Ein zentraler Konfliktpunkt in diesem Disput betrifft den sogenannten Engpasszuschlag von 50 Cent, der für das Management von Lieferengpässen bei mehreren Verordnungen pro Verordnungszeile vorgesehen ist. Die Positionen könnten nicht unterschiedlicher sein: Der DAV fordert vehement die mehrfache Berechnung dieses Zuschlags, wenn in einer Verordnungszeile mehrere Packungen desselben Arzneimittels ausgetauscht werden. Diese Haltung basiert auf der detaillierten Formulierung in § 3 Abs. 1a der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV).
Die Kassenseite hingegen hält den Zuschlag für einmalig abrechenbar, da es sich um dasselbe Medikament handelt. In dieser Frage erhält die Kassenseite Unterstützung vom Bundesgesundheitsministerium (BMG), das sich auf den klaren Wortlaut der Regelung beruft. Das Ergebnis ist, dass der besagte Zuschlag, trotz der Beschaffung und Abgabe mehrerer Packungen desselben Arzneimittels, unverändert bei 50 Cent bleibt.
Ein weiterer Aspekt, der für Unklarheit sorgt, betrifft die Berechnung von Teilmengen gemäß den neuen Vorgaben. Der DAV kritisiert, dass diese Berechnung nicht schlüssig sei und möglicherweise nachteilige Auswirkungen auf Apotheken haben könnte. Das BMG stützt sich in seiner Antwort auf den exakten Wortlaut der Norm und verweist auf die Berechnung der kleinsten im Verkehr befindlichen Packung, wenn die verschriebene Menge nicht vorgeschrieben oder gesetzlich festgelegt ist. In einigen Fällen kann dies dazu führen, dass die berechnungsfähige Menge geringer ist als die verordnete und abgegebene Menge, was von vielen als absurd empfunden wird.
Insgesamt bleibt die Auslegung der ALBVVG-Regeln ein umstrittenes Thema, das die Gemüter in der Apothekerschaft erregt. Die Haltung des BMG und die mangelnde Klärung einiger Fragen tragen zur Unsicherheit bei und lassen die Branche weiterhin auf Antworten hoffen.
Kommentar:
Die andauernde Auseinandersetzung um die Interpretation der ALBVVG-Regeln wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen und Unsicherheiten, mit denen Apotheken in Deutschland konfrontiert sind. Der Konflikt zwischen dem Deutschen Apothekerverband und dem GKV-Spitzenverband unterstreicht die Komplexität und Kontroverse, die mit der Regulierung von Arzneimittellieferengpässen einhergehen.
Die Frage, ob der Engpasszuschlag mehrfach erhoben werden sollte, wenn in einer Verordnungszeile mehrere Packungen desselben Arzneimittels ausgetauscht werden, erfordert eine präzise Auslegung der Gesetzestexte. Die Tatsache, dass die Kassenseite und das Bundesgesundheitsministerium auf eine einmalige Abrechnung drängen, wirft jedoch die Frage auf, ob dies im Einklang mit den Bedürfnissen der Apotheken steht.
Ebenso komplex ist die Berechnung von Teilmengen, die zuweilen zu absurden Ergebnissen führt. Es ist dringend erforderlich, eine praxisnahe und klare Lösung für diese Angelegenheiten zu finden, um die Unsicherheit in der Branche zu beseitigen.
Insgesamt verdeutlicht dieser Streit die Notwendigkeit, Gesetze und Vorschriften im Gesundheitswesen klar und praxisgerecht zu gestalten, um sicherzustellen, dass Apotheken ihre wichtige Rolle in der Versorgung der Bevölkerung effektiv wahrnehmen können. Es bleibt abzuwarten, wie die Debatte in der Zukunft weitergeht und ob es zu einer Einigung in diesen Angelegenheiten kommt.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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