Willkommen zu einer weiteren Ausgabe der Apotheken-Nachrichten! In diesem Update werfen wir einen detaillierten Blick auf aktuelle Geschehnisse im deutschen Gesundheitssektor. Von E-Rezepten und 28-Tage-Fristen über Retax-Risiken bis hin zur Boom-Prognose für E-Rezept-Unternehmen – diese Ausgabe beleuchtet die Herausforderungen und Chancen, die die Digitalisierung in der Apothekenlandschaft mit sich bringt. Erfahren Sie zudem, wie Hochwasser eine Apotheke lahmlegt und welche innovativen Schritte in der Rheumatherapie mit dem neuen metex® Pen unternommen werden. Tauchen Sie ein in die Welt der aktuellen Entwicklungen und Diskussionen im Gesundheitswesen!

E-Rezepte und 28-Tage-Frist: Herausforderungen und Klärungen in der digitalen Gesundheitsversorgung

Im Wirrwarr der Gesundheitsvorschriften und Abrechnungsmodalitäten rückt die Thematik der E-Rezepte und der 28-Tage-Frist in den Fokus. Gemäß § 11 Absatz 4 Satz 1 der Arzneimittelrichtlinie (AM-RL) erstreckt sich die Gültigkeitsdauer von Kassenrezepten üblicherweise über 28 Tage ab dem Zeitpunkt der Ausstellung. Eine zeitliche Begrenzung, die nicht nur die Patienten, sondern auch die Apotheken vor Herausforderungen stellt.

Der Gesetzestext klärt darüber auf, dass die Belieferungsfrist, trotz ihres Ablaufs an einem Samstag, Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag, endet. Eine Regelung, die jedoch nicht auf sämtliche Rezeptarten zutrifft. Es sei denn, es handelt sich um BtM-, T-, Retinoid- und Entlass-Rezepte, die auch nach den 28 Tagen noch Gültigkeit behalten, wenngleich der Erstattungsanspruch hierbei erlischt. Ein Detail, das nicht außer Acht gelassen werden sollte, insbesondere in der Ära des digitalen Gesundheitswesens.

Die Revolution in der Rezeptausstellung durch das E-Rezept bringt eine neue Dynamik in die Abrechnungsprozesse. Ein GKV-E-Rezept, das nach Ablauf der 28 Tage nicht eingelöst wurde, mutiert zwangsläufig zu einem Privatrezept. Eine Erkenntnis, die von der Apothekerkammer Berlin bestätigt wird und auch in der E-Rezept-App den betreffenden Nutzern kommuniziert wird. Die Umstellung von einem Kassen- zu einem Privatrezept bedeutet nicht nur einen finanziellen Einschnitt für den Patienten, sondern wirft auch Fragen nach der Praktikabilität und Transparenz im Gesundheitssektor auf.

Ein weiterer interessanter Aspekt ist die Frage, was passiert, wenn ein E-Rezept zwar rechtzeitig abgerufen wird, das verschriebene Arzneimittel jedoch nicht innerhalb der 28-Tage-Frist abgeholt wird. Hier greift eine Besonderheit: Die Apotheke kann die Verordnung auch nachträglich abrechnen, sofern das Abrufdatum des E-Rezeptes innerhalb der 28 Tage liegt. Ein vermeintlich simples Detail, das jedoch aufzeigt, dass die Zeitpunktbestimmung nicht durch das Abholdatum, sondern durch das Abrufdatum des E-Rezeptes definiert wird. Ein subtiler, jedoch entscheidender Unterschied.

Die Apothekerkammer empfiehlt in solchen Fällen, den Grund für die Überschreitung der Frist im Abgabedatensatz zu vermerken und diesen mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) zu signieren. Dieser Hinweis auf den Abgabedatensatz verdeutlicht die Relevanz von transparenten und nachvollziehbaren Praktiken in der digitalen Gesundheitslandschaft.

Die Komplexität der Abrechnungsvereinbarungen im Zusammenhang mit E-Rezepten und der 28-Tage-Frist verdeutlicht, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen nicht nur neue Möglichkeiten, sondern auch Herausforderungen mit sich bringt. Eine kritische Reflexion über die praktischen Implikationen dieser Gesetzgebung ist unabdingbar, um eine effiziente, patientenorientierte und transparente Versorgung sicherzustellen.

Verunsicherung im Gesundheitswesen: E-Rezept sorgt für Retax-Risiken aufgrund fehlender Arztbezeichnungen

Die flächendeckende Einführung des E-Rezepts in Deutschland stößt weiterhin auf unvorhergesehene Schwierigkeiten, insbesondere hinsichtlich der korrekten Angabe der Berufsbezeichnung des verschreibenden Arztes. Apotheken und Arztpraxen sehen sich täglich mit Detailfragen konfrontiert, die angesichts der neuen Technologie nicht immer einfach zu beantworten sind. Ein Brennpunkt liegt dabei auf der korrekten Berufsbezeichnung der Ärzte auf den E-Rezepten.

Die Gematik, verantwortlich für die Umsetzung des E-Rezepts, hat klargestellt, dass die Berufsbezeichnung der Ärzt:innen auf dem E-Rezept zwingend erforderlich ist. Im Falle eines Fehlens dieser Angabe dürfen Apotheken nicht eigenmächtig im Freitext korrigieren, sondern müssen von der Arztpraxis ein neues E-Rezept mit der korrekten Berufsbezeichnung anfordern. Diese Regelung unterscheidet sich deutlich von der bisherigen Praxis auf den Muster-16-Rezepten, bei denen Apotheken die Möglichkeit hatten, fehlende Angaben eigenständig zu ergänzen.

Landesapothekerverbände betonen in aktuellen Rundschreiben, dass die Korrekturmöglichkeit nicht für E-Rezepte gilt. Fehlt die Berufsbezeichnung, muss das E-Rezept an den Fachdienst zurückgegeben werden. Diese Entwicklungen führen zu wachsender Unsicherheit in Apotheken, die nun nicht mehr in der Lage sind, eigenständige Korrekturen vorzunehmen. Einige Apotheken gehen sogar so weit, Rezepte ohne korrekte Berufsbezeichnung abzulehnen, um sicherzustellen, retaxsicher zu agieren.

Die Herausforderungen erstrecken sich auch auf die Vielfalt der Definitionen für die Berufsbezeichnung, insbesondere im Hinblick auf die Unterscheidung zwischen Ärzten, Zahnärzten und Tierärzten. Diese Unterschiede haben direkte Auswirkungen auf die Verordnung bestimmter Medikamente.

Die Frage nach einem einheitlichen System für die Berufsbezeichnung wurde in einer Diskussionsrunde zwischen Softwarehäusern und der Gematik erstmals vorgelegt. Eine abschließende Klärung steht noch aus, und die aktuelle Verwirrung spiegelt sich auch in anderen elektronischen Prozessen, wie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), wider.

Die Apothekerin Christina Zipfel von der Barbara-Apotheke in Voerde, Niederrhein, äußert ihren Frust über die aktuelle Lage und betont die massiven Probleme, die viele Apotheken möglicherweise noch nicht realisiert haben. Die Bearbeitung von E-Rezepten erfordert einen erheblichen Mehraufwand, da die Apotheken aufgrund fehlender klarer Vorgaben und Regeln vermehrt mit Detailfragen konfrontiert sind.

Die Ungewissheit bezüglich der retaxsicheren Abwicklung und möglicher Konsequenzen für nicht korrekt behandelte E-Rezepte verstärkt den Frust und die Anspannung in der Branche. Die Gematik ist nun gefordert, rasch klare Richtlinien für die Berufsbezeichnung auf E-Rezepten zu schaffen, um die bestehende Verunsicherung in Apotheken zu beseitigen. Bis dahin bleibt die Branche in einem Spannungsfeld aus Unsicherheit und erhöhtem Arbeitsaufwand.

E-Rezept-Boom: Berenberg-Analyst sieht enormes Potenzial für Redcare und DocMorris mit jährlicher Verdopplung

Inmitten des fortwährenden digitalen Wandels im Gesundheitswesen hat die Berenberg Bank eine optimistische Perspektive für die E-Rezept-basierten Geschäftsmodelle von Redcare (Shop Apotheke) und DocMorris gezeichnet. Die Prognosen wurden durch den Analysten Gerhard Orgonas erheblich angehoben, was zu einem bemerkenswerten Aufschwung der Aktien beider Unternehmen führte. Die Annahme, dass sich das Geschäft im Jahrestakt verdoppeln werde, trug zu einem regelrechten Kursfeuerwerk bei.

Die Kursziele für Redcare wurden von Orgonas angepasst, wobei das neue Ziel bei beeindruckenden 190 Euro liegt, verglichen mit den zuvor prognostizierten 120 Euro. Ähnlich erging es DocMorris, dessen Ziel nun bei 100 Franken statt zuvor 60 Franken liegt. Diese Überarbeitungen führten zu erheblichen Kursgewinnen an den Börsen – Redcare im MDax verzeichnete einen Anstieg um 5,35 Prozent auf 134,90 Euro, während die DocMorris-Aktien in der Schweiz um beachtliche 11 Prozent auf 78,10 Franken zulegten.

Orgonas untermauerte seine optimistische Einschätzung mit Verweisen auf die dynamische Entwicklung des E-Rezept-Marktes in Deutschland. Die Einführung des E-Rezepts Anfang Januar führte zu einem rapide steigenden Trend, der von vielen Seiten möglicherweise noch unterschätzt wird. Er betonte, dass die Anzahl der täglichen E-Rezepte von 9000 im Juni auf über 400.000 Ende Dezember angestiegen ist, was etwa 32 Prozent der Gesamtzahl ausmacht.

Der Analyst erwartet zudem, dass in naher Zukunft weitere Wege erschlossen werden, um E-Rezepte einzulösen. Während in Präsenzapotheken bereits die elektronische Gesundheitskarte als Lösung dient, bleibt für Online-Apotheken die genaue Zeitpunktbestimmung einer Lösung noch unklar. Allerdings geht Orgonas davon aus, dass dies höchstwahrscheinlich im ersten Quartal geschehen wird.

Für Redcare zeichnet Orgonas ein bullisches Bild und prognostiziert ab dem Jahr 2024 ein beeindruckendes jährliches Umsatzwachstum von 100 Prozent im Bereich deutscher E-Rezepte. Dies, kombiniert mit erwarteten Marktanteilsgewinnen, steigenden Margen und positivem freien Mittelzufluss bei rezeptfreien Medikamenten, dürfte den Aktienkurs in die Höhe treiben. Das neue Kursziel von 190 Euro impliziert gegenwärtig ein Potenzial von etwas mehr als 40 Prozent.

Auch für DocMorris sieht Orgonas ein ähnliches Szenario vor und erwartet ab 2024 ein jährliches Wachstum der E-Rezepte um 100 Prozent. Unter Berücksichtigung des aktuellen Kurses würde dies ein verbleibendes Potenzial von etwas mehr als 20 Prozent bedeuten. Die Redcare-Aktie, die im Jahr 2023 die größten Kursgewinne innerhalb der Dax-Familie verzeichnete, hatte nach ihrem Vorweihnachtshoch leicht nachgelassen. Im vergangenen Jahr hatte sich der Kurs etwa verdreifacht, ebenso wie der von DocMorris.

Apotheke durch Netzausfall lahmgelegt: Hochwasser legt E-Rezept-System lahm und offenbart Systemverletzlichkeit

Infolge eines Netzausfalls aufgrund von Hochwasser steht die Brunnen-Apotheke in Witten, Nordrhein-Westfalen, vor erheblichen Herausforderungen, nur zwei Tage nach der verpflichtenden Einführung des E-Rezepts. Der Inhaber, Heiko Gottsch, sieht sich mit einem schwerwiegenden Problem konfrontiert, da ein Verteilerkasten seines Internetanbieters aufgrund von Hochwassereinflüssen unter Wasser steht. Diese unglückliche Situation hat die Apotheke von jeglicher Internetkonnektivität abgeschnitten, was dazu führt, dass grundlegende Apothekenfunktionen wie Verfügbarkeitsabfragen, Securpharm-Scans und die Belieferung von E-Rezepten nicht durchführbar sind.

Die Brunnen-Apotheke hatte sich darauf vorbereitet, die Einführung des E-Rezepts positiv anzugehen. Doch seit dem Freitag nach der Einführung ist aufgrund des Netzausfalls nichts mehr möglich. Heiko Gottsch betont, wie verwundbar das System ist und wie wenig es braucht, um eine Apotheke praktisch komplett lahmzulegen, selbst wenn sie physisch nicht vom Hochwasser betroffen ist.

Der Internetanbieter hat Herrn Gottsch darüber informiert, dass das Internet in über einem Dutzend Landkreisen in ganz Deutschland entweder stark eingeschränkt oder komplett ausgefallen ist. In Bezug auf die Brunnen-Apotheke deutet die Prognose darauf hin, dass der Internetausfall aufgrund des unter Wasser stehenden Verteilerkastens voraussichtlich mindestens bis zum 12. Januar anhalten wird.

Während dieser Zeit ist die Apotheke ohne Festnetz und Fax. Die Bestellungen beim Großhandel gestalten sich äußerst schwierig, Verfügbarkeitsabfragen und die Nutzung von Securpharm sind nicht möglich, und die Belieferung von E-Rezepten ist ausgeschlossen. Die einzige Möglichkeit, Kunden zu unterstützen, besteht darin, Papierrezepte zu akzeptieren, sofern das entsprechende Präparat auf Lager ist. Telefonische Nachbestellungen sind noch möglich, aber die Verbuchung gestaltet sich schwierig.

Die Situation belastet das Team der Brunnen-Apotheke erheblich. Die Mitarbeiter sind frustriert, da sie Kunden mit E-Rezepten nicht helfen können, was nicht nur Umsatzverlust bedeutet, sondern auch einen Mehraufwand für die Kunden verursacht. Die Apotheke hat einen Notfallplan erstellt und plant die Nutzung eines Ersatzrouters, um zumindest eine vorübergehende Internetverbindung herzustellen. Der Erfolg dieses Plans bleibt jedoch abzuwarten.

In der Zwischenzeit informiert die Apotheke ihre Kunden durch einen Aushang darüber, dass sie vorübergehend keine E-Rezepte beliefern kann. Heiko Gottsch hofft darauf, dass einige Kunden Verständnis für die Situation aufbringen und später wiederkommen. Die Apotheke kann derzeit keine Akutversorgung bieten, und das Team hofft darauf, dass der nächste Notdienst erst Mitte des Monats ansteht.

GKV-Arzneimittelausgaben im November 2023: Moderater Anstieg trotz Einsparungen

Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) für Arzneimittel verzeichneten im November 2023 einen Anstieg um moderate 3,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat, wie aus aktuellen Informationen des Deutschen Apothekerverbands (DAV) hervorgeht. Dieser Zuwachs bezieht sich auf Arzneimittel ohne Impfstoffe und berücksichtigt noch nicht die Einsparungen durch Rabattverträge.

Im genannten Zeitraum stieg die Anzahl der eingelösten Rezepte um 0,7 Prozent, während die Packungszahl leicht um -0,3 Prozent zurückging. Für den Gesamtzeitraum von Januar bis November 2023 ergibt sich somit ein Wachstum der GKV-Arzneimittelausgaben von 3,6 Prozent auf insgesamt 48,8 Milliarden Euro. In den ersten elf Monaten des Jahres stieg die Anzahl der eingelösten Rezepte um 3,8 Prozent, während die Anzahl der Packungen um 2,7 Prozent zunahm.

Die Maßnahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes, insbesondere ein höherer Herstellerabschlag seit Anfang 2023 und ein erhöhter Kassenabschlag seit Februar 2023, sind weiterhin deutlich spürbar. Ohne diese Maßnahmen wären die Arzneimittelausgaben laut DAV um etwa 2,9 Prozentpunkte höher ausgefallen. Tatsächlich sind die Ausgaben jedoch noch niedriger, da die Einsparungen der Krankenkassen durch Rabattverträge mit Herstellern, die im ersten Halbjahr 2023 bereits bei rund 2,8 Milliarden Euro lagen, noch nicht in die Berechnungen eingeflossen sind.

Es zeigen sich auch regionale Unterschiede in der Ausgabenentwicklung. Von Januar bis November 2023 war das geringste Wachstum in Brandenburg mit lediglich 0,3 Prozent zu verzeichnen, während Berlin mit einem prozentualen Plus von 8 Prozent den Spitzenplatz einnahm. Auch in Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein blieb der Zuwachs bei den Arzneimittelausgaben unter 2 Prozent.

Ein besonderes Augenmerk liegt zudem auf den Ausgaben für Impfstoffe. Im November 2023 verzeichneten diese erstmals im Jahresvergleich einen Rückgang um 4,9 Prozent. Die monatlichen Schwankungen bei Impfstoffen sind jedoch beachtlich, mit einem Plus von 19,4 Prozent im Juni 2023 als bemerkenswertem Beispiel. Über den Gesamtzeitraum von Januar bis November 2023 ergab sich dennoch ein Zuwachs von 5,7 Prozent. Die absoluten Ausgaben für Impfstoffe betrugen in den ersten elf Monaten 2023 2,4 Milliarden Euro, verglichen mit den Gesamtausgaben für Arzneimittel sind sie jedoch noch vergleichsweise gering.

Insgesamt verdeutlichen die Zahlen eine weiterhin kontrollierte Ausgabenentwicklung im Arzneimittelsektor der GKV, wobei die Effekte der gesetzlichen Maßnahmen und regionalen Unterschiede im Blickpunkt stehen.

BMG-Bekanntmachung zur Abgabe von Paxlovid: Bundesregierung gibt letzte Frist für Lagerbestände bekannt

In einer aktuellen Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wurde verkündet, dass Apotheken bis zum Ende des Februars 2024 nicht genutzte Paxlovid-Packungen, die vom Bund beschafft wurden und kurz vor dem Verfall stehen, abgeben dürfen. Dies betrifft die ursprünglich vor zwei Jahren von der Bundesregierung erworbenen eine Million Packungen des antiviralen Mittels, welches speziell für die Behandlung von COVID-19-Patienten mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf vorgesehen ist.

Bislang wurden jedoch nur etwa 560.000 Therapieeinheiten an Apotheken geliefert, von denen rund 12.500 als Spenden verteilt wurden. Damit lagern noch mehr als 400.000 Packungen mit einem Haltbarkeitsdatum bis Ende Januar bzw. Ende Februar dieses Jahres. Diese Bestände sollen nun in den kommenden Monaten einer sinnvollen Verwendung zugeführt werden.

Die Bekanntmachung betont, dass trotz intensiver Bemühungen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, der wiederholt für die verstärkte Verordnung von Paxlovid plädiert hatte, die Nachfrage und Verordnung des antiviralen Mittels nicht in dem erhofften Maße erfolgt sind. Das BMG hatte zudem Hausärzten, Pflegeeinrichtungen und -ärzten ermöglicht, Paxlovid selbst zu bevorraten und an Patienten abzugeben, wofür bis vergangenes Ostern eine Vergütung gewährt wurde.

Obwohl das Dispensierrecht für Ärzte Ende Dezember 2023 ausgelaufen war, wurde durch eine modifizierte Fortführung der Sonderregeln durch das BMG kurz vor Weihnachten eine Verlängerung ermöglicht. Diese sieht vor, dass bis Ende Februar nicht nur Apotheken, sondern auch Hausärzte und Pflegeeinrichtungen die vom Bund bereitgestellten Paxlovid-Bestände abgeben dürfen. Letztere können das Mittel seit dem 1. Januar 2024 sogar ohne Mengenbeschränkung beziehen und vorrätig halten. Apotheken hingegen dürfen bis zu 20 Therapieeinheiten bevorraten, während Krankenhausapotheken und krankenhausversorgende Apotheken sogar bis zu 50 Einheiten lagern dürfen.

Die Frage, ob eine Verwendung über Ende Februar hinaus möglich ist, wird derzeit laut einem Sprecher des BMG geprüft. In der Zwischenzeit sind Apotheken angehalten, nicht genutzte Paxlovid-Packungen, die das letzte Verfalldatum überschritten haben, in Quarantäne zu lagern.

Ab dem 15. Januar 2024 wird der Hersteller Pfizer Paxlovid auch regulär in den Vertrieb bringen. Dies wird eine Veränderung der Kostenstruktur für die Krankenkassen mit sich bringen, da sich die Kosten für das Großhandels- und Apothekenhonorar auf die üblichen Aufschläge verringern werden. Gleichzeitig wird jedoch der Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers fällig, der bisher vom Staat übernommen wurde. Der aktuelle Abgabepreis pro Packung beläuft sich derzeit auf insgesamt 59,50 Euro.

Die Entwicklung der nächsten Monate wird zeigen, inwieweit die Abgabe von Paxlovid-Beständen an COVID-19-Patienten zunimmt und welche Auswirkungen die Änderungen in der Kostenstruktur auf die Verfügbarkeit des antiviralen Mittels haben werden. Der Vorsitzende des Apothekerverbands Nordrhein, Thomas Preis, betont, dass die Nachfrage und Verordnung des antiviralen Mittels zuletzt spürbar zugenommen haben. Es bleibt abzuwarten, ob weitere Maßnahmen ergriffen werden, um eine effektive Nutzung der verbleibenden Paxlovid-Bestände sicherzustellen.

Innovativer Schritt in der Rheumatherapie: Medac präsentiert benutzerfreundlichen metex® Pen für Methotrexat-Verabreichung

Im Januar 2024 führt der Arzneimittelhersteller Medac ein neues Modell seines beliebten metex® Pens ein, der für die Verabreichung von Methotrexat (MTX) bei rheumatischen Erkrankungen genutzt wird. Die Neuerungen des Pens zielen darauf ab, die subkutane Arzneimittelgabe zu vereinfachen und die Anwendung für Patienten komfortabler zu gestalten.

Methotrexat gilt als ein essenzieller Bestandteil der Standardtherapie bei diversen rheumatischen Erkrankungen wie rheumatoider Arthritis, Psoriasis und Morbus Crohn. Die Besonderheit der Substanz liegt in ihrer wöchentlichen Anwendung, entweder oral oder subkutan. Im Verlauf der Krankheit können motorische Einschränkungen auftreten, insbesondere an den Händen und Fingergelenken, wodurch die Selbstinjektion für Patienten erschwert wird.

Das neue metex® Pen-Modell präsentiert sich als bedeutende Verbesserung gegenüber seinem Vorgänger. Der Anwendungsprozess wird durch ein innovatives Design benutzerfreundlicher gestaltet. Nach dem Entfernen der Schutzkappe wird der Pen senkrecht auf die ausgewählte Hautstelle gedrückt. Durch diese einfache Handhabung schiebt sich der blaue Nadelschutz in den Pen und löst die Injektion aus, begleitet von einem deutlich wahrnehmbaren Klickgeräusch. Der Fortschritt der Injektion kann durch ein transparentes Sichtfenster überwacht werden. Nach Abschluss erfolgt ein zweites Klickgeräusch, begleitet von der Stabilisierung der Kolbenstange. Die gesamte Injektionsdauer beträgt lediglich fünf Sekunden, und der Pen ist zur einmaligen Verwendung vorgesehen. Der automatische Rückzug des Nadelschutzes minimiert das Verletzungsrisiko, und die viereckige Form des Pens gewährleistet eine bequeme Handhabung.

Trotz dieser Fortschritte weist der neue metex® Pen einige Unterschiede zum Vorgängermodell auf. Patienten, die bereits mit dem vorherigen Modell vertraut sind, sollten in der Apotheke darauf hingewiesen werden, dass die Handhabung des neuen Pens eine Faust erfordert, um das Risiko einer falschen Anwendung zu minimieren.

Medac hat umfassende Informationen zum neuen Pen auf einer speziellen Webseite bereitgestellt, einschließlich einer detaillierten Video-Anleitung für Patienten. Die schrittweise Einführung des neuen Pens erfolgt sukzessive, wobei die alten Modelle nach und nach aus dem Markt verschwinden sollen.

Die Verabreichung von Methotrexat erfordert generell eine präzise Beratung, insbesondere in der antirheumatischen Therapie, wo der Wirkstoff nur einmal wöchentlich angewendet wird. Schulungsmaterialien wie die "Blaue Hand" dienen dazu, Patienten vor einer übermäßigen Anwendung zu schützen. Bei injizierbaren Formen von Methotrexat, darunter Fertigspritzen und Fertigpens, sind unterschiedliche Anwendungsmethoden zu beachten, die nicht austauschbar sind. Zudem können Präparate verschiedener Hersteller variieren, was im Rahmen von Rabattverträgen zu einem Präparatewechsel führen kann. In solchen Fällen können pharmazeutische Bedenken bezüglich Adhärenz und Arzneimitteltherapiesicherheit geltend gemacht werden, um einen Austausch zu verweigern.

Mit dem neuen metex® Pen setzt Medac einen Schritt in Richtung einer verbesserten Therapieanwendung für Patienten mit rheumatischen Erkrankungen. Die detaillierte Informationsbereitstellung und Schulungsmaterialien unterstreichen das Bestreben des Herstellers, nicht nur innovative Produkte, sondern auch eine umfassende Patientenaufklärung zu bieten.

Kommentar:

Die Schnittstelle von E-Rezepten und der 28-Tage-Frist wirft essenzielle Fragen zur Abrechnungspraxis im Gesundheitswesen auf. Die klare Vorschrift, dass ein GKV-E-Rezept nach Ablauf der 28 Tage als Privatrezept gelten muss, unterstreicht die Notwendigkeit einer präzisen Umsetzung und transparenten Kommunikation. Die Möglichkeit, ein E-Rezept auch nach Fristablauf abzurufen, jedoch das Arzneimittel später zu erhalten, verdeutlicht, dass das Abrufdatum, nicht das Abholdatum, entscheidend ist. In der Ära der digitalen Transformation ist eine kluge Anpassung der Praktiken unerlässlich, um die Effizienz und Klarheit im Gesundheitssektor zu gewährleisten.

Die Einführung des E-Rezepts in Deutschland hat unerwartete Komplikationen hervorgerufen, insbesondere im Zusammenhang mit der Angabe der Berufsbezeichnung des verschreibenden Arztes. Die klare Regelung der Gematik, dass Apotheken fehlende Berufsbezeichnungen nicht eigenständig korrigieren dürfen, führt zu Unsicherheiten und einem gesteigerten Arbeitsaufwand. Die Vielfalt der Definitionen für Berufsbezeichnungen verschärft die Problematik zusätzlich. Eine rasche Klärung und einheitliche Richtlinien seitens der Gematik sind dringend erforderlich, um die Branche zu entlasten und Retax-Risiken zu minimieren.

Die überarbeiteten Prognosen der Berenberg Bank für Redcare und DocMorris im Kontext des E-Rezepts haben zu einem beeindruckenden Kursaufschwung geführt. Der Analyst Gerhard Orgonas erwartet eine jährliche Verdopplung des Geschäfts und sieht beträchtliches Potenzial für beide Unternehmen. Insbesondere Redcare könnte ab 2024 mit einem prognostizierten jährlichen Umsatzwachstum von 100 Prozent glänzen. Die Dynamik des E-Rezept-Marktes in Deutschland wird dabei als entscheidender Treiber angesehen. Ein solides Kursziel von 190 Euro für Redcare signalisiert eine mögliche Rendite von über 40 Prozent. DocMorris wird ebenfalls ein jährliches Wachstum von 100 Prozent prognostiziert, was ein Potenzial von über 20 Prozent abzeichnet. Die Börse reagierte positiv auf diese Einschätzungen, und die Unternehmen könnten in den kommenden Jahren starke Performer sein.

Die aktuelle Situation der Brunnen-Apotheke in Witten, die aufgrund eines Netzausfalls infolge von Hochwasser von der E-Rezept-Infrastruktur abgeschnitten ist, verdeutlicht die Verletzlichkeit moderner Systeme. Dieser Vorfall zeigt, dass selbst bei physischer Unversehrtheit eines Unternehmens externe Faktoren wie Naturkatastrophen erhebliche Auswirkungen haben können. Die Notwendigkeit von robusten Notfallplänen und Redundanzen in kritischen Infrastrukturen wird hierbei offensichtlich, um eine reibungslose Versorgung auch in Ausnahmesituationen sicherzustellen.

Die moderaten Anstiege der GKV-Arzneimittelausgaben im November 2023 bei gleichzeitigem Einsparungseffekt durch Rabattverträge spiegeln eine weiterhin kontrollierte Entwicklung wider. Die Maßnahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes zeigen klare Auswirkungen, wobei regionale Unterschiede in Brandenburg und Berlin hervorstechen. Der Rückgang der Ausgaben für Impfstoffe im November ist bemerkenswert, obwohl Schwankungen in diesem Bereich weiterhin auffällig sind. Insgesamt unterstreichen die Zahlen die Effektivität der getroffenen Maßnahmen und die Stabilität im GKV-Arzneimittelsektor.

Die Bekanntmachung des BMG zur Abgabe von nicht genutzten Paxlovid-Beständen wirft Licht auf die Herausforderungen in der Verteilung von antiviralen Mitteln. Die Verlängerung der Abgabefrist bis Ende Februar bietet eine letzte Chance, die Lagerbestände sinnvoll zu nutzen. Gleichzeitig wirft die Einführung durch Pfizer in den regulären Vertrieb ab dem 15. Januar Fragen zur Kostenstruktur auf. Die verstärkte Nachfrage und Verordnung signalisieren einen positiven Trend, aber die Zukunft der Paxlovid-Verfügbarkeit bleibt abzuwarten. Effektive Maßnahmen sind entscheidend, um sicherzustellen, dass diese lebenswichtige Ressource effizient genutzt wird.

Die Einführung des neuen metex® Pens von Medac markiert einen bedeutenden Fortschritt in der subkutanen Verabreichung von Methotrexat. Die benutzerfreundliche Gestaltung, gepaart mit Sicherheitsmerkmalen wie dem automatischen Nadelschutz, zeigt das Engagement des Herstellers für die Verbesserung der Patientenerfahrung. Dennoch ist es entscheidend, Patienten, die bereits mit dem Vorgänger vertraut sind, auf die Unterschiede hinzuweisen, um eine sichere Anwendung zu gewährleisten. Medacs umfassende Informationsressourcen und Schulungsmaterialien unterstreichen die Verpflichtung zur Patientenaufklärung. Insgesamt ein vielversprechender Schritt für eine optimierte Therapie bei rheumatischen Erkrankungen.

Möge die fortlaufende Zusammenarbeit und innovative Weiterentwicklung im Gesundheitswesen dazu beitragen, nicht nur die Effizienz und Sicherheit zu steigern, sondern auch eine umfassende Versorgung zu gewährleisten, um letztendlich die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bevölkerung nachhaltig zu verbessern.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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