Am 5. April 2023 erging ein wegweisendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) unter dem Aktenzeichen 5 U 43/22, das eine bedeutende Rechtsfrage im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung klärte. Dieses Urteil wirft Licht auf die Verpflichtung eines Berufsunfähigkeitsversicherers, auch dann zu zahlen, wenn der Versicherte eine neue Arbeit im Betrieb aufnimmt.

Die Entscheidung des OLG erging in einem Fall, in dem ein Versicherungsnehmer aufgrund gesundheitlicher Probleme seine bisherige berufliche Tätigkeit aufgeben musste und in einem Betrieb eine leichtere Tätigkeit aufnahm, die seinen gesundheitlichen Einschränkungen entsprach. Der Berufsunfähigkeitsversicherer argumentierte, dass die neue Beschäftigung den Versicherten nicht mehr als berufsunfähig einstufe und daher keine Zahlungsverpflichtung mehr bestehe.

Das Gericht widersprach dieser Ansicht und stellte klar, dass die Aufnahme einer neuen Tätigkeit im Betrieb nicht automatisch dazu führt, dass der Versicherer von seiner Zahlungsverpflichtung befreit ist. In seiner Begründung betonte das Gericht, dass es bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit nicht allein auf die ausgeübte Tätigkeit ankommt, sondern auf die individuellen Fähigkeiten und gesundheitlichen Einschränkungen des Versicherten.

Das OLG betonte die Notwendigkeit, jeden Fall individuell zu prüfen und die tatsächlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. In diesem konkreten Fall hatte der Versicherte nachweislich weiterhin erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen, die ihn an der Ausübung seines ursprünglichen Berufs hinderten. Die neue Tätigkeit im Betrieb wurde speziell auf seine gesundheitlichen Bedürfnisse zugeschnitten und konnte nicht als Heilung oder Besserung seiner Berufsunfähigkeit angesehen werden.

Kommentar:

Das Urteil des OLG (5 U 43/22) hat weitreichende Auswirkungen auf die Berufsunfähigkeitsversicherungsbranche und schützt die Rechte der Versicherten in Fällen, in denen sie gezwungen sind, aufgrund von gesundheitlichen Problemen ihre bisherige berufliche Tätigkeit aufzugeben. Die Klarstellung, dass die Aufnahme einer neuen Tätigkeit im Betrieb nicht zwangsläufig zur Ablehnung der Leistungsansprüche führt, stärkt die Position der Versicherten erheblich.

Das Urteil betont die Notwendigkeit einer individuellen Prüfung jeder Berufsunfähigkeitsversicherungsanspruch und unterstreicht die Bedeutung der Berücksichtigung der tatsächlichen gesundheitlichen Einschränkungen des Versicherten. Dies schützt Versicherte vor ungerechtfertigter Ablehnung ihrer Ansprüche und stellt sicher, dass sie die finanzielle Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, wenn sie aufgrund von Gesundheitsproblemen ihre bisherige berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben können.

Insgesamt ist dieses Urteil ein wichtiger Schritt zur Gewährleistung der Fairness und Gerechtigkeit im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung und sollte als Präzedenzfall für ähnliche Fälle dienen. Es unterstreicht die Bedeutung der individuellen Untersuchung jedes Anspruchs und stellt sicher, dass Versicherte nicht ungerechtfertigt benachteiligt werden.

Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

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