Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat trotz anhaltender Herausforderungen im Zusammenhang mit der Signatur der Ärzte entschieden, an der verpflichtenden Einführung des E-Rezepts zum 1. Januar 2024 festzuhalten. Diese Maßnahme erfolgt unabhängig vom Fortschritt des Digital-Gesetzes (DigiG) und soll dazu beitragen, die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben.

Das DigiG sieht vor, den § 360 des Sozialgesetzbuchs V (SGB V) anzupassen, der bereits seit dem 1. Januar 2022 die verpflichtende Nutzung des E-Rezepts vorschreibt. Im Dezember 2021 hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorübergehend die E-Rezept-Pflicht ausgesetzt, obwohl es keine formelle Gesetzesänderung dazu gab. Nun soll die E-Rezept-Pflicht voraussichtlich erst im ersten Quartal 2024 in Kraft treten, während Apotheken verpflichtet sind, elektronische Verordnungen anzunehmen.

Ärzte erhalten eine gewisse Schonfrist, da die Sanktionen bei Nichtbeachtung der E-Rezept-Pflicht erst mit dem Inkrafttreten des DigiG wirksam werden. Praxen müssen nachweisen, dass sie in der Lage sind, digitale Verordnungen auszustellen und zu übermitteln, um eine pauschale Kürzung der Vergütung zu vermeiden.

Der DigiG-Entwurf sieht vor, dass die verbindliche Einführung des E-Rezepts für Apotheken ohne festes Datum erfolgt, sobald das EGK-Verfahren flächendeckend zur Verfügung steht. Tatsächlich können Versicherte bereits seit Juli 2023 E-Rezepte mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (EGK) einlösen, was zu einem Anstieg der Nutzung geführt hat.

Dennoch bestehen nach wie vor Probleme im Zusammenhang mit E-Rezepten, bei denen der Name des ausstellenden Arztes von der Signatur abweicht. Die ABDA hat das BMG um Klarstellung in diesen Fällen gebeten, jedoch bisher keine klare Antwort erhalten. Apotheken werden angewiesen, keine E-Rezepte zu beliefern, bei denen die Identität des Ausstellers und des Signierenden nicht übereinstimmt.

Die Einführung des E-Rezepts in Deutschland macht Fortschritte, erfordert jedoch weiterhin Anpassungen und Klarstellungen, um eine reibungslose Umsetzung sicherzustellen.

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Kommentar: Auf dem Weg zur Digitalisierung des Gesundheitswesens

Die Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums, die Einführung des E-Rezepts trotz anhaltender Herausforderungen und der Verzögerung des Digital-Gesetzes (DigiG) voranzutreiben, zeigt den Willen, die Digitalisierung im Gesundheitswesen zu fördern. Die Einführung des E-Rezepts ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer effizienteren und patientenorientierten Gesundheitsversorgung.

Die Verpflichtung für Apotheken, E-Rezepte anzunehmen, wird die Nutzung und Akzeptanz dieser digitalen Technologie weiter vorantreiben. Obwohl Ärzte eine gewisse Schonfrist haben, um sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten, ist es entscheidend, dass sie diese Übergangszeit nutzen, um die notwendigen Kompetenzen zu entwickeln.

Die Herausforderungen im Zusammenhang mit abweichenden Namen in E-Rezepten zeigen, dass die Details und Feinheiten der Digitalisierung im Gesundheitswesen noch sorgfältig ausgearbeitet werden müssen. Eine klare Kommunikation zwischen den relevanten Parteien ist von entscheidender Bedeutung, um Missverständnisse zu vermeiden und die Effizienz der neuen Systeme sicherzustellen.

Die steigende Nutzung von E-Rezepten und die erfolgreiche Einführung des E-Rezepts im Gesundheitswesen sind positive Entwicklungen. Es bleibt jedoch zu hoffen, dass die weiteren Anpassungen und Schritte reibungslos umgesetzt werden, um letztendlich eine verbesserte Gesundheitsversorgung in Deutschland zu gewährleisten.

Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

 

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