Kein Risikoschutz, aber volle Leistungspflicht
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einem wegweisenden Urteil, gefällt am 5. Oktober 2023 (Az. 12 U 66/23), eine klare Position bezogen: Selbst wenn zum Zeitpunkt eines Leitungswasserschadens kein Versicherungsschutz bestand, ist der Gebäudeversicherer zur Leistung verpflichtet. Die Entscheidung, die als Weiterlesen