„Wir haben Zweifel, ob es in Bonn mittel- bis langfristig genügend Flächen gibt, die durch die SEG entwickelt werden können. Der Hauptzweck der Gesellschaft, die Schaffung von Wohnraum, wäre damit nicht dauerhaft umsetzbar“, sagt Dr. Hubertus Hille, Hauptgeschäftsführer der IHK Bonn/Rhein-Sieg. Die SEG sollte aus IHK-Sicht schnell die brachliegenden kommunalen Flächen und Gebäude einer Nutzung zuführen. „Die Gründung der SEG und deren Möglichkeit zur ‘inhouse‘-Vergabe ohne Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens darf jedoch nicht dazu führen, dass externe Investoren bei Bau- und Erschließungsvorhaben grundsätzlich außen vor gelassen werden“, so Hille abschließend.
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