Unterstützung von WEKA Media zum Hinweisgeberschutzgesetz
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) schützt Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Es verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen (sog. Whistleblowern) und verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitern zur Einrichtung sicherer interner Meldestellen. Weiterlesen