Vor wenigen Wochen berichteten wir über einen Fall von Retaxierung einer Cannabidiol-Lösung aufgrund fehlender Hash-Codes. In einem ähnlichen Fall sehen sich Apotheken erneut mit einer Retaxierung konfrontiert, diesmal aufgrund verspäteter Z-Datenübermittlung. Der folgende Bericht beleuchtet den Vorfall im Detail.

Im März erhielt ein Apothekeninhaber für zwei Rezepte, die zulasten der hkk (Handelskrankenkasse) abgerechnet wurden, jeweils eine Kürzung von 5 €. Die Begründung lautete, dass die Abrechnungsfrist der Rezepte überschritten sei. Beide Rezeptur-Rezepte waren auf den 03.03.2022 ausgestellt und wurden ordnungsgemäß mit Abgabedatum 07.03.2022 sowie den erforderlichen Hash-Codes bedruckt. Die Rezepte wurden im März 2022 fristgerecht an das Rechenzentrum übergeben. Die Kürzung basierte angeblich auf § 11 des Ersatzkassenvertrags, der eine Rechnungskürzung von 5 € pro Verordnungszeile vorsieht, wenn eine Verordnung verspätet eingereicht wird.

Bei der Überprüfung der Retaxierung bemerkte der Apothekeninhaber jedoch, dass die Z-Daten aus bisher ungeklärten Gründen anscheinend erst am 13.02.2023 an das Rechenzentrum übermittelt wurden. Die Apotheke hatte nie einen Hinweis vom Rechenzentrum erhalten, dass für diese Rezepte keine Z-Daten vorlagen.

Dieser Vorfall wirft Fragen auf und erzeugt Unverständnis bei der betroffenen Apotheke. Die fristgerechte Übermittlung der Z-Daten sollte sicherstellen, dass die Abrechnungsfrist eingehalten wird. Die Verzögerung bei der Übermittlung der Z-Daten, die erst ein Jahr nach der eigentlichen Rezeptabrechnung erfolgte, führte zu dieser unerwarteten Retaxierung.

Kommentar:

Die Retaxierung von Apotheken aufgrund verspäteter Z-Datenübermittlung ist eine problematische Angelegenheit, die die finanzielle Stabilität und den reibungslosen Betrieb von Apotheken gefährdet. In diesem konkreten Fall wurde die Apotheke mit einer unerwarteten Kürzung konfrontiert, obwohl die Rezepte fristgerecht und mit den erforderlichen Hash-Codes abgerechnet wurden.

Solche Vorfälle unterstreichen die Notwendigkeit einer umfassenden Absicherung gegen Retaxrisiken. Eine speziell für Apotheken entwickelte Allrisk-Police wie die von Aporisk kann dazu beitragen, Apothekern die Gewissheit zu geben, dass sie gegen unerwartete finanzielle Belastungen geschützt sind. Eine solche Absicherung ermöglicht es Apothekern, sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren, ohne sich ständig Sorgen über mögliche Retaxierungen und Versicherungslücken machen zu müssen.

In einer Zeit, in der Apotheken mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert sind, ist eine zuverlässige Versicherungslösung ein unverzichtbares Instrument, um die finanzielle Gesundheit und den reibungslosen Betrieb der Apotheke zu gewährleisten.

Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

Über die ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 161066-0
Telefax: +49 (721) 161066-20
http://aporisk.de/

Ansprechpartner:
Roberta Günder
Telefon: +49 (721) 16106610
E-Mail: info@aporisk.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel