierende Lösungen an.

Die secrypt GmbH sorgt mit der digiSeal®-Produktfamilie für Authentizität, Manipulationsschutz und Vertraulichkeit von sensiblen elektronischen Daten. Das Unternehmen ist Gründungsmitglied des CCESigG und bringt seine Expertise unter anderem in den einschlägigen Fachgremien des BITKOM, des TeleTrusT und des Verbandes Sichere Digitale Identität e.V. ein.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

secrypt GmbH
Hohenzollerndamm 183
10713 Berlin
Telefon: +49 (30) 75659780
Telefax: +49 (30) 7565978-18
http://www.secrypt.de

Ansprechpartner:
Tatami Michalek
Geschäftsführer
Telefon: +49 (30) 7565978-00
Fax: +49 (30) 7565978-18
E-Mail: mail@secrypt.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel